Bau- und Feuerpolizei erinnert an turnusmäßige Prüfung von Öltanks

25.03.2016

Etwa 5000 bis 6000 Heizöl- und Kraftstofftanks mit Kapazitäten zwischen 1000 Litern und einer Obergrenze von 5000 Kilogramm (entspricht bei Heizöl bzw. Diesel einer Menge von 6000 Litern) existieren in der Stadt Salzburg. Die meisten davon dienen dem Betrieb von Ölheizungen oder versorgen Betriebstankstellen. Etwa 30 Prozent der Anlagen ist vor 1970 in Betrieb genommen worden, zwischen 1970 und 1980 wurden weitere rund 40 Prozent der Tanks installiert. Gemäß den geltenden Gesetzen bzw. Verordnungen sind die BetreiberInnen der Anlagen verpflichtet, den Behörden alle fünf Jahre ein Prüfzeugnis hinsichtlich der Dichtheit von Behältern und Leitungen und gegebenenfalls des Zustands der öldichten Wanne vorzulegen. Eine Datenanalyse hat ergeben, dass diese Verpflichtung nur unvollständig erfüllt worden ist.

Das zuständige Bau- und Feuerpolizeiamt beim Magistrat startet aus diesem Grund nun eine „Erinnerungsaktion“: Beginnend mit dem heurigen Frühjahr werden nach und nach alle BetreiberInnen von Ölheizungen und Privattankstellen schriftlich über die Prüfpflicht informiert. Das Schreiben enthält auch Hinweise für die praktische Durchführung der Prüfung – etwa den Rat, über den jeweiligen Brennstoff-Lieferanten den Kontakt zu Prüfunternehmen bzw. Sachverständigen herzustellen. Als Frist für die Vorlage des Tank-Checks wird ein Zeitraum von einem halben Jahr eingeräumt.

Johannes Greifeneder