MA 1/07 Verkehrs- und Straßenrechtsamt
Aufgaben
- Behördliche Angelegenheiten des Verkehrsrechtes, insbesondere Angelegenheiten des Straßenpolizeirechtes und Verordnungen nach der Straßenverkehrsordnung
- Angelegenheiten des Straßen- und Wegerechtes
- Angelegenheiten des Eisenbahn- und Luftfahrtrechtes, sowie des Schifffahrts- und Elektrizitätsrechtes
- Behördliche Angelegenheiten des Ortsbildschutzgesetzes außerhalb der Zone 1 des Schutzgebietes gemäß § 2 Altstadterhaltungsgesetz
- Angelegenheiten des Sammlungsgesetzes
- Verwaltungsvollstreckungsverfahren in den in die Zuständigkeit dieses Geschäftsbereiches fallenden Angelegenheiten.
Die behördlichen Aufgaben werden einerseits im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde (vgl. z.B. § 94d StVO 1960, § 4 Salzburger Landesstraßengesetz, § 36 Salzburger Ortsbildschutzgesetz 1999, § 4 Sbg. Sammlungsgesetz 1969) und andererseits als Bezirksverwaltungsbehörde im übertragenen Wirkungsbereich auf Grund der von Bund und Land nach der StVO 1960, dem Eisenbahngesetz, dem Luftfahrtgesetz usw. übertragenen Aufgaben vollzogen.
Daneben werden von der MA 1/07 allgemein Stellungnahmen in Angelegenheiten des Verkehrsrechts (Kraftfahrlinienrecht, Eisenbahnrecht, Luftfahrtrecht und Straßenverkehrsrecht) für die Gemeinde abgegeben.
Das Verkehrs- und Straßenrechtsamt der Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen sowie ein Formular.