Aktiv:Karte
Vorraussetzung für die Aktiv:Karte:
- Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg seit mindestens einem Jahr
- Mindestalter von 18 Jahren (Volljährigkeit)
- Obergrenze des Nettohaushaltseinkommen (in Anbindung an Armutsgefährdungsschwelle lt. Statistik Austria, Stand 2023
- ein vollständig ausgefüllter Antrag inklusive aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
- Wer ist Anspruchsberechtigt?
- BürgerInnen mit österreichischer Staatsbürgerschaft
- EU-/EWR-BürgerInnen und Schweizer BürgerInnen mit Daueraufenthalt
- Asylberechtigte mit positivem Asylbescheid
- Drittstaatenangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
- Drittstaatenangehörige mit befristetem Aufenthaltstitel, wobei der Aufenthaltstitel bei Antragsstellung noch mindestens zwölf Monate gültig sein muss
- Subsidiär Schutzberechtigte
- Pflegeeltern der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg
Nicht anspruchsberechtigt sind:
- StudentInnen,
- Präsenz- und ZivildienerInnen,
- SchülerInnen und Lehrlinge.
Hinweis:
für minderjährige Personen zwischen 6 und 17 Jahren gibt es die Möglichkeit, eine Aktiv:KarteKIDS zu beantragen, sofern mindestens ein Elternteil im gemeinsamen Haushalt BesitzerIn einer Aktiv:Karte ist. - Wie hoch ist die Obergrenze des Nettohaushaltseinkommens?
Das durchschnittliche Nettohaushaltseinkommen der letzten zwei Monate darf folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten (in Anbindung an Armutsgefährdungsschwelle lt. Statistik Austria, Stand 2023):
- Erste Person im Haushalt / Alleinstehende: € 1.572,00
- Für jede weitere volljährige Person im gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) € 786,00
- Pro minderjährigem Kind im gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnsitz) € 472,00
Beispiele für Obergrenzen des Nettohaushaltseinkommen je Haushaltszusammensetzung:
- Alleinstehende: € 1.572,00
- 1 Erwachsene + 1 minderjähriges Kind: € 2.043,60
- 1 Erwachsene + 2 minderjährige Kinder: € 2.515,20
- 1 Erwachsene + 3 minderjährige Kinder: € 2.986,80
- 2 Erwachsene: € 2.358,00
- 2 Erwachsene + 1 minderjähriges Kind: € 2.829,60
- 2 Erwachsene + 2 minderjährige Kinder: € 3.301,20
- 2 Erwachsene + 3 minderjährige Kinder: € 3.772,80
Hinweis:
Die Einkommensgrenzen gelten nicht für Pflegeeltern der Kinder- und Jugendhilfe. - Wie lange ist meine Aktiv:Karte gültig?
Ab Ausstellungsdatum ist die Aktiv:Karte für genau ein Jahr gültig.
In diesem Zeitraum können Sie die damit verbundenen Vergünstigungen und Vorteile nutzen.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Antrag zu stellen und die erforderlichen Unterlagen zur Einkommensprüfung sind erneut einzubringen.
Die Aktiv:Karte wir nicht automatisch verlängert. - Wie kann ich eine Aktiv:Karte beantragen?
- mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular des Online-Kundenportals "Aktiv und Mobil".
Das Formular kann online ausgefüllt und die benötigten Unterlagen hochgeladen werden. Der Antrag und die Unterlagen werden automatisch an die Sozialplanung der Stadt Salzburg geschickt - mit dem zur Verfügung stehenden PDF-Formular.
Das Formular kann online ausgefüllt werden. Dann das Formular ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, alle erforderlichen Unterlagen beilegen und entweder per Mail oder per Post senden, oder persönlich mit dem Antrag und Unterlagen in der Sozialplanung im Kieselgebäude, Saint-Julien-Straße 20, 4. Stock, vorbeikommen. - Unterstützung bei der Antragsstellung erhalten Sie auch bei den folgenden Stellen der Stadt Salzburg:
Magistratsabteilung MD/01 - Stadtservice
Magistratsabteilung 3/00 – Soziales
Bewohnerservicestellen
Magistratsabteilung 3/04 – Senioreneinrichtungen
Hinweis: hier können Sie auch ein Antragsformular in Papierform erhalten.
- mit dem zur Verfügung stehenden Online-Formular des Online-Kundenportals "Aktiv und Mobil".
- Welche Unterlagen benötigt es zum Antrag?
Die Unterlagen gelten pro Person für die eine Aktiv:KartePLUS beantragt wird!
Bitte schicken oder bringen Sie folgende Unterlagen mit Ihrem Antrag mit:
Für Alleinstehende und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern gilt:
- Aktuelles (!) Passfoto
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise der letzten 2 Monate (Lohnzettel, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsbescheid, AMS-Mitteilung, Unterhaltszahlung, PVA-Bezugsbestätigung usw.)
- aktuellen Versicherungsdatenauszug der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse) für das Jahr 2024. Dieser kann online, schriftlich oder persönlich bei der ÖKG gratis angefordert bzw. abgeholt werden.
HINWEIS: AusgleichszulagenbezieherInnen benötigen keinen ÖGK Versicherungsdatenauszug!
Wohnen mehrere erwachsene Personen in dem Haushalt (ab 2 Personen über 18 Jahre) wird zusätzlich benötigt:
- Einkommensnachweise der letzten 2 Monate aller volljährigen Personen im Haushalt
- Versicherungsdatenauszug für das Jahr 2024 von allen volljährigen Personen im Haushalt
Antragsformulare
- Aktiv:Karte Online-AntragMit diesem Online-Formular des Aktiv und Mobil Portals der Stadt Salzburg können Sie einen Antrag zur Aktiv:Karte stellen.
- Aktiv:Karte AntragMit diesem PDF-Formular können Sie einen Antrag zur Aktiv:Karte stellen. Antrag ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben und einbringen.