Aktiv:Karte
Wer kann eine Aktiv:Karte beantragen?
Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, können eine Aktiv:Karte beantragen:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg seit mindestens einem Jahr
- Mindestalter von 18 Jahren (Volljährigkeit)
Anspruchsberechtigt sind folgende Personen:
- Bürger:innen mit österreichischer Staatsbürgerschaft
- EU-/EWR-Bürger:innen und Schweizer Bürger:innen mit Daueraufenthalt
- Asylberechtigte mit positivem Asylbescheid
- Drittstaatenangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
- Drittstaatenangehörige mit befristetem Aufenthaltstitel, wobei der Aufenthaltstitel bei Antragsstellung noch mindestens zwölf Monate gültig sein muss
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Pflegeeltern der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg
Nicht anspruchsberechtigt sind: Student:innen, Präsenz- und Zivildiener:innen, Schüler:innen und Lehrlinge.
Wichtig: Für minderjährige Personen zwischen 6 und 17 Jahren gibt es die Möglichkeit, eine Aktiv:KarteKIDS zu beantragen, sofern mindestens ein Elternteil im gemeinsamen Haushalt Besitzer:in einer Aktiv:Karte ist.
- Das durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen der letzten zwei Monate darf folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten (in Anbindung an Armutsgefährdungsschwelle lt. Statistik Austria, Stand 2023):
- Erste Person im Haushalt / Alleinstehende € 1.572,00
- Für jede weitere volljährige Person im gemeinsamen
Haushalt (Hauptwohnsitz) € 786,00
- Pro minderjährigem Kind im gemeinsamen
Haushalt (Hauptwohnsitz) € 472,00
Das Nettohaushaltseinkommen darf je Haushaltszusammensetzung folgende Obergrenzen nicht überschreiten: (Beispiele)
Alleinstehende € 1.572,00
1 Erwachsene + 1 minderj. Kind € 2.043,60
1 Erwachsene + 2 minderj. Kinder € 2.515,20
1 Erwachsene + 3 minderj. Kinder € 2.986,80
2 Erwachsene € 2.358,00
2 Erwachsene + 1 minderj. Kind € 2.829,60
2 Erwachsene + 2 minderj. Kinder € 3.301,20
2 Erwachsene + 3 minderj. Kinder € 3.772,80
Die Einkommensgrenzen gelten nicht für Pflegeeltern der Kinder- und Jugendhilfe.
Wie lange ist meine Aktiv:Karte gültig?
Ab Ausstellungsdatum ist die Aktiv:Karte für genau ein Jahr gültig. In diesem Zeitraum können Sie die damit verbundenen Vergünstigungen und Vorteile nutzen.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen zur Einkommensprüfung sind erneut einzubringen.
Die Aktiv:Karte wir nicht automatisch verlängert.
Wie kann ich eine Aktiv:Karte beantragen?
- Nutzen Sie für die Beantragung am besten das Online-Portal der Sozialabteilung (siehe unten) WICHTIG: laden Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen hoch!
- oder Sie füllen das pdf-Formular aus, legen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und schicken es per Mail an: aktivundmobil@stadt-salzburg.at
- oder per Post an: Sozialplanung, Saint-Julien-Straße 20, 5024 Salzburg
- Sie können auch persönlich mit den Unterlagen im Kieselgebäude, Saint-Julien-Straße 20, 4. Stock, vorbeikommen.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an das "Aktiv & Mobil Team":
0662 8072 DW 3241 oder 3202
WICHTIG: Erforderliche Unterlagen
Bitte schicken oder bringen Sie folgende Unterlagen für Ihren Antrag mit: (pro Person für die eine Aktiv:Karte beantragt wird)
Für Alleinstehende und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern gilt:
- Aktuelles (!) Passfoto
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise der letzten 2 Monate (Lohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsbescheid, AMS-Mitteilung, Unterhaltszahlung, PVA-Bezugsbestätigung usw.)
- aktuellen Versicherungsdatenauszug der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) für das Jahr 2024. Dieser kann online, schriftlich oder persönlich bei der ÖKG gratis angefordert bzw. abgeholt werden.
Wichtig: Ausgleichszulagenbezieher:innen benötigen keinen ÖGK Versicherungsdatenauszug!
Wohnen mehrere erwachsene Personen in dem Haushalt (ab 2 Personen über 18 Jahre) wird zusätzlich benötigt:
- Einkommensnachweise der letzten 2 Monate aller volljährigen Personen im Haushalt
- Versicherungsdatenauszug für das Jahr 2024 von allen volljährigen Personen im Haushalt