STÄDTE UND GEMEINDEN ERINNERN AN ZUSAGEN AUF FINANZENTLASTUNG

27.05.2002

STÄDTE

UND GEMEINDEN ERINNERN AN ZUSAGEN AUF FINANZENTLASTUNG

 

Sozialhilfekosten

und Landesumlage müssen reduziert werden

 

 

 

Städte und

Gemeinden sind diejenigen Gebietskörperschaften, die im Sinne des

Subsidiaritäts-Gedankens von anderen Gebietskörperschaften mehr und mehr

Aufgaben übernehmen (müssen), weil sie mit ihren Leistungen und Einrichtungen

den unmittelbarsten Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern haben.

 

 

 

Unabdingbar

notwendig hiefür ist aber eine entsprechende finanzielle Leistungsfähigkeit.

Das Land Salzburg hat daher für die laufende Funktionsperiode bis Frühjahr 2004

eine Entlastung der Gemeindefinanzen vor allem in den Bereichen Sozialhilfe und

Landesumlage zugesagt. Beides steht bislang aus, weswegen

Städtebund-Landesgruppe und Gemeindeverband an die Einlösung dieses

Versprechens erinnern.
 

 

Vorauszuschicken

ist, dass im Stadt-Land-Gespräch vom 5. Juni 2000 beschlossen wurde, zu den

Themen Sozialhilfe und Gemeindeumlage eine Arbeitsgruppe einzurichten, welche

Vorschläge zur Entlastung machen sollte. Diese sollten bereits 2001

"budgetwirksam" sein. Davon ist man bekanntlich weit entfernt. Die Position der

Stadt wurde auch durch eine vom Land in Auftrag gegebene Studie des

Wirtschaftsforschungs-Instituts bestätigt, welche Salzburg im Vergleich zu den

Landeshauptstädten Linz und Innsbruck finanzielle Schlechterstellungen

bescheinigte.

 

 

 

 
 
1.

Sozialhilfe-Transferzahlungen

 

 

 

Die Stadt

Salzburg ist immer wieder an das Land mit der Forderung herangetreten, die

Aufteilungsschlüssel um 5 % zugunsten der Gemeinden zu revidieren. Aufgrund der

unterschiedlichen Schlüssel, die derzeit bestehen und um eventuelle

"Schlupflöcher" zu beseitigen, scheint es der beste Weg, alle Bereiche

einheitlich auf einen Schlüssel 50:50 zu stellen. Darüber hinaus fordern Städte

und Gemeinden das Land auf, Mechanismen zu schaffen, die die Dynamik der

Kostensteigerungen in diesem Bereich einbremsen.

 

 

 

Folgende

Zahlen mögen dies illustrieren:

 

 

 

Die

gesamten Sozialhilfe-Transferzahlungen der Stadt Salzburg beliefen sich noch

1992 auf 182,4 Mio S (13,25 Mio Euro), für 2003 werden 379,5 Mio S (27,58 Mio

Euro) erwartet. Damit haben sich die Sozialhilfekosten in einem Jahrzehnt mehr

als verdoppelt!

 

Bis 2005

werden Steigerungen bis 33 Mio Euro erwartet, wenn keine Abhilfe geschaffen

wird.

 

 
2.

Landesumlage
 

 

Die

Landesumlage ist de facto eine "Besteuerung" der Ertragsanteile der Gemeinden

durch das Land.  Der Höchstprozentsatz

beträgt derzeit 7,8 %. Dieser wird in Salzburg voll ausgeschöpft

(Landeshaushaltsgesetz). In Wien und Niederösterreich wird die Landesumlage

nicht (mehr) eingehoben, in Oberösterreich und Tirol wurde der Hebesatz bereits

reduziert.

 

 

 

Da das

Volumen der Landesumlage nach der Finanzkraft der Gemeinden (im Wesentlichen

errechnet aus Kommunalsteuer und Grundsteuer) ermittelt wird, entsteht für die

Stadt Salzburg die paradoxe Situation, dass sie trotz Einnahmenausfällen bei

der Volkszählung mehr Landesumlage bezahlen muss. Generell tragen Städte

(insbes. Salzburg) aufgrund der Finanzkraftparameter überproportional zu ihrer

Bevölkerung zur Landesumlage bei.

 

 

 

Auch die

Landesumlage ist im letzten Jahrzehnt beträchtlich angestiegen:

 

 

 

1994 133,8 Mio S (9,72 Mio Euro) - 2003 173,4 Mio S

(12,6 Mio Euro). Das entspricht einer

Steigerung von 30 Prozent.

 

 

 

Die

schrittweise Absenkung der Landesumlage ist vom Landeshauptmann noch für die

laufende Funktionsperiode zugesagt. Diese Zusage ist auch im

Regierungsübereinkommen der Landesregierung enthalten.

 

 

 

 

 

 

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