APOTHEKEN-ÖFFNUNGSZEIT: BUND ÜBERNIMMT SALZBURGER REGELUNG
Möglichkeit
zu Bereitschaftsdienst während der Mittagszeit
Nachdem
bisher das Apothekengesetz aus dem Jahr 1907 für Apotheken zwingend eine
Mittagspause vorsah, musste die Stadt Salzburg in einer eigenen Verordnung den
Arzneimittelverkauf zu dieser Zeit ermöglichen. "Diese Zwangs-Mittagspause war
nicht mehr zeitgemäß, der gesamte restliche Handel hat auf die geänderten
Kaufgewohnheiten und Erwartungen der Konsumenten mit durchgehenden Öffnungszeiten
reagiert", begründet Bürgermeister Heinz Schaden den rechtlich diffizilen Weg
der Stadt Salzburg.
Die
Stadt Salzburg hat durch die genannte Verordnung die Möglichkeit zu einem
Bereitschaftsdienst der Apotheken während der Mittagzeit eröffnet. 21 der 27 Apotheken
im Stadtgebiet machten von dieser Option Gebrauch.
Nunmehr hat der Bund durch
eine Novellierung des Apothekengesetzes den Salzburger Weg übernommen: Die
Bezirksverwaltungsbehörden haben demnach für die Sperrzeiten zu Mittag
Bereitschaftsdienste festzulegen, "wobei die Zahl und Auswahl der Apotheken,
die gleichzeitig Bereitschaftsdienst zu versehen haben, dem Bedarf der
Bevölkerung anzupassen ist", wie es in der entsprechenden Bestimmung heißt.
"Die Regelung ist für Salzburg auch deshalb erfreulich, weil dadurch die
bisherige konsumentenfreundliche Vorgangsweise der Stadt nunmehr auch rechtlich
unangreifbar bestätigt und abgesichert ist", schließt Bürgermeister Schaden.
MD01 - Service und Information