Budgets/Voranschlag

Der Voranschlag ist für das Kalenderjahr als Finanzjahr unter Berücksichtigung des mittelfristigen Finanzplanes zu erstellen (§§65 ff Salzburger Stadtrecht 1966).
Im Voranschlag sind die Mittelverwendungen und Mittelaufbringungen des kommenden Finanzjahres nach den Bestimmungen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) darzustellen.
Der Voranschlag ist vom Salzburger Gemeinderat zu beschließen und es ist ein ausgeglichener Haushalt anzustreben.
Der Voranschlag wird nach den geltenden Bestimmungen der VRV 2015 erstellt.
Bestandteile:

  • Ergebnisvoranschlag für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
  • Finanzierungsvoranschlag für den Gesamthaushalt und die Bereichsbudgets,
  • Detailnachweis auf Kontenebene,
  • Stellenplan für den Gesamthaushalt,
  • Voranschlagsquerschnitt

Beilagen zum Voranschlag:

  • Nachweis über Transferzahlungen von Trägern und an Träger des öffentlichen Rechts,
  • Nachweis über Zahlungsmittelreserven und Haushaltsrücklagen,
  • Nachweis über den voraussichtlichen Stand der Finanzschulden,
  • Nachweis über haushaltsinterne Vergütungen.