Stimmkarten für Volksbefragung zum S-LINK ab Montag erhältlich

11.10.2024
Am 10. November 2024 findet die Volksbefragung zum S-LINK satt.
Am Montag, 14. Oktober 2024, startet die Ausgabe der Stimmkarten. Diese können auch persönlich im Schloss Mirabell beantragen werden.

Am Montag, 14. Oktober 2024, startet die Ausgabe der Stimmkarten für die bevorstehende Volksbefragung zum S-LINK am 10. November 2024. Stimmberechtigte Salzburgerinnen und Salzburger können ihre Stimmkarte ab Montag, 7.30 Uhr im Schloss Mirabell beantragen und auch gleich vor Ort ihre Stimme abgeben.

Die Stimmkarten werden im Schloss Mirabell, im Raum neben dem Stadtservice (Passamt 2), ausgestellt. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Donnerstag jeweils von 7.30 bis 16 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr. Die letzte Möglichkeit, eine persönlich beantragte Stimmkarte im Schloss Mirabell (unter Vorlage eines Identitätsnachweises) abzuholen, besteht am Donnerstag, 7. November 2024, bis 16 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Stimmkarten auch schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Personen, die in der Stadt Salzburg stimmberechtigt sind, können den Antrag online auf www.stadt-salzburg.at/stimmkarte stellen.

Welche Daten müssen bei einem schriftlichen (postalisch) Stimmkartenantrag angegeben werden?

  • Familienname und Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • persönlicher Code lt. amtlicher Wahlinformation, die etwa 3 Wochen vor der Abstimmung ausgeschickt wird oder
  • Angabe der Passnummer (alternativ Übermittlung einer Reisepassablichtung),
  • Telefonnummer für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit der Stimmkartenanforderung,
  • Adresse, wohin die Stimmkarte gesendet werden soll.

Stimmberechtigt sind alle Personen, die am Abstimmungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag (12. September 2024) 

  • die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
  • vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind,
  • ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben oder
  • vor der Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz hatten; in diesem Fall ist ein Antrag zu stellen und besteht die Wahlberechtigung für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland, längstens aber für zehn Jahre (Auslandssalzburger:innen).

EU-Bürger:innen mit Hauptwohnsitz in Salzburg sind diesmal, da es sich um eine Volksbefragung handelt – anders als bei der Bürgerbefragung zum S-LINK in der Stadt Salzburg im Jahr 2023 –, nicht stimmberechtigt. Grund dafür ist, dass die Bürgerbefragung nach dem Salzburger Stadtrecht erfolgte, bei der Volksbefragung aber nach dem Salzburger Volksbefragungsgesetz die Salzburger Landtagswahlordnung anzuwenden ist.

Die Fragestellung lautet:
Soll das Land Salzburg darauf hinwirken, dass im Interesse der Verkehrsentlastung die Verlängerung der Lokalbahn bis Hallein (S-LINK) als Teil einer Mobilitätslösung, die auch eine Stiegl- und eine Messe-/Flughafenbahn vorsieht, umgesetzt wird?

Im Abstimmungslokal sind für die Ausübung des Stimmrechts folgende Dokumente nötig: Personalausweis oder Reisepass oder Führerschein, überhaupt alle amtlichen Lichtbild-ausweise, aus der die Identität einwandfrei ersichtlich ist.
 

Pro und Contra
„Salzburg! Neu regieren.“ bedeutet auch, die Bürger:innen der Stadt Salzburg in dieser wichtigen Frage mitentscheiden zu lassen. Denn diese Entscheidung wird sich auf viele Aspekte des Zusammenlebens in der Stadt auswirken. Folgend angeführt sehen Sie die Argumente im Überblick: eine Zusammenfassung nach zahlreichen Gesprächen, der Durchsicht von Hunderten Leserbriefen und der Bitte an den Verein „DAFÜR – Zukunft Mobilität” und an die Initiative „Stopp UBahn“, ihre Argumente kurz darzustellen.

Tobias Neugebauer