Barrierefrei bauen und wohnen
Was muss barrierefrei sein?
Alle Angebote die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen barrierefrei nutzbar sein. Also alle Einrichtungen bei denen es um den 'Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen' geht.
Privatpersonen können selber entscheiden, ob sie ihr Eigenheim barrierefrei gestalten wollen. Für eine uneingeschränkte Nutzung im Alter oder im Falle einer Verletzung ist dies auf alle Fälle zu empfehlen.
Barrierefreies Wohnen
Wenn von einer barrierefreien Wohnanlage gesprochen wird, bedeutet das, dass der Zugang zu den einzelnen Wohnungen auch für Menschen mit Behinderung ohne Erschwernis und ohne fremde Hilfe möglich ist. Darüber hinaus sind auch sämtliche Verbindungswege zu den Parklätzen, dem Hauseingang oder sonstigen baulichen Nebenanlagen ohne Hürden. Ein Lift ist immer vorhanden.
Durch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Die Lebensräume werden damit – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle nutzbarer gemacht und die Chancen benachteiligter Personengruppen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig verbessert.
Beratungsservice
Ein kostenfreies BeratungsService für alle, denn nur richtig geplant ist gut gewohnt.
Es wendet sich an alle Salzburger:innen, die ihr Haus oder ihre Wohnung besser planen oder ein bereits bestehendes Heim sanieren möchten.
Es richtet sich an Wohnungseigentümer:innen und Hausbesitzer:innen oder auch Rat suchende Angehörige, Vereine, Planende, Architekt:innen, Baufirmen, Mitarbeiter:innen aller mit Bauen befassten Abteilungen der Stadt (Bauverwaltung, Baubehörde, Wohnungsverwaltung, Schulamt, Kulturabteilung, etc.), private Bauherr:innen, Wohnbauträger etc.
Fragebogen zur Erstberatung
Blinden-Leitsysteme im öffentlichem Raum
Sie erhöhen die Mobilität und tragen zur Sicherheit bei. Damit blinde Menschen selbstständig mobil sein können, brauchen sie zur Unterstützung das sogenannte taktile, also tastbare Blindenleitsystem.
Barrierefreie öffentliche Stadtraumgestaltung
Dort, wo Raumelemente wie z. B. Hausmauern diese Orientierungsmöglichkeit nicht bieten, kommen taktile Bodeninformationen zum Einsatz. Je nach Oberflächenstruktur und Form haben die Elemente eines Leitsystems unterschiedliche Funktionen. Sie zeigen entweder eine mögliche Gehrichtung an (Leitfunktion) oder machen auf etwas aufmerksam (z. B. Richtungsänderung, Abzweigung, Aufmerksamkeitsfeld, Gefahrenstelle).
Taktile Bodeninformationen
Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen verlässliche Orientierungslinien, um sich sicher und selbstständig im öffentlichen Raum bewegen zu können. Sie benötigen das tastbare Blindenleitsystem, um sich im öffentlichen Raum orientieren zu können. Es führt zu Bushaltestellen, Schutzwegen, Gebäuden etc.
Im Inneren können so Lifte, Türen, Info-Points leichter gefunden werden. Es wird mittels Langstock oder auch mit den Fußsohlen ertastet.
Das Leitsystem macht auf Hindernisse und Gefahren aufmerksam.
Das Leitsystem bitte FREI halten
Jedes schnell abgestellte Fahrrad, jede verstellte Mülltonne, jede Tasche könnte zur schmerzhaften Falle werden. Gefährlich und schmerzhaft kann es sein, wenn das Leitsystem am Boden verstellt wird.
Bodenleitsystem im Detail:
Der Leitstreifen mit sieben parallelen Linien muss insgesamt mindestens 40 cm (+/- 5 cm) breit sein.
Am Beginn und am Ende des Leitsystems sind sogenannte Auffanglinien (vor Treppen, Liften, Türen etc.) vorgesehen. Ein Aufmerksamkeitsfeld hat die Maße 40 x 100 cm.
Diese Linien werden an Kreuzungen von Leitstreifen aber auch bei Bushaltestellen und dort wo Aufmerksamkeit gefordert ist angebracht. Farblich stehen die Leitstreifen im Kontrast zum Boden, sodass auch Personen mit Sehrest das Leitsystem erkennen können.
Für jedes Gebäude bzw. jeden Übergang wird – je nach Nutzerkonzept und Möglichkeit – ein individueller Plan zur Anbringung des Leitsystems erstellt.