Grünflächenzahl - Berechnung im Zuge der Baueinreichung
In ab dem 1.3.2025 eingeleiteten Baubewilligungsverfahren ist die Einhaltung der sogenannten Grünflächenzahl nachzuweisen.
Die auf Grundlage des § 40a Salzburger Bautechnikgesetzes 2015 (BauTG 2015) erlassene Grünflächenzahl-Verordnung 2024 ist diesbezüglich verbindlich.
Der gesetzliche Anwendungsbereich betrifft all jene Bauten, die
- neu errichtet werden oder
- durch Zu- und Aufbauten soweit geändert werden, dass der neu geschaffene umbaute Raum mehr als 50 % des bisherigen Bestandes beträgt.
Ausgenommen hiervon sind Bauten innerhalb der Altstadt-Schutzzonen I und II sowie generell Nebenanlagen.
Die Grünflächenzahl ist das Verhältnis der flächenbewerteten Begrünungselemente zur Fläche der betreffenden Grundstücke. Zu den Begrünungselementen zählen insbesondere Bäume, un- oder teilversiegelte Flächen, Vegetationsflächen, Wasserflächen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen (§ 40a Abs 2 BauTG 2015).
Durch die GrünFZ-VO ist eine – nach den näheren Bestimmungen dieser Verordnung zu ermittelnde – Grünflächenzahl von 25 festgelegt.
Dieser Wert gilt grundsätzlich für das gesamte Stadtgebiet, sofern in einem Bebauungsplan keine hiervon abweichende Festlegung getroffen wird.
Ziel dieser Verordnung ist es, im Rahmen von Bauvorhaben ein Mindestmaß an Begrünungselementen sicherzustellen.
Dadurch wird den negativen Auswirkungen des Verlustes an Grünraum, der fortschreitenden Bodenversiegelung, der Zunahme von Starkregenereignissen und der sommerlichen Überwärmung sowie der daraus folgenden Einschränkung der Lebensqualität der Menschen (bis hin zu akuter Gesundheitsgefährdung) und der Gefährdung der Biodiversität begegnet.
Vorgangsweise im Zuge der Baueinreichung:
Im Baubewilligungsansuchen (Online-Formular ist unten angeführt) ist zunächst eine Aussage zum Anwendungsbereich der Bestimmungen zur Grünflächenzahl zu treffen.
Im Falle von Zu- und Aufbauten ist der maßgebliche umbaute Raum vom Bauwerber rechnerisch nachzuweisen.
Der Nachweis der Einhaltung der Grünflächenzahl ist als Teil der Baueinreichung vorzulegen. Die Stadt Salzburg stellt hierfür ein standardisiertes, automatisiertes Berechnungsblatt (Link ist unten angeführt) zur Verfügung.
Erforderlich sind insbesondere Angaben zur Grundstücksfläche (als Bezugsgröße) und den projektierten Begrünungselemente.
Erforderliche Beilagen:
- Lageplan mit folgenden Inhalten:
- Genaue Position und Art der Begrünungselemente (gemäß Berechnungsblatt) bzw. der Vegetationsflächen und teilversiegelten Flächen
- Überschirmungsfläche der Baumkrone von Bestandsbäumen in m²
- Kronendurchmesser bei geplanter Pflanzung von Bäumen in ausgewachsenem Zustand (zum Nachweis der Entwicklungsmöglichkeiten). - Bei Erhaltung eines Bestandsbaumes (Stammumfang > 16 cm):
Sachverständigenbeurteilung hinsichtlich der Vitalität des Baumes und vermessungstechnische Ermittlung der Überschirmungsfläche der Baumkrone in m². - Bei Baumpflanzung:
Angabe der Baumart und des Stammumfangs bei Laubbäumen, bei Nadelbäumen die Gehölzhöhe. - Bei Wiesen, Sträuchern und Hecken auf unterbauten Flächen:
Schnittdarstellungen, aus denen die Gesamtaufbauhöhe hervorgeht. - Bei teilversiegelten Flächen:
Nachweis des Abflussbeiwertes ≤ 0,3 (zB Produktdatenblatt). - Bei Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzen:
Schnitte bzw. Ansichten zum Begrünungssystem und zur Konstruktion der Rankhilfe. - Bei Dachbegrünungen:
Schnittdarstellungen, aus denen die Gesamtaufbauhöhe hervorgeht.