MA 1 Allgemeine und Bezirksverwaltung

Allgemeine und Bezirksverwaltung
Adresse: Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3131
Fax: +43 662 8072 2089
E-Mail: bezirksverwaltung@stadt-salzburg.at
Mag. Bernd Huber
Abteilungsvorstand

Im Bereich der Abteilungsleitung werden diverse behördliche Angelegenheiten behandelt, weiters werden die Ämter der Bezirksverwaltung koordiniert und wird dabei ua. darauf geachtet, dass die Erledigung von Verwaltungsverfahren möglichst effizient erfolgt.

Geschäftseinteilung des Magistrates der Landeshauptstadt Salzburg - GEM 2022:
Die MA 1 hat alle behördlichen Angelegenheiten der Gemeinde- und Bezirksverwaltung, die nicht von anderen Dienststellen des Magistrates oder von der Landespolizeidirektion zu besorgen sind, zu erledigen:

  • Gesamtleitung und Koordinierung der von der Abteilung zu führenden Amtsgeschäfte, insbesondere Bearbeitung aller Fragen größerer und allgemeiner Bedeutung, insbesondere Erlassung Ortspolizeilicher Verordnungen sowie von Verordnungen nach § 13 Abs 2 Salzburger Campingplatzgesetz – S. CampG (Campierverordnung).
  • Behördliche Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich anderen Dienststellen zugewiesen sind.
  • Vorbereitende organisatorische Maßnahmen zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen und öffentlichen Notständen sowie diesbezügliche Koordinierung.
  • Behandlung von Rechtshilfeersuchen, soweit es sich nicht um baubehördliche oder um abgabenrechtliche Angelegenheiten oder um Verwaltungsstrafverfahren handelt.
  • Beglaubigungen (Legalisierung) von Personenstandsurkunden und -abschriften.
  • Religionsaustritte.
  • Angelegenheiten des Namensänderungsgesetzes.
  • Rechtliche Angelegenheiten des Feuerwehrwesens.