Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Bewohner:innen
In Teilen Salzburgs sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet.
In diesen Zonen dürfen Kraftfahrzeuge nur für eine beschränkte Zeit (maximal 180 Minuten) und in manchen Zonen gegen Entrichtung einer Parkgebühr abgestellt werden.
Online-Formular: Parkpickerl beantragen
Berechtigt sind
Personen, die in diesen Gebieten/Bezirken wohnhaft sind, können aber eine Ausnahmegenehmigung 'Parkpickerl' beantragen, auf Grund welcher sie ihr Fahrzeug dauerhaft in der Nähe ihres Wohnsitzes parken dürfen.
Ein 'Parkpickerl' kann nur dann ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug am Hauptwohnsitz der AntragstellerInnen zugelassen ist.
Die Adresse im Zulassungsschein muss mit dem Hauptwohnsitz übereinstimmen.
Für Fahrzeuge, die auf andere Personen zugelassen sind, kann im Allgemeinen kein 'Parkpickerl' ausgestellt werden.
Personen, denen ein arbeitgebereigenes KFZ zur Privatnutzung überlassen worden ist, kann ebenfalls ein Parkpickerl ausgestellt werden. Voraussetzung ist aber auch hier der Hauptwohnsitz im betreffenden Gebiet mit Parkraumbewirtschaftung und der Nachweis über die Privatnutzung anhand Lohnzettel (Hinzurechnung eines Sachbezuges oder des geldwerter Vorteils) erbracht wird.
Bei Privatnutzung eines firmeneigenen Fahrzeuges durch Selbständige hat die Privatnutzung des Fahrzeuges mehr als 15% zu betragen:
Nachweis mittels Bestätigung eines beeideten Steuerberaters.
Ein Parkpickerl gemäß § 45 Abs. 4 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) kann nur an Personen ausgestellt werden, die
- Innerhalb der Parkraumbewirtschaftung ihren Hauptwohnsitz haben,
- ZulassungsbesitzerInnen oder LeasingnehmerInnen eines mehrspurigen KFZ sind und
- beim Wohnsitz keinen PKW-Abstellplatz besitzen oder anmieten können und
- ein persönliches Interesse nachweisen, in der Nähe ihres Wohnsitzes zu parken.
Ein persönliches Interesse kann grundsätzlich nur dann vorliegen, wenn das Fahrzeug von den AntragstellerInnen selbst gelenkt wird.
Für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen kann anstelle des 'Parkpickerls' eine Parkkarte beantragt werden.
Zu beachten: Das Parkpickerl oder die Parkkarte kann nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht beantragt werden.
Das Parkpickerl oder die Parkkarte hat nur eine beschränkte Gültigkeitsdauer (maximal zwei Jahre). Daher muss rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt werden, wenn das Parkpickerl oder die Parkkarte weiterhin benötigt wird.
Parken auf Gemeinde- und Landesstraßen
In den einzelnen Bewohnerparkzonen kann auf Antrag hin auf Gemeindestraßen der jeweiligen Zone in der Landeshauptstadt Salzburg geparkt werden.
Zusätzlich kann für die Bewohnerparkzonen C, E (14,15,16,17,28), 21 und 25L (GL) auch um eine Parkbewilligung für die Landesstraßen der jeweiligen Zone angesucht werden.
Es handelt sich dabei um folgende Landesstraßen
Zone C: Gaisbergstraße auf Höhe Objekt Nr. 7, im Bereich der Parkbucht beim Borromäum
Zone E: Elisabethstraße und Itzlinger Hauptstraße
Zone 21: Nonntaler Hauptstraße zw. Erzabt-Klotz-Straße und Hofhaymer Allee
Zone 25 (GL): Innsbrucker Bundesstraße zw. dem Objekt Nr. 10 und der Böhm-Ermolli-Straße
Durch das Parken auf Gemeinde - UND Landesstraßen erhöhen sich die Kosten lt. Kosten/Gebührenerläuterung
Kosten/Gebühren
Bundesabgabe:
- 14,30 Euro für den Antrag zum Parken auf Gemeindestraßen ODER Landesstraßen
- 28,60 Euro für den Antrag zum Parken auf Gemeinde- UND Landesstraßen
- 3,90 Euro für jede zusammengehörige Beilage
Verwaltungsabgabe:
- 93 Euro zum Parken auf Gemeindestraßen ODER nur auf Landesstraßen der entsprechenden Bewohnerparkzone
- 186 Euro zum Parken auf Gemeindestraßen UND Landesstraßen
Benötigte Dokumente
- Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen Zulassungsscheine)
- Führerschein
- Bei Leasingfahrzeugen, die nicht auf die AntragstellerInnen zugelassen sind: Leasingvertrag
- Bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeuges: Bestätigung der ArbeitgeberInnen über die Privatnutzung sowie Lohnzettel, aus dem die Hinzurechnung eines Sachbezuges für die private Nutzung ersichtlich ist
- Bei Privatnutzung eines firmeneigenen Fahrzeuges durch Selbständige: Bestätigung des Steuerberaters oder eines berufsmäßigen Parteienvertreters über die Privatnutzung sowie einen Gewerbeschein
- Schriftlicher Nachweis der Hausverwaltung oder des/r Eigentümers:in, dass kein zum Haus gehöriger Parkplatz zugeteilt ist oder angemietet werden kann
Bitte beachten Sie
- Pro Person kann nur ein Parkpickerl ausgestellt werden.
