Kautionsfonds
Ein Service der Stadt Salzburg
Der Kautionsfonds der Stadt Salzburg dient dazu, Menschen mit niedrigem Einkommen bei der Wohnraumbeschaffung zu unterstützen. Besonders hohe Mietkautionen stellen häufig eine unüberwindbare Hürde dar.
Aus dem Kautionsfonds werden nur rückzahlbare, zinsenlose Darlehen für eine Mietkaution vergeben. Dafür muss eine private, genossenschaftliche oder stadteigene Mietwohnung bezogen werden.
Das gewährte, rückzahlbare, zinsenlose Darlehen kann pro Haushalt nur von einer Person beantragt werden. Mit dieser Person wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen.
Die Anträge werden im Wohnservice der Stadt Salzburg geprüft, ob die vorliegenden Kriterien erfüllt werden und ein Darlehen aus dem Kautionsfonds gewährt werden kann.
Die Höhe des Kautionsdarlehens beträgt die Hälfte der Mietkaution, höchstens jedoch € 1.000,00. Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung des Darlehens zu maximal 36 Monatsraten. Die tatsächliche Laufzeit sowie die Höhe der Rate sind variabel und werden mit der antragstellenden Person vereinbart.
Ausbezahlung des Kautionsdarlehen an den Vermieter oder die Vermieterin:
erfüllt die antragstellende Person alle Voraussetzungen, informiert das Wohnservice den Vermieter oder die Vermieterin über die Gewährung eines Kautionsdarlehens sowie über dessen Höhe.
Der Mieter oder die Mieterin muss den Vermieter oder die Vermieterin kontaktieren und das Datenblatt zur neuen Mietwohnung sowie die Kenntnisnahmeerklärung unterzeichnen lassen.
Ein gewährtes Kautionsdarlehen wird erst ausgezahlt wenn dem Wohnservice alle Unterlagen vorliegen und wenn die Person die neue Wohnung hauptwohnsitzlich bezogen hat.
Im Anschluss daran wird die Kaution innerhalb von 10 Werktagen direkt an den Vermieter oder die Vermieterin der neuen Unterkunft überwiesen.
Die restliche Kaution überweist der Mieter oder die Mieterin selbst. Die restliche Kaution wird nach Vorgabe des Vermieters oder der Vermieterin (z.B. Überweisung, Sparbuch, Bankgarantie, Barkaution) vom Mieter oder der Mieterin selbst übernommen.
Wenn das Mietverhältnis endet:
Die Endabrechnung erfolgt immer mit dem Mieter oder der Mieterin direkt. Es ist kein Kautionsbetrag an das Wohnservice zurück zu zahlen.