MA 1/06 Strafamt - Allgemeine Verwaltungsstrafverfahren
Gegliedert in die Bereiche:
- Allgemeines Verwaltungsstrafverfahren und
- Ruhender Verkehr
Aufgaben Strafamt
- Verwaltungsstrafverfahren, soweit diese nicht von der MA 4 (Finanzstrafen) durchzuführen sind
- Behandlung von Rechtshilfeersuchen in Verwaltungsstrafverfahren
Allgemeine Verwaltungsstrafverfahren
Auf Grundlage des Art. 11 Abs. 2 B-VG wurden die Verwaltungsverfahrensgesetze zur einheitlichen Regelung des Verwaltungsverfahrens im Gebiet der Republik Österreich erlassen.
Das Strafamt wendet als Bezirksverwaltungsbehörde – neben dem Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen – EGVG und dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG – insbesondere das Verwaltungsstrafgesetz 1991 – VStG bei Bearbeitung der in den Zuständigkeitsbereich des Amtes fallenden Erledigungen an.
Materiell-Rechtliche Grundlagen
Verwaltungsübertretungen aus rund 110 Materiengesetzen; in jedem Materiengesetz sind Verwaltungs-Strafbestimmungen zu finden, diese bilden die Grundlage für eine allfällige Bestrafung.