Organstrafverfügung - Strafzettel
Parkstrafe
Übertretungen sind als Verwaltungsübertretungen zu ahnden.
Die Strafe für ein Organmandat (Organstrafverfügung) beträgt 25 Euro.
Sie haben ab dem Datum der Organstrafverfügung zwei Wochen Zeit, die Strafe zu bezahlen.
Wenn Sie nicht oder zu spät einzahlen, wird die Organstrafverfügung ungültig und es beginnt ein Verwaltungsverfahren. Die Geldstrafe wird dadurch höher.
Zahlung
- Überweisung mit dem beigelegten Zahlschein
- Online Banking: Bitte geben Sie unbedingt als Verwendungszweck/Kundendaten die 12-stellige Zahl an. So können wir Ihre Zahlung richtig zuordnen.
Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Parkgebührenverordnung 1990 idF der 21. Novelle, Abl. Nr. 24/2015 - ohne Pläne
- Anlage 1: Innenstadt-Riedenburg-Lehen-Süd, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 2: Schallmoos, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 3: Elisabeth-Vorstadt-Ost, zur Parkgebührenverordnung der Stadt
- Anlage 4: Elisabeth-Vorstadt-West, zur Parkgebührenverordnung der Stadt
- Anlage 5: Nonntal-Ost, zur Parkgebührenverordnung der Stadt
- Anlage 6: Nonntal-West, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 7: Lehen-Nord, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 8: L 118 Elisabethstraße, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 9: B 150 Dr.-Franz-Rehrl-Platz, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg
- Anlage 10, Vignette Mobilparken / Vorderseite, zur Parkgebührenverordnung der Stadt Salzburg