Neue Informationsbroschüre: Was in der Altstadt erlaubt ist – und was nicht
Wer ein Geschäft, eine Ordination oder ein Büro in der Salzburger Altstadt betreibt oder dort eine Veranstaltung plant, steht oft vor der Frage: Was darf ich anbringen – und was nicht? Eine neue Broschüre der Stadt Salzburg schafft nun Klarheit. Sie bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorschriften, die in den beiden Schutzzonen des Altstadtschutzgebiets gelten – von Werbeschildern und Leuchtkästen bis hin zu Markisen oder Außenbeleuchtung.
Der Folder erklärt leicht verständlich, welche baurechtlichen, ortsbildschutzrechtlichen oder straßenpolizeilichen Genehmigungen erforderlich sind – je nach Art der Maßnahme. Er richtet sich gezielt an Geschäftstreibende, Veranstalter:innen und alle, die bauliche oder gestalterische Veränderungen im öffentlichen Raum der Altstadt-Schutzzone planen.