Kautionsfonds

Ein Service der Stadt Salzburg

 

Was ist der Kautionsfonds?

Der Kautionsfonds der Stadt Salzburg dient dazu, Menschen mit niedrigem Einkommen bei der Wohnraumbeschaffung zu unterstützen. Besonders hohe Mietkautionen stellen häufig eine unüberwindbare Hürde dar. Aus dem Kautionsfonds werden nur rückzahlbare, zinsenlose Darlehen für eine Mietkaution vergeben. Dafür muss eine private, genossenschaftliche oder stadteigene Mietwohnung bezogen werden. Das gewährte, rückzahlbare, zinsenlose Darlehen kann pro Haushalt nur von einer Person beantragt werden. Mit dieser Person wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen.

Wer kann ein Kautionsdarlehen beantragen?

  • Österreichische Staatsbürger*innen
  • EWR- und Schweizer Bürger*innen mit einer Bescheinigung des Daueraufenthaltes für EWR- und Schweizer Bürger*innen gemäß § 53a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz NAG
  • Drittstaatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltstitel
  • Asylberechtigte mit einem positiven Asylbescheid

Welche weiteren Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

  • Sie haben das 18. Lebensjahr bereits vollendet oder
  • sind mündiger minderjähriger Elternteil, der mit seinem Kind / seinen Kindern gemeinsam in einem Haushalt lebt.
  • Das monatliche Netto-Haushaltseinkommen der letzten drei Monate vor Antragsstellung darf im Durchschnitt nicht höher sein als:
    - Alleinstehende € 1.400,- netto/Monat
    - Paare € 2.100,- netto/Monat
    - Erhöhung pro Kind € 200,- netto/Monat
  • Die neue Wohnung muss in der Stadt Salzburg liegen und als neuer Hauptwohnsitz bezogen werden.
  • Bei Antragsstellung muss ein vom Mieter oder von der Mieterin sowie vom Vermieter oder von der Vermieterin unterzeichneter, gültiger Mietvertrag oder ein verbindliches Mietanbot vorliegen.

Das Wohnservice prüft, ob ein Darlehen aus dem Kautionsfonds gewährt werden kann.

Wie und wo gebe ich den Antrag und die notwendigen Unterlagen ab?

  • persönlich im Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Kieselgebäude 6. Stock (Einwurf in den Postkasten)
  • per Post an Wohnservice, Saint-Julien-Straße 20, Postfach 63, 5024 Salzburg
  • eingescannt per E-Mail an wohnservice@stadt-salzburg.at
  • per Fax an 0662/8072-2078

Wie hoch ist das Kautionsdarlehen?

Die Höhe des Kautionsdarlehens beträgt die Hälfte der Mietkaution, höchstens jedoch € 1.000,00. Grundsätzlich erfolgt die Rückzahlung des Darlehens zu maximal 36 Monatsraten. Die tatsächliche Laufzeit sowie die Höhe der Rate sind variabel und werden mit der antragstellenden Person vereinbart.

Wann und wie wird das Kautionsdarlehen ausbezahlt?

Ein gewährtes Kautionsdarlehen wird erst ausgezahlt, wenn die Person die neue Wohnung hauptwohnsitzlich bezogen hat. Dazu benötigt das Wohnservice den Nachweis des Meldezettels. Im Anschluss daran wird die Kaution innerhalb von 10 Werktagen direkt an den Vermieter oder die Vermieterin der neuen Unterkunft überwiesen.

Welche Rolle hat der Vermieter oder die Vermieterin?

Die Anträge werden im Wohnservice der Stadt Salzburg geprüft. Erfüllt die antragstellende Person alle Voraussetzungen, informiert das Wohnservice den Vermieter oder die Vermieterin über die Gewährung eines Kautionsdarlehens sowie über dessen Höhe.

Der Mieter oder die Mieterin muss den Vermieter oder die Vermieterin kontaktieren und das Datenblatt zur neuen Mietwohnung sowie die Kenntnisnahmeerklärung unterzeichnen lassen. Liegen dem Wohnservice alle Unterlagen vor und kann der Mieter oder die Mieterin nachweisen, dass ein Hauptwohnsitz in dieser neuen Mietwohnung angemeldet wurde (Meldezettel), erfolgt die Auszahlung des Kautionsdarlehens direkt an den Vermieter oder die Vermieterin. Die restliche Kaution überweist der Mieter oder die Mieterin selbst. Die restliche Kaution wird nach Vorgabe des Vermieters oder der Vermieterin (z.B. Überweisung, Sparbuch, Bankgarantie, Barkaution) vom Mieter oder der Mieterin selbst übernommen.

Was passiert mit der Kaution, wenn das Mietverhältnis endet?
Die Endabrechnung erfolgt immer mit dem Mieter oder der Mieterin direkt. Es ist kein Kautionsbetrag an das Wohnservice zurück zu zahlen.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das Wohnservice unter:
+43 662-8072-2268 oder Sie schreiben ein E-Mail an wohnservice@stadt-salzburg.at.