GETRÄNKESTEUER: FATALE FOLGEN DROHEN - FINANZMINISTER MUSS HANDELN

09.03.2000

GETRÄNKESTEUER: FATALE FOLGEN

DROHEN - FINANZMINISTER MUSS HANDELN

 

Stadt Salzburg mit bis zu 130 Millionen

Einnahmenminus betroffen

 

 

 

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der in

Österreich zum Entfall der Getränkesteuer zumindest für alkoholische Getränke

führen wird, ist für die Stadt Salzburg und wohl für alle anderen Städte und

Gemeinden in Österreich mit einem hohen Fremdenverkehrs-Aufkommen fatal. So

reagiert heute, Donnerstag, 9. März 2000, Salzburgs Bürgermeister und

Finanzreferent Heinz Schaden auf die Entscheidung aus Brüssel.

 

 

 

Salzburg hat zwar bei der Erstellung des

Haushalts 2000 durch die Festlegung einer zehnprozentigen Kontensperre auf den

drohenden Entfall der Getränkesteuer reagiert. Sollte der Bund aber keine

Kompensation für die ausfallenden Steuermittel auf Ebene der Gemeinden und

Städte einführen, hätte das schwerste Folgen für die Liquidität der Stadt

Salzburg. Die ohnehin schon rigorosen Sparziele müßten nochmals verschärft

werden, die kommunale Leistungsfähigkeit wäre ernsthaft bedroht. Derzeit werden

in der städtischen Finanzabteilung alle möglichen Finanz-Szenarien in diesem

Zusammenhang durchgerechnet.

 

 

 

Angesichts dieser Situation, in der sich

österreichweit ja hunderte Gemeinden und Städte befinden, müsse nun der

Finanzminister rasch handeln, verlangt Schaden. Vor allem müßten die

Kompensationen zielgenau dort wirken, wo die Einnahmenausfälle durch den

Getränkesteuer-Entfall auch tatsächlich auftreten, fordert Bürgermeister

Schaden. Allein in Salzburg beträgt der zu erwartende Einnahmen-Entfall 100 bis

130 Millionen Schilling. Höchst skeptisch steht Bürgermeister Schaden den

Plänen der Wirtschaftskammer auf Rückverrechnung der Getränkesteuer gegenüber:

"Denn das müßte ja logischerweise den Konsumenten, die die Steuer zuvor bezahlt

haben, weitergegeben werden. Und wie das funktionieren soll, kann mir niemand

erklären". Wie man überhaupt sehr genau darauf achten wird müssen, daß etwaige

Preisvorteile durch den Entfall der Getränkesteuer auch tatsächlich an die

Kunden weitergegeben werden, schließt Schaden. 


 

 

 

 

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