Weitere Geld-Hilfen in Leichter Sprache

Heiz­kos­ten-Zu­schuss

Das heißt: 
Der Staat zahlt etwas zu Ihren Heizkosten dazu.
Der Heizkosten-Zuschuss ist 150 Euro im Jahr.

Dafür müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen im Bundesland Salzburg.
  • Sie haben einen eigenen Haushalt.
  • Ihre Heizkosten sind mehr als 150 Euro im Jahr.
  • Ihr Einkommen ist weniger als 950 Euro im Monat.
  • Bei einem Ehepaar ist das gemeinsame Einkommen weniger als 1.426 Euro im Monat.

Den Antrag für den Heizkosten-Zuschuss müssen Sie beim Land Salzburg stellen.
Sie können den Antrag auch online stellen.

Zusatz-Leistung bei Sonderbedarf

Sie bekommen Sozial-Unterstützung
und müssen Ihre Wohnung einrichten?
Dann können Sie einen Antrag stellen auf Zusatz-Leistung bei Sonderbedarf.
Zum Beispiel für den Kauf von Möbeln.
Oder für den Kauf von einer Küche.
Oder nach der Geburt von einem Kind, wenn sie neue Dinge kaufen müssen. 

Voraussetzung für die Zusatz-Leistung ist:
Sie bekommen schon Sozial-Unterstützung.
Sie können den Antrag auch online machen.

Hilfe in besonderen Lebenslagen

Sie können auch einen Antrag stellen auf Hilfe in besonderen Lebenslagen.
Zum Beispiel, wenn Sie ihre Wohnung einrichten.
Oder damit Sie ihre Wohnung nicht verlieren.
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen bekommen auch Menschen, die keine Sozial-Unterstützung haben.