Kautionsfonds
Ein Service der Stadt Salzburg
Der Kautionsfonds der Stadt Salzburg unterstützt Menschen mit niedrigem Einkommen bei der Wohnraumbeschaffung. Da hohe Mietkautionen oft eine große finanzielle Hürde darstellen, werden aus dem Fonds zinsenlose, rückzahlbare Darlehen zur Begleichung der Kaution vergeben. Voraussetzung ist der Bezug einer privaten, genossenschaftlichen oder stadteigenen Mietwohnung. Pro Haushalt kann nur eine Person das Darlehen beantragen, mit der anschließend ein Darlehensvertrag abgeschlossen wird.
Welche Voraussetzungen müssen die antragstellenden Personen erfüllen?
Ein rückzahlbares und zinsenloses Darlehen aus dem Kautionsfonds kann dann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die neue Wohnung muss in der Stadt Salzburg liegen und als neuer Hauptwohnsitz bezogen werden.
- Es muss bei Antragsstellung ein vom Mieter oder von der Mieterin sowie vom Vermieter oder von der Vermieterin unterzeichneter, gültiger Mietvertrag oder ein verbindliches Mietanbot vorliegen.
- Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen:
- Personen mit einer gültigen Aktiv:Karte oder Aktiv:KartePLUS
- Mündige minderjährige Elternteile, die mit ihrem Kind / ihren Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben
- Lehrlinge oder Schüler:innen, die keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz mit den Erziehungsberechtigten haben
- Präsenz- und Zivildiener:innen, die keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz mit den Erziehungsberechtigten haben
- Volljährige Personen, die aktuell keinen Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg haben und eine Wohnung mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg beziehen - Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen der letzten zwei Monate vor Antragsstellung darf im Durchschnitt folgende Einkommensobergrenzen nicht übersteigen:
- Erste Person im Haushalt/Alleinstehende: € 1.572,00
- Für jede weitere volljährige Person im neuen Haushalt € 786,00
- Pro minderjährigem Kind im neuen Haushalt € 472,00
Wie hoch ist das Kautionsdarlehen?
Das Kautionsdarlehen entspricht der gesamten Mietkaution, jedoch höchstens € 2.000,00. Die Rückzahlung kann in bis zu 80 Monatsraten erfolgen. Die genaue Laufzeit und die Höhe der Raten werden individuell mit der antragstellenden Person abgestimmt.
Wann und wie wird das Kautionsdarlehen ausbezahlt?
Ein gewährtes Kautionsdarlehen wird erst ausgezahlt, wenn die antragstellende Person die neue Wohnung als Hauptwohnsitz bezogen hat. Dafür ist ein Meldezettel als Nachweis erforderlich. Nach Vorlage dieses Nachweises wird die Kaution innerhalb von 10 Werktagen direkt an den Vermieter oder die Vermieterin überwiesen.
Welche Rolle hat der Vermieter oder die Vermieterin?
Die Anträge werden vom Wohnservice der Stadt Salzburg geprüft. Erfüllt die antragstellende Person alle Voraussetzungen, informiert das Wohnservice den Vermieter oder die Vermieterin über die Bewilligung des Kautionsdarlehens sowie dessen Höhe.
Der Mieter oder die Mieterin ist anschließend verpflichtet, den Vermieter oder die Vermieterin zu kontaktieren und das Datenblatt zur neuen Mietwohnung sowie die Kenntnisnahmeerklärung unterzeichnen zu lassen.
Sobald alle erforderlichen Unterlagen beim Wohnservice vorliegen und der Hauptwohnsitz in der neuen Mietwohnung durch den Meldezettel nachgewiesen wurde, wird das Kautionsdarlehen direkt an den Vermieter oder die Vermieterin überwiesen.
Den verbleibenden Teil der Kaution muss der Mieter oder die Mieterin selbst gemäß den Vorgaben des Vermieters oder der Vermieterin (z. B. Überweisung, Sparbuch, Bankgarantie, Barkaution) begleichen.
Was passiert mit der Kaution, wenn das Mietverhältnis endet?
Die Endabrechnung erfolgt immer mit dem Mieter oder der Mieterin direkt. Es ist kein Kautionsbetrag an das Wohnservice zurück zu zahlen.
Behördengänge
Aktiv:Karten
- Aktiv:KarteInformationen über die Voraussetzungen, Einkommensobergrenzen etc. sowie das Antrags-Formular für die Aktiv:Karte.
- Aktiv:KartePLUSAlle Informationen zur Aktiv:KartePLUS für Stadt SalzburgerInnen die Sozialunterstützung beziehen sowie Ausgleichszulagenbezieher:innen bzw. Mindespensionist:innen sowie das Antrags-Formular.