BarriereFREI für ALLE
Aktuelle Veranstaltungen
BarriereFREIheit ist für viele Menschen eine Notwendigkeit, um den Alltag selbständig zu bewältigen.
Laut Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)müssen alle Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, auch barrierefrei nutzbar sein.
BarriereFREI sind bauliche und sonstige Anlagen dann, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Das sind zum Beispiel baulich barrierefreie Zugänge und Sanitäranlagen.
BarriereFREIheit betrifft aber nicht nur baulich BarriereFREIheit, sondern auch Informationen in „Leichter Sprache“ und "klaren Worten" oder BarriereFREIE Webseiten und Online-Formulare oder taktile Leitsysteme für blinde und sehbeeinträchtigte Personen, genauso wie die eingeblendete Gebärdensprache oder Untertitel bei Videos und Filmem.
Mit BarriereFREIer Nutzbarkeit sind aber auch Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände und Systeme der Informationsverarbeitung, sowie andere gestaltete Lebensbereiche gemeint und natürlich all jene Einrichtungen, bei denen es um den „Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen“ geht.
Inklusion in der Verwaltung
- Bescheide in 'Leicht Lesen'
Fast alle Bescheide stellen Standardmuster dar. Diese vom ursprünglichen C2 Niveau auf ein B1 Niveau (kurze Texte/klare Standardsprache) umzuformulieren, war und ist das Ziel.
Trotz zeitlichem Mehraufwand und den Beiblättern, die dem Bescheid nun angefügt werden müssen, ist der Nutzen klar ersichtlich:
höhere Akzeptanz bei allen Zielgruppen, größere Nachvollziehbarkeit der Behördenentscheidungen, Inklusionsgedanke – Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Zugang zu Informationen sowie die Stärkung des Selbstbewusstseins von Menschen mit Beeinträchtigungen. - Projekt 'Klare Worte'
Ziel dabei ist, die Amtskommunikation klar, lesbar und verständlich zu gestalten. Sämtliche Schreiben vom Jugendamt, vom Sozialamt und von den Senioreneinrichtungen wurden und werden dabei bereits leicht verständlich formuliert und gut erfassbar strukturiert. - Dolmetsch-Dienst für Gebärden-Sprache
Sie gehen zu einem Amt und brauchen einen Dolmetsch-Dienst für Gebärden-Sprache?
Für gehörlose Menschen übernimmt die Stadt Salzburg die Kosten dafür.
Fragen Sie beim Gehörlosen-Verband unter https://www.gehoerlose-salzburg.at um einen Dolmetsch.