APOTHEKEN-ÖFFNUNGSZEIT: BUND ÜBERNIMMT SALZBURGER REGELUNG

06.12.2001


 

Möglichkeit

zu Bereitschaftsdienst während der Mittagszeit

 

 

 

Nachdem

bisher das Apothekengesetz aus dem Jahr 1907 für Apotheken zwingend eine

Mittagspause vorsah, musste die Stadt Salzburg in einer eigenen Verordnung den

Arzneimittelverkauf zu dieser Zeit ermöglichen. "Diese Zwangs-Mittagspause war

nicht mehr zeitgemäß, der gesamte restliche Handel hat auf die geänderten

Kaufgewohnheiten und Erwartungen der Konsumenten mit durchgehenden Öffnungszeiten

reagiert", begründet Bürgermeister Heinz Schaden den rechtlich diffizilen Weg

der Stadt Salzburg.

 

 

 

Die

Stadt Salzburg hat durch die genannte Verordnung die Möglichkeit zu einem

Bereitschaftsdienst der Apotheken während der Mittagzeit eröffnet. 21 der 27 Apotheken

im Stadtgebiet machten von dieser Option Gebrauch.

 

 

 

Nunmehr hat der Bund durch

eine Novellierung des Apothekengesetzes den Salzburger Weg übernommen: Die

Bezirksverwaltungsbehörden haben demnach für die Sperrzeiten zu Mittag

Bereitschaftsdienste festzulegen, "wobei die Zahl und Auswahl der Apotheken,

die gleichzeitig Bereitschaftsdienst zu versehen haben, dem Bedarf der

Bevölkerung anzupassen ist", wie es in der entsprechenden Bestimmung heißt.

"Die Regelung ist für Salzburg auch deshalb erfreulich, weil dadurch die

bisherige konsumentenfreundliche Vorgangsweise der Stadt nunmehr auch rechtlich

unangreifbar bestätigt und abgesichert ist", schließt Bürgermeister Schaden.

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