Wichtige Flohmarkt-Regeln

03.04.2002

FAIRER WETTBEWERB FÜR ALLE HANDELSLEUTE -

 

 

 

Nach

der Winterpause beginnt nun auch wieder die Zeit der Flohmärkte. Dass diese

höchst unterschiedlicher Natur sein können, wissen nicht nur eingefleischte

Schnäppchenjäger.

 

 

 

Allen

Flohmärkten gemein ist ihr Nutzen, alten Dingen neuen Wert zu geben: Recycling

vom Feinsten sozusagen. Je nach Art des Marktes - die Palette reicht vom

Edeltrödel-Markt bis zum privaten Flohmarkt - sind dabei die Preise gestaltet.

Bei Sachspendern besonders beliebt und auch mit kleinem Budget ergiebige

Fundgruben sind die Märkte, die sozialen Projekten dienen.

 

 

 

Professionelle

VeranstalterInnen bzw. HändlerInnen, aber auch die Vermieter der Verkaufs-Räume

müssen dabei einige Regeln beachten: Wer professionell Flohmärkte veranstaltet

bzw. hier gewerbemäßig (selbständig, regelmäßig und mit Ertrag) Waren verkauft,

braucht eine Gewerbeberechtigung (u.a. Handelsgewerbe).

 

 

 

Die

Ausübung eines bestehenden Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte ist

anzeigepflichtig (zuständig ist in Salzburg das Gewerbeamt der Stadt,

Schwarzstrasse 44, Tel. 8072-3120), die Verkaufszeiten richten sich nach dem

Öffnungszeitengesetz (kein Verkauf an Sonn- und Feiertagen). Die Gewerbeordnung

dient dem Schutz der Konsumenten sowie vor Wettbewerbsverzerrung.

 

 

 

Von

alldem unberührt bleiben Privatpersonen, die einmalig (z.B. nach Übersiedlung)

einige Dinge veräußern wollen sowie Flohmärkte, die ausschließlich karitativen

Zwecken dienen.

 

 

 

 

MD01 - Service und Information