Direkte Demokratie: Antrag an Landtag zurückgezogen
Unter dem Vorsitz von Bürgermeister Heinz Schaden beschäftigte sich der Salzburger Stadtsenat heute, Montag, 2. Februar 2015, erneut mit der stadtrechtlichen Verankerung des „Salzburger Modells zur Direkten Demokratie“. Auslöser war ein Ersuchen des Landtags um Präzisierung, ob das Modell auch für ausgegliederte Unternehmungen bzw. Beteiligungen der Stadt Salzburg gelten sollte.
Die VertreterInnen von SPÖ und ÖVP im Stadtsenat lehnen dies ab: In den langwierigen und detaillierten Verhandlungen zwischen Stadt Salzburg und den Initiativen-Vertretern wurde über eine solche „weite“ Auslegung des Modells nie gesprochen, das Dreistufen-Modell zur Direkten Demokratie ist auch eindeutig auf den unmittelbaren Wirkungsbereich der Stadtverwaltung hin ausgelegt. Obendrein wurden Unternehmungen der öffentlichen Hand ausgegliedert, um einen tagespolitischen Einfluss auszuschließen. Diesen Einfluss nunmehr per Direkter Demokratie wieder einzuführen, sei nicht zweckmäßig.
Die VertreterInnen von Bürgerliste, FPÖ und Neos im Stadtsenat sprachen sich in der Diskussion hingegen für eine Gültigkeit des „Salzburger Modells“ auch auf Unternehmungen und Beteiligungen aus. Auf Antrag der ÖVP wurde der Antrag an den Landtag auf Änderung des Stadtrechts zurückgezogen.
Johannes Greifeneder