Wichtige Flohmarkt-Regeln
FAIRER WETTBEWERB FÜR ALLE HANDELSLEUTE -
Nach
der Winterpause beginnt nun auch wieder die Zeit der Flohmärkte. Dass diese
höchst unterschiedlicher Natur sein können, wissen nicht nur eingefleischte
Schnäppchenjäger.
Allen
Flohmärkten gemein ist ihr Nutzen, alten Dingen neuen Wert zu geben: Recycling
vom Feinsten sozusagen. Je nach Art des Marktes - die Palette reicht vom
Edeltrödel-Markt bis zum privaten Flohmarkt - sind dabei die Preise gestaltet.
Bei Sachspendern besonders beliebt und auch mit kleinem Budget ergiebige
Fundgruben sind die Märkte, die sozialen Projekten dienen.
Professionelle
VeranstalterInnen bzw. HändlerInnen, aber auch die Vermieter der Verkaufs-Räume
müssen dabei einige Regeln beachten: Wer professionell Flohmärkte veranstaltet
bzw. hier gewerbemäßig (selbständig, regelmäßig und mit Ertrag) Waren verkauft,
braucht eine Gewerbeberechtigung (u.a. Handelsgewerbe).
Die
Ausübung eines bestehenden Gewerbes in einer weiteren Betriebsstätte ist
anzeigepflichtig (zuständig ist in Salzburg das Gewerbeamt der Stadt,
Schwarzstrasse 44, Tel. 8072-3120), die Verkaufszeiten richten sich nach dem
Öffnungszeitengesetz (kein Verkauf an Sonn- und Feiertagen). Die Gewerbeordnung
dient dem Schutz der Konsumenten sowie vor Wettbewerbsverzerrung.
Von
alldem unberührt bleiben Privatpersonen, die einmalig (z.B. nach Übersiedlung)
einige Dinge veräußern wollen sowie Flohmärkte, die ausschließlich karitativen
Zwecken dienen.
MD01 - Service und Information