- Bei einer Änderung der Fahrzeugdaten (z. B. bei Kauf eines neuen Fahrzeuges) stellt die zuständige MA 01/07 – Verkehrs- und Straßenrechtsamt gegen Vorlage des abgelösten Parkpickerls oder der Parkkarte ein neues Parkpickerl bzw. eine neue Parkkarte aus.
Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 1 und 1 (A)
Innerhalb der im Parkzonenplan (www.stadt-salzburg.at/parkzone/1) dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Ernst-Sompek-Straße zwischen Hildmannplatz und Straßensperre im Süden
- Franz-Josef-Kai zwischen Ferdinand-Hanusch-Platz und Museumsplatz
- Fürstenbrunnstraße
- Johann-Wolf-Straße zwischen Rainbergstraße und Straßensperre im Osten
- Neutorstraße zwischen Hildmannplatz und HübnergasseRainbergstraße
- Reichenhaller Straße zwischen Hildmannplatz und Augustinergasse
- Steinbruchstraße
- Untersbergstraße
- Ursulinenplatz
Kurzparkzonenstellplätze in der Bewohnerparkzone 1 (A)
- Ernst-Sompek-Straße zwischen Hildmannplatz und Straßensperre im Süden
- Franz-Josef-Kai zwischen Ferdinand-Hanusch-Platz und Museumsplatz
- Fürstenbrunnstraße
- Johann-Wolf-Straße zwischen Rainbergstraße und Straßensperre im Osten
- Neutorstraße zwischen Hildmannplatz und Hübnergasse
- Rainbergstraße
- Reichenhaller Straße zwischen Hildmannplatz und Augustinergasse
- Steinbruchstraße
- Untersbergstraße
- Ursulinenplatz
- Kurzparkzonenstellplätze innerhalb des Fahrverbotsbereiches Gstättengasse:
Gstättengasse zwischen Polleranlage und Ursulinenplatz
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 2
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/2 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen
- Robert-Jungk-Platz (ehem. Corsoparkplatz)
- Dr.-Varnschein-Gasse
- Imbergstraße
- Landhausgasse
- Dr.-Franz-Rehrl-Platz
- Rudolfskai
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 3 und 3 (A)
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/2 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen
- Alois-Schmiedbauer-Straße
- Arnogasse
- Auerspergstraße
- Bayerhamerstraße zwischen Sterneckstraße und Schallmooser Hauptstraße
- Bergstraße zwischen Dreifaltigkeitsgasse und Priesterhausgasse
- Elisabethkai zwischen Saint-Julien-Straße und Friedrich-Gehmacher-Straße
- Elisabethstraßezwischen Franz-Neumeister-Straße und Rainerstraße
- Emil-Kofler-Gasse
- Ernest-Thun-Straße
- Faberstraße
- Franz-Josef-Straße
- Franz-Neumeister-Straße
- Friedrich-Gehmacher-Straße
- Gabelsbergerstraße zwischen Stelzhamerstraße und Bayerhamerstraße
- Gebirgsjägerplatz
- Glockengasse
- Grillparzerstraße
- Hans-Prodinger-Straße
- Haydnstraße
- Hubert-Sattler-Gasse
- Humboldtstraße
- Lasserstraße
- Lessingstraße
- Makartplatz
- Markus-Sittikus-Straße
- Paracelsusstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Franz-Josef-Straße
- Paris-Lodron-Straße
- Plainstraße zwischen Saint-Julien-Straße und Ernest-Thun-Straße
- Rainerstraße zwischen Saint-Julien-Straße und Max-Ott-Platz
- Rupertgasse
- Schallmooser Hauptstraße (mit Begleitstraße "Hoher Weg") bis zur Vogelweiderstraße
- Schrannengasse
- Schwarzstraße
- Stelzhamerstraße
- Vierthalerstraße zwischen Franz-Josef-Straße und Auerspergstraße
- Viktor-Kaplan-Straße
- Virgilgasse
- Weiserstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Auerspergstraße
- Wolf-Dietrich-Straße zwischen Franz-Josef-Straße und Vierthalerstraße
Kurzparkzonenstellplätze in der Bewohnerparkzone 3 (A)
- Alois-Schmiedbauer-Straße
- Arnogasse
- Auerspergstraße
- Bayerhamerstraße zwischen Sterneckstraße und Schallmooser Hauptstraße
- Bergstraße zwischen Dreifaltigkeitsgasse und Priesterhausgasse
- Elisabethkai zwischen Josef-Friedrich-Hummel-Straße und Saint-Julien-Straße
- Elisabethstraße zwischen Franz-Neumeister-Straße und Rainerstraße
- Emil-Kofler-Gasse
- Ernest-Thun-Straße
- Faberstraße
- Franz-Josef-Straße
- Franz-Neumeister-Straße
- Friedrich-Gehmacher-Straße
