Altstadt - Schutz und Erhaltung
Das Salzburger Schutzsystem
Das Salzburger Altstadterhaltungsgesetz ist ein Ensembleschutz-Gesetz, das in Österreich einzigartig ist und (in seiner ersten Fassung) bereits im Jahr 1967 ins Leben gerufen wurde.
Die Schutzzonen I und II der Altstadterhaltung decken sich tlw. oder komplett mit der Kern- bzw. Pufferzone des UNESCO Weltkulturerbes Altstadt von Salzburg. Hier gibt es rund 1500 Gebäude von Bedeutung (rund 900 in der Schutzzone I, rund 600 in der Schutzzone II).
Rund ein Drittel hiervon steht zzgl. unter Denkmalschutz, der vom österreichischen Bundesdenkmalamt wahrgenommen wird.
Die Welterbe-Kernzone: umfasst eine Fläche von 237 Hektar und 786 charakteristische Bauten. Im Wesentlichen entspricht sie der im Kern spätmittealterlichen und im Barock umgestalteten Altstadt innerhalb der historischen Stadtmauern. Die Welterbe-Kernzone ist vollständig in die Altstadtschutzzone I integriert.
Die Welterbe-Pufferzone: Die Pufferzone umfasst 467 Hektar und ist in den Richtlinien der UNESCO zum Schutz der Welterbe-Kernzone vorgesehen. Sie umschließt die Kernzone und soll mithilfe einer am Bestand orientierten Bebauung zur Bewahrung von Sichtachsen und Blickbeziehungen der Kernzone beitragen.
Weitere Behördenverfahren
- Antennentragmast-Anlagen nach Ortsbildschutz (freistehend Anlagen)Freistehende Antennenanlagen (Mastkontruktion) können gemäß Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999 Bewilligungspflichtig sein. Anfrageformular und Bewilligungs-Antrag des Verkehrs- und…
- Straßenpolizeiliche AusnahmebewilligungenDie Behörde kann nach § 45 Abs 2 der StVO 1960 Ausnahmen von Geboten oder Verboten, die für die Benützung der Straßen gelten, auf Antrag bewilligen.
- BaustellenbewilligungArbeiten auf oder neben der Straße müssen nach der StVO 1960, § 90 bewilligt werden.
- Grabe- und EinbauerlaubnisFestlegung der Lage von Leitungen im Fahrbahn- und Gehsteigbereich. Geordneter Einbau nach ÖNORM B2533
- Naturschutzrechtliche BewilligungFür Eingriffe in geschützte Gebiete, ferner im Bereich von Naturdenkmälern, ist eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
- Veranstaltungsstätten - GenehmigungAllgemein zugängliche Veranstaltungsstätten bedürfen einer veranstaltungsbehördlichen Genehmigung.
- Werbeanlagen mit gleich bleibender WerbungzB: Firmenhinweisschilder, Werbung für Veranstaltungen - auch jene auf privatem Grund - bedürfen der Bewilligung.
- Werbeanlagen mit wechselnder WerbungAnlagen, die für die Aufnahme von wechselnder Werbung gedacht sind, wie zB Litfaßsäulen, Großflächenplakattafeln oder Sammelhinweisständer und bedürfen der Bewilligung
Begutachtungen: Altstadt - Stadtbild
- Begutachtungen innerhalb des Altstadtschutzgebietes aus der Sicht der Stadtbildpflege
- Begutachtung von Bauansuchen gemäß den Verordnungen des Salzburger Altstadterhaltungsgesetzes für die Schutzzonen I und II betreffend
- Anbringung an Bauten von Geschäftsaufschriften, sonstige Ankündigungen zu Reklamezwecken, Markisen, Vitrinen, Antennenanlagen, Beleuchtung, etc.
- Begutachtung nach dem Ortsbildschutzgesetz: Litfasssäulen, City Lights, Transparente, Werbeständer, etc.
- Begutachtung von Farbgebungen an Objekten im Altstadtschutzgebiet:
- Stadtbildpflege (Stadtmöblierung, Gastgärten, Gestaltung von Grundstücksflächen, etc.)
Hingewiesen wird darauf, dass neben der Baubewilligungspflicht auch eine straßenpolizeiliche Bewilligungspflicht bestehen kann.
Eine zivilrechtliche Zustimmung ist überdies für Maßnahmen auf öffentlichen Grundstücksflächen bei der MD/04 – Grundamt einzuholen.
Benötigte Unterlagen:
Einem Baubewilligungsansuchen mit Grundbuchsauszug sind folgende Unterlagen (Beilagen max. DIN–A3) für eine Beurteilung beizuschließen:
- Lageplan
- Maßstabsgetreue, kotierte planliche Darstellung der Maßnahme
- Fassadenplan mit Maßangaben
- Front- u. Seitenansicht bei Fassadenwerbung
- Baubeschreibung (Größe, Material, Form- und Farbgebung)
Planarchiv und Bauhistorisches - Altstadt
Sind Sanierungsmaßnahmen an Objekten der Schutzzone I oder II geplant, so werden der Hauseigentümer und / oder der planende Architekt bei einem Lokalaugenschein über bauhistorisch bedeutsame und deshalb schützenswerte Bereiche des Objektes informiert, um in den Umbauplanungen entsprechend berücksichtigt werden zu können.
Wenn es notwendig erscheint, werden gemeinsam mit einem Restaurator VOR Baubeginn Befundungen zu Wänden, Decken, Böden, etc. durchgeführt, um Klarheit über eventuell verborgene erhaltenswerte Baudetails (Malereien, vermauerte Türen, Fenster) zu bekommen.
- Verleih von Hausaufnahmen (Vollmacht erforderlich)
- Erstellung von Raumbüchern und bauhistorischen Gutachten
- bauhistorische Befundung und Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
- Bauaufnahmen von Objekten in der Schutzzone I der Salzburger Altstadt
Diese Pläne werden an Personen, die eine Vollmacht des Hauseigentümers vorweisen können, verliehen. - Raumbücher werden von Objekten in den Schutzzonen I und II erstellt, um bau- und kunsthistorisch wertvolle Befunde zu dokumentieren, wenn umfangreichere Sanierungen eines Objektes geplant sind.
Raumbücher werden ebenfalls an bevollmächtigte Personen oder zu wissenschaftlichen Zwecken entlehnt. - Sammlung historischer Pläne und Stadtansichten: Diese relevanten Plänen und Ansichten bestehen aus Kopien und Großfotos von Bildquellen aus verschiedenen Archiven und Sammlungen.
- Bibliothek: Werke zur Stadtgeschichte, zu Theorie und Praxis der Denkmalpflege und zur Geschichte und Technik verschiedener Gewerke (Zimmerei, Steinbearbeitung, Schmiedekunst etc.).
Einsichtnahme nach Terminvereinbarung (kein Verleih).