Kein Bordell in der Nähe von Kindern und Jugendlichen!
KEIN BORDELL IN DER NÄHE VON KINDERN UND
JUGENDLICHEN!
DDr. Gollegger unterstützt Anrainer im Kampf
gegen Bordell
Die Eigentümer des Hauses Augustinergasse 30, in dem
das Lokal "Big Apple" und eine American Go-go-Bar untergebracht sind, wollen
den zweiten Stock als Bordell nutzen. Dagegen protestieren die AnrainerInnen,
die Pfarre Mülln, der Pfarrgemeinderat sowie der Elternverein der Volksschule
Mülln heftig.
Massive Bedenken gegen den beabsichtigten
Bordellbetrieb äußert auch der für die Magistratsabteilung 1 - Allgemeine und
Bezirksverwaltung zuständige Bürgermeister-Stellvertreter DDr. Karl Gollegger,
der sich entschieden gegen eine Genehmigung ausgesprochen und dies auch den
zuständigen Stellen und betroffenen Beteiligten schriftlich mitgeteilt hat.
Da die Salzburger
Landesregierung die Angelegenheiten in Zusammenhang mit der
Sittlichkeitspolizei im Stadtgebiet von Salzburg auf die Bundespolizeidirektion
Salzburg übertragen hat, könne der Bordellbetrieb nicht von der Stadt, sondern
ausschließlich von der Bundespolizeidirektion untersagt werden, informiert
Gollegger. Er habe auch Landeshauptmann Schausberger schriftlich ersucht, ebenfalls
bei der Bundespolizeidirektion zu intervenieren.
Hier auszugsweise Dr.
Golleggers Schreiben an die Bundespolizeidirektion:
...Gemäß § 3 Abs. 3
Landes-Polizeistrafgesetz, LGBl. Nr. 58/1975 idgF, hat jemand, der
beabsichtigt, eine Wohnung oder sonstige Räumlichkeiten für Zwecke der
erwerbsmäßigen Prostitution zu nutzen, dies der Gemeinde anzuzeigen. Die Verwendung
ist in der Folge zu untersagen, wenn hiegegen Bedenken bestehen.
Bedenken können darin
begründet sein, dass zu befürchten ist, dass dies im Hinblick auf die Umgebung
oder den Charakter der Gemeinde zu Missständen (insbesondere sicherheits- oder
sittlichkeitspolizeilicher oder hygienischer Art) führt, die das örtliche Gemeinschaftsleben
in der Gemeinde oder in der Nachbarschaft stören.
Die Volksschule Mülln
(Augustinergasse 16) befindet sich in einer Entfernung von rund 200 m vom
antragsgegenständlichen Objekt. An dieser Schule werden 253 Kinder in 12
Klassen unterrichtet, die Einrichtung einer Ganztagesbetreuung (bis 16.00 Uhr)
ist ab dem Schuljahr 2001/2002 geplant.
Die Räumlichkeiten der
Volksschule werden zusätzlich vom Salzburger Musikschulwerk bis in die
Abendstunden (Montag und Donnerstag bis 19.20 Uhr, Dienstag bis 19.15 Uhr,
Mittwoch bis 18.55 Uhr), sowie der Volkshochschule und von Sportvereinen
(Montag bis Freitag bis 21.30 Uhr) genutzt.
Die massiven Bedenken der
Pfarre Mülln (u.a. Objekt liegt in unmittelbarer Nähe des Altersheim Asyl - es
wird befürchtet, dass die Menschen u.a. durch Lärm gestört werden; in den Räumlichkeiten
des Pfarrhofs Mülln werden für junge Menschen Heimstunden abgehalten; zu
erwartende Begleitkriminalität) sowie des Elternvereins der Volksschule Mülln
und der Anrainer sollten entsprechend berücksichtigt werden.
Seitens der Stadtgemeinde
wird das Ansinnen, im Objekt Augustinergasse 30, 2. Stock, die Prostitution
auszuüben, unter Bezugnahme auf vorstehende Ausführungen sowie auf Grund von Erfahrungswerten
in ähnlichen Betrieben wegen mit größter Wahrscheinlichkeit nicht
auszuschließender Gefährdungen der im unmittelbaren Nahbereich befindlichen
Kinder und Jugendlichen - somit aus sittlichkeits- und sicherheitspolizeilichen
Erwägungen sowie aus Gründen des Jugendschutzes, negativ beurteilt.
Eine Störung der geistigen
und körperlichen Entwicklung der im Nahbereich aufwachsenden und die Schul- und
Pfarrgebäude nutzenden Kinder und Jugendlichen sowie ein Anstieg der
Kriminalität ist in hohem Maße zu erwarten bzw. zu befürchten. Im Umfeld von
Bordellen kommt es erfahrungsgemäß zu Gewalttaten wie Körperverletzungsdelikten
und Sachbeschädigungen, Verletzungen fremdenrechtlicher Bestimmungen sowie zu
strafbaren Handlungen gegen die Sittlichkeit sowie Menschenhandel.
Sollte künftig dennoch im
Objekt der Prostitution nachgegangen werden, wäre aus gesundheitsbehördlicher
Sicht dafür Vorsorge zu treffen, dass sich die Prostituierten regelmäßig den
amtsärztlichen Untersuchungen auf das Freisein von Geschlechtskrankheiten
unterziehen und in den benützten Räumlichkeiten fließendes Kalt- und Warmwasser
vorhanden ist und die Räumlichkeiten aus sanitätspolizeilicher Sicht in einem
hygienisch einwandfreien Zustand sind.
MD01 - Service und Information