- Gabelsbergerstraße zwischen Stelzhamerstraße und Bayerhamerstraße
- Gebirgsjägerplatz
- Glockengasse
- Grillparzerstraße
- Hans-Prodinger-Straße
- Haydnstraße
- Hubert-Sattler-Gasse
- Humboldtstraße
- Lasserstraße
- Lessingstraße
- Makartplatz
- Markus-Sittikus-Straße
- Paracelsusstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Franz-Josef-Straße
- Paris-Lodron-Straße
- Plainstraße zwischen Saint-Julien-Straße und Ernest-Thun-Straße
- Rainerstraße zwischen Saint-Julien-Straße und Max-Ott-Platz
- Rupertgasse
- Schallmooser Hauptstraße (mit Begleitstraße "Hoher Weg") bis zur Vogelweiderstraße
- Schrannengasse
- Schwarzstraße
- Stelzhamerstraße
- Vierthalerstraße zwischen Franz-Josef-Straße und Auerspergstraße
- Viktor-Kaplan-Straße
- Virgilgasse
- Weiserstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Auerspergstraße
- Wolf-Dietrich-Straße zwischen Franz-Josef-Straße und Vierthalerstraße
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 9
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at//parkzone/9 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Erhardplatz
- Erzbischof-Gebhard-Straße
- Erzabt-Klotz-Straße zwischen Nonntaler Hauptstraße und Fürstenallee
- Fürstenallee zwischen Erzabt-Klotz-Straße und Nonntaler Hauptstraße
- Nonntaler Hauptstraße zwischen Petersbrunnstraße und Erzabt-Klotz-Straße
- Verbindungsstraße zwischen Petersbrunnstraße und Erhardplatz
- Zugallistraße
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 10
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/10 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen
- Bucklreuthstraße
- Ernst-Sompek-Straße
- Fürstenbrunnstraße
- Johann-Wolf-Straße
- Neutorstraße zwischen Hildmannplatz und Hübnergasse
- Rainbergstraße
- Reichenhaller Straße zwischen Hildmannplatz und Augustinergasse
- Steinbruchstraße
- Untersbergstraße
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 12 und 12 (A)
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/12 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen
- Augustinergasse zwischen Müllner Hauptstraße und Augustinergasse 6
- Gaswerkgasse zwischen Wallnergasse und Strubergasse
- Müllner Hauptstraße zwischen Klausentor und Augustinergasse
- Strubergasse zwischen Wallnergasse und Franz-Josef-Kai
- Wallnergasse
Kurzparkzonenstellplätze in der Bewohnerparkzone 12 (A)
- Augustinergasse zwischen Müllner Hauptstraße und Augustinergasse 6
- Gaswerkgasse zwischen Wallnergasse und Strubergasse
- Müllner Hauptstraße zwischen Klausentor und Augustinergasse
- Strubergasse zwischen Wallnergasse und Franz-Josef-Kai
- Wallnergasse
- Kurzparkzonenstellplätze innerhalb des Fahrverbotsbereiches Franz-Josef-Kai:
Franz-Josef-Kai zwischen Eisenbahnunterführung und Salzachgäßchen (westliche Fahrbahnseite)
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 13
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/13 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Alois-Stockinger-Straße
- Althofenstraße
- Christian-Doppler-Straße
- Esshaverstraße
- Franz-Martin-Straße
- Friesachstraße
- Gaswerkgasse
- General-Arnold-Straße
- Hans-Sachs-Gasse
- Hüttenbergstraße
- Joachim-Haspinger-Straße
- Kuenburgstraße
- Lehener Straße
- Leonhard-von-Keutschach-Straße
- Liliengasse
- Nelkenstraße
- Nikolaus-Lenau-Straße
- Regensburgstraße
- Roseggerstraße
- Rosengasse
- Scherzhauserfeldstraße
- Schießstattstraße
- Schumacherstraße
- Siebenstädterstraße
- Sparkassenstraße
- Strubergasse zwischen Roseggerstraße und Rudolf-Biebl-Straße
- Tulpenstraße
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 21
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/21 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Georg-Wagner-Gasse
- Hofkirchenstraße
- Nonntaler Hauptstraße zwischen Erzabt-Klotz-Straße und Hofhaymer Allee
- Peregrinstraße
- Peter-Singer-Gasse
- Unbenannte Stichstraße der Peter-Singer-Gasse
