Maskenpflicht-Pause in fast allen Räumen der Salzburger Stadtverwaltung
Ausgenommen Seniorenwohnhäuser, Teile des Amtsgebäudes Schwarzstraße 44 und SeniorenberatungAb heute Mi, 1. Juni 2022, pausiert die Maskenpflicht drei Monate lang in weiten Teilen des öffentlichen Lebens in Österreich – im gesamten Handel, im öffentlichen Verkehr und in der Behindertenhilfe. Basis für diese Lockerung ist die aktuelle Novelle zur 2. Covid-19-Basismaßnahmenverordnung des Bundes. Lediglich Wien hält an strengeren Maßnahmen fest, hier ist eine Maske beispielsweise nach wie vor im öffentlichen Verkehr und in Apotheken zu tragen. Gesundheitsminister Johannes Rauch rechnet mit einer Rückkehr der Maskenpflicht ab Herbst.
Damit können auch die Amtsgebäude der Salzburger Stadtverwaltung großteils wieder ohne Maske betreten werden, sie entfällt im unmittelbaren Kontakt mit Kund:innen und im verwaltungsbehördlichen Parteienverkehr. Eine entsprechende neue Hausordnung und eine Sonderdienstanordnung sind seit heute bzw. gestern in Kraft. Empfohlen ist allerdings nach wie vor die kontaktlose, elektronische Bearbeitung von Bürger:innen-Anliegen und -Anträgen. Es spricht auch nichts dagegen, weiterhin freiwillig Maske zu tragen.
Ab heute bleibt damit die Verpflichtung zum Tragen einer Maske generell auf den Gesundheitsbereich und andere „vulnerable Settings“ beschränkt. In der Salzburger Stadtverwaltung betrifft das die fünf Seniorenwohnhäuser (Itzling, Hellbrunn, Liefering, Nonntal und Taxham). Dort ist außerdem nach wie vor ein „3G-Nachweis – „Geimpft, genesen oder getestet“ - zu erbringen. Weiterhin Maskenpflicht gibt es auch in Teilen des Amtsgebäudes Schwarzstraße 44 – konkret in den Räumen des Amtes für Öffentliche Ordnung und des Gesundheitsamtes. Auch in der Seniorenberatung in der Hubert-Sattler-Gasse 7 wird weiterhin FFP2-Maske getragen.
Sabine Möseneder