Die Kinder- und Jugendhilfe hilft, wenn Eltern nicht mehr können
Die Kinder- und Jugendhilfe im Überblick
* Motto: Kein Kind zurücklassen! Die Kinder- und Jugendhilfe hilft, wenn Eltern nicht mehr können
* Das Wohl der Kinder steht immer im Fokus
* Prävention und fachliche Begleitung wird großgeschrieben
* Die Aufgaben im Überblick:
- Rechtsvertretung und Obsorge Minderjähriger
- Rechtsauskünfte in familienrechtlichen Angelegenheiten
- Angelegenheiten des Unterhalts und Unterhaltsvorschusses
- Gewährung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfe
- Beratung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien
- gesetzliche und freiwillige Erziehungshilfe
- Adoptionen
- Betreuung von Pflegekindern
- Mitwirkung in pflegschaftsgerichtlichen Verfahren, Jugendgerichtshilfe
- Angelegenheiten der eingegliederten Einrichtungen
* Wichtig
- „Mittelbare“ Landesverwaltung („Sandwich-Position“)
Die Ziele
* Schutz vor allen Formen der Gewalt und anderen Kindeswohlgefährdungen sowie Wahrung der körperlichen und seelischen Gesundheit
* Stärkung der Erziehungskraft der Familien (Prävention)
* Förderung von Anlagen und Fähigkeiten und Entwicklung zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten
* Die Achtung familiärer Bindungen: Aufgabe der KJH ist es, die Familie so zu fördern und zu unterstützen, dass sie die Pflege und Erziehung der Kinder soweit wie möglich selbst wahrnehmen kann.
Die wichtigen Fachbereiche
Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen. Das beinhaltet:
* Rechtsvertretung und Obsorge Minderjähriger
* Angelegenheiten des Unterhaltes und Unterhaltsvorschusses
* Klärung der Vaterschaft und andere Rechtsangelegenheiten (z.B. Verlassenschaft)
* Vertreter in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren für unbegleitete minderjährige Fremde (umF)
* In 2.800 Fällen übernimmt die Rechtsvertretung die Aufgaben als gesetzlicher Vertreter für Kinder und Jugendliche (z.B. Unterhalt etc.)
Finanzierung von „Kinder und Jugendhilfe“ z.B. durch Social-Profit Organisationen
* Abwicklung aller finanziellen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Hilfen zur Erziehung auf Basis eines Hilfeplanes gemäß S.KJHG
* Prüfung von Kostenersätzen für Hilfen zur Erziehung im Bereich der „Vollen Erziehung“ (fremde Pflege bzw. Unterbringung außerhalb der Herkunftsfamilie)
* Für Kinder- und Jugendhilfe-Maßnahmen rd. 9 Millionen Euro „Stadtanteil“ (50%)
Aktive Sozialarbeit im Fokus
* Aktive Sozialarbeit in der Stadt: 2018 reformiert. Statt alter „Sprengel-Zuständigkeit“ gibt es nun fünf Teams in fünf zusammenhängenden Sozialräume
* Besonderheit: die dezentrale Jugendberatungsstelle „bivak.mobil“:
- Ursprünge bereits in den 70iger Jahren - Niederschwelliges Angebot für Jugendliche im Alter von 14 bis 23 Jahren - Jugend-Cafe in der Elisabethvorstadt (Plainstraße 4) ist Anlaufstelle für Jugendliche, für die es sonst keinen Ort mehr gibt - Unterstützung und Beratung für Jugendliche & junge Erwachsene von 14 - 23 Jahren (z.B. Schwierigkeiten zu Hause, bei der Ausbildung oder Arbeit und/oder Familie)
- Die Aufgaben:
# Begleitung von Jugendlichen zu Behörden und Gericht
# Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (aktuell: 108)
# Hilfen zur Erziehung (Unterstützung der Erziehung und „Volle Erziehung“)
# Niederschwelliger Zugang zu den Angeboten des Jugendamtes
* Adoptionen und Pflegeverhältnisse (gesetzlicher Begriff für Kinder in „Voller Erziehung“ bzw. fremder Pflege, also außerhalb der Herkunftsfamilie in einer Pflegefamilie od. bei einer Pflegeperson)
* Psychologischer Dienst (in Kooperation mit Sozialarbeiter*innen: Beratungsangebot für Klient*innen der KJH, ergänzende psychologische Fragestellungen für gerichtliche Gutachtensaufträge, Teilnahme an Gutachtenserörterungen, Fallbesprechungen mit Sozialarb., Fallanalysen, Vorbereitung, Teilnahme, Nachbesprechung von Familiengesprächen und Helferkonferenzen bei besonders schwierigen Fallkonstellationen, psycholog. Einschätzung der Erziehungsfähigkeit iZm Obsorge- Kontaktrechtsverfahren sowie bei Fragen der Kindeswohlgefährdung)
Kinderschutz/Gefährdungsabklärungen
* Information, Beratung und Betreuung
* Antragstellung bei Gericht zur Einleitung von Obsorgeverfahren bzw. bei Gefahr im Verzug
* Vermittlung von Hilfsangeboten (Beratungsstellen, Behörden, soziale Dienste)
* Aufsuchende, unterstützende Sozialarbeit
* Unterstützung der Erziehung und „Volle Erziehung“
* Fachliche Stellungnahmen für das Gericht in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren
* Pflegeverhältnisse (Bereitschaftspflege, Dauerpflege)
* Mitwirkung an Adoptionen
Unterstützung der Erziehung
* Viele verschiedenen Angebote, die Eltern, Familien etc. zur Verfügung stehen
* Oftmals falsche Scham
* Therapeutisch ambulante Familienbetreuung (TAF)
* Sozialpädagogische Familienbetreuung (SPF)
* sozialpädagogische Einzelbetreuung – Lern- und Freizeitbetreuung (SELF)
* Zentrum „ELF“
* Familienhilfe
Die „Volle Erziehung“
* In besonders einschneidenden Fällen übernimmt die Kinder und Jugendhilfe die volle Erziehung.
