Teppichklopfen

Um das örtliche Gemeinschaftsleben nicht zu beeinträchtigen wurde das Teppichklopfen zeitlich geregelt.
Die Verordnung gilt außer für das Klopfen von Teppichen auch für das Klopfen von Decken, Matratzen, Polstermöbeln und dergleichen.

Örtlicher Geltungsbereich:
außerhalb von geschlossenen Wohnungen

Zeitlicher Geltungsbereich

  • an Wochentagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten nur in der Zeit von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 18 Uhr gestattet.
  • an Sonn- und Feiertagen ist die Vornahme solcher Tätigkeiten verboten.

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung bilden eine Verwaltungsübertretung und werden bestraft (gemäß § 10 Abs. 2 VStG).