Getränkesteuer droht Aufhebung durch den Europäischen Gerichtshof

02.07.1999

GETRÄNKESTEUER DROHT AUFHEBUNG DURCH EUROPÄISCHEN GERICHTSHOF

Bürgermeister Schaden: "Wenn das der Fall ist, und der Bund tatenlos zuschaut, dann sind wir praktisch pleite!"

Der schon jahrelang währende Streit um die Zulässigkeit der Getränkesteuer auf alkoholische Getränke - die es EU-weit nur in Österreich gibt - geht in seine entscheidende Phase, und Österreich hat dabei keine guten Karten.

In seiner jüngsten Empfehlung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beurteilt dessen Generalanwalt die Getränkesteuer als EU-widrig, weil sie "keiner besonderen Zielsetzung" diene. Der EuGH ist zwar in seiner Entscheidung ungebunden, folgte aber in der Vergangenheit in vier von fünf Fällen den Vorschlägen des Generalanwalts.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, kommentiert Bürgermeister und Finanzreferent Heinz Schaden die bedrohlichen Signale aus Luxemburg, sollen darüber hinaus die Einnahmen aus der Getränkesteuer seit 1995 (EU-Beitritt Österreichs) zurückgezahlt werden.

 

Was das für die noch immer nicht wirklich auf Rosen gebettete Stadt Salzburg bedeuten würde, bilanziert Schaden so:

"Sollte der EuGH tatsächlich die Getränkesteuer kippen, und der Bund überlegt nicht schleunigst geeignete Kompensationsmaßnahmen, dann können wir und alle anderen Kommunen zusperren.

Wir müßten dann nicht nur den budgetwirksamen Ausfall von jährlich ca. 128 Mio Schilling (Voranschlag '99; Einnahmen '98: 125 Mio S) verdauen, sondern auch noch rund 527 Millionen S (Einnahmen 1995 bis 1999) zurückzahlen. Wer diesen Spagat zwischen fast chronisch
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leeren Kassen und Einhaltung der Maastricht-Kriterien turnen kann, den möchte ich sehen."
Schaden appelliert an den Bund, diese immense Belastung nicht wieder allein den Gemeinden aufzubürden, und damit auch die Finanzkraft der Stadt weiter auszuhöhlen.

Wichtige Projekt, wie etwa das dringend benötigte Erlebnisbad, seien unter solchen Bedingungen nicht realisierbar.

 

An die Wirtschaftkammer richtet der Bürgermeister und Finanzreferent das dringliche Ersuchen, entsprechend dem von Kammerfunktionären immer wieder geäußerten Wunsch nach einem "guten Klima" in der Stadt zu handeln.

Die von der Wirtschaftskammer an ihre Mitglieder ausgegebene Empfehlung, Getränkesteuer-Rückforderungen an die Stadt zu stellen, könne er nicht als wesentlichen Beitrag dazu werten.

Schaden: "Wenn das der Kammeranteil zur Klimaverbesserung sein soll, dann können wir gern darauf verzichten."

 

Derzeit liegen in der Finanzabteilung der Stadt/Stadtsteueramt 700 Rückforderungsanträge im Ausmaß von rund 253 Millionen Schilling.

 

 

 

 

 

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