Dankl: Geförderten Mietwohnbau für Mittelschicht zugänglich machen
Seit 1. Februar gelten bei der städtischen Wohnungsvergabe erhöhte Einkommensgrenzen. Damit passt das Wohnservice der Stadt Salzburg die Grenzwerte an die Inflation an. Ausgangspunkt dabei ist die Einkommensgrenze der Landeswohnbauförderung für geförderte Mietwohnungen, die mit Jahresbeginn indexiert wurden. Damit steigt die Einkommensgrenze z.B. für Alleinstehende von 2.392 auf 2.666 Euro. Für Zwei-Personen-Haushalte steigt die Grenze von 3.680 Euro auf 4.000 Euro. Berechnungsgrundlage dafür ist ein Zwölftel des Jahreseinkommens.
Der zuständige Vizebürgermeister Kay-Michael Dankl (KPÖ PLUS) sieht aber weiterhin Handlungsbedarf: „Die Wohnungsvergaberichtlinien von 2019 schreiben fest, dass die Einkommensgrenze um 20 Prozent unter der Wohnbauförderung liegt. Das schließt viele Berufstätige und junge Paare aus, die nicht einmal einen Antrag stellen dürfen.“
Diese Einschränkung, damals auf Initiative von ÖVP und FPÖ beschlossen, werde bei der Überarbeitung der Vergaberichtlinien im Frühjahr rückgängig gemacht werden, kündigt er an. „Der geförderte Mietwohnbau muss wieder ein Angebot für die Mittelschicht werden“, so Dankl.
Karl Schupfer