- Wäschergasse
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 22
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/22 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Akademiestraße
- Hellbrunner Straße zwischen Akademiestraße und Aspergasse
- Mühlbacherhofweg
- Viktor-Kehldorfer-Straße
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 23
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/23 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Adolf-Bekk-Straße zwischen Zillnerstraße und Aiglhofstraße
- Anton-Behacker-Straße
- Augustinergasse zwischen Willibald-Hauthaler-Straße und Reichenhaller Straße
- Eduard-Baumgartner-Straße
- Kleienmayrngasse
- Koch-Sternfeld-Gasse
- Reichenhaller Straße zwischen Augustinergasse und Zillnerstraße
- Wartelsteinstraße
- Willibald-Hauthaler-Straße zwischen Augustinergasse und Aiglhofstraße
- Zillnerstraße
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 24
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/24 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Kaserngasse
- Moosstraße zwischen Neutorstraße und Sinnhubstraße
- Sinnhubstraße zwischen Moosstraße und Leopoldskronstraße
- Späthgasse
- Kurzparkzonenbereiche der Bewohnerparkzone 25 (G)
Innerhalb der im Parkzonenplan www.stadt-salzburg.at/parkzone/25 dargestellten Fläche bzw. entsprechend den aufgestellten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen (Parkordnungen) vor Ort.
Straßenliste Kurzparkzonenstellflächen:
- Adolf-Bekk-Straße zwischen Aiglhofstraße und Widmannstraße
- Aiglhofstraße
- Anton-Hochmuth-Straße
- Auffenbergstraße
- Bayernstraße zwischen Neutorstraße und Almkanal
- Böhm-Ermolli-Straße
- Conrad-v.-Hötzendorf-Straße
- Danklstraße
- Engelbert-Stechl-Straße
- Franz-Berger-Straße
- Gärtnerstraße zwischen Riedenburger Straße und Almkanal
- Heinrich-Haubner-Straße zwischen Römergasse und Aiglhofstraße
- Innsbrucker Bundesstraße zwischen dem Objekt Nr. 10 und der Böhm-Ermolli-Straße
- Karl-Adrian-Straße zwischen Zaunergasse und Wilhelm-Erben-Straße
- Neutorstraße zwischen Bayernstraße und Anton-Hochmuth-Straße
- Radetzkystraße
- Riedenburger Straße
- Römergasse
- Tegetthoffstraße
- Widmannstraße
- Wilhelm-Erben-Straße
- Willibald-Hauthaler-Straße zwischen Aiglhofstraße und Römergasse
- Zaunergasse zwischen Karl-Adrian-Straße und Wilhelm-Erben-Straße
- Bewohnerparkzone A, B, C, D, E, F, G, K
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone A): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-A
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone B): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-B
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone C): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-C
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone D): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-D
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone E): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-E
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone F): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-F
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone G): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-G
Kurzparkzonenbereiche (Bewohnerparkzone K): www.stadt-salzburg.at/Kurzparkzone-KFür alle Kurzparkzonenbereiche gilt: Rechtlich verbindlich sind die vor Ort angebrachten Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Dienstnehmer:innenFür die, die ihren Arbeitsplatz innerhalb einer flächendeckenden Kurzparkzone zu Zeiten erreichen müssen, in denen kein innerstädtisches öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung steht.
- Parkzonen: Ausnahmegenehmigung für Unternehmer:innenUnternehmer*innen, die in einem Kurzparkzonengebiet (Blaue Zone) einen Betriebsstandort haben, können eine (standortbezogen) Ausnahmebewilligung beantragen.