* Krisenunterbringung (Bereitschaftspflege, MuK:ki, Krisen-Wohngemeinschaften)
* Pflegefamilien
* Kinder- und/oder Jugend-Wohngemeinschaften
* Betreutes Wohnen (BeWo, SeWo)
* SOS Mutter-Kind-Wohngemeinschaft (junge Mütter bis zum 21. Lebensjahr)
* SOS-Kinderdörfer
Die Gefährdungsmeldung als Mittel der Vorsorge
* Zivilcourage gefordert: Wie und wann macht man als Privatperson eine Gefährdungsmeldung?
* Keine Scheu haben und Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe anzubieten und zu nutzen, denn sie unterstützen Familien vor Ort
* Bei begründetem Verdacht bei der Kinder- und Jugendhilfe melden
* Tabuthemen ansprechen: z.B. Genitalverstümmelung im Blick behalten und wenn notwendig melden
* Konkreter Verdacht auf Gewalt gegen Kinder. Auch, wenn es zu Gewalt zwischen den Eltern vor den Kindern kommt
* Konkreter Verdacht auf Vernachlässigung oder Verdacht auf sexuellen Missbrauch
* Wichtig: Als Privatperson kann man auch anonym eine Meldung machen. Dies gilt nicht für andere Behörden, Gerichte, Einrichtungen wie Schulen oder Kinderbetreuung, Ärzte, Krankenanstalten etc.)
* Abklärungen können teilweise sehr lange dauern, weil die Problematik häufig sehr komplex ist (z.B. aufwändige Vorerhebungen, mangelnde Kooperation der Eltern)
* Die Kinder- und Jugendhilfe muss stets das „gelindeste“ Mittel einsetzen und darf nur soweit eingreifen, als dies zum Wohl der Kinder und Jugendlichen unbedingt notwendig ist.
* KJH setzt keine Zwangsmaßnahmen, diese müssen bei Gericht beantragt und bestätigt werden – ausgenommen bei Gefahr im Verzug; hier handelt die KJH vorläufig mit Wirksamkeit bis zur gerichtlichen Entscheidung – gerichtliche Antragstellung muss binnen 8 Tagen erfolgen.
* Gerichtsverfahren dauern oft lange, u.a. weil Gutachten eingeholt werden müssen und vor allem sind nicht alle Eltern kooperativ
* Gerichte folgen in ihrer Entscheidung nicht immer der Position der KJH
* Aufgrund strenger Verschwiegenheitspflichten erfährt der Melder in der Regel nicht, wie es nach der Gefährdungsmeldung weiter ging.
Aus der Praxis: Weihnachten und Silvester ein emotionaler Höhepunkt:
* Bereitschaftsdienst über Weihnachten (und andere Feiertage, Wochenenden)
* Erreichbar für akute Notfälle
* Über den Journaldienst der Stadt (Berufsfeuerwehr) erreichbar (24/7/365)
Pflegeeltern werden in der Stadt Salzburg nach wie vor händeringend gesucht
* Für Dauer- und Bereitschaftspflege
Gelebte Vernetzung
* Rundherum helfen: Vernetzung ist ein wichtiger Bestandteil, um Familien bestmöglich helfen zu können. Sie sorgt dafür, dass bereits beginnende Problemlagen rasch behoben werden können
* Mit Kooperationspartner*innen innerhalb der fünf Sozialräume
* Mit anderen Fachexpert*innen
* Bildungsanstalt für Elementarpädagogik Salzburg (BAfEP)
* Schulsozialarbeit, Bildungseinrichtungen, Polizei, Krankenanstalten
Zahlen, Daten & Fakten (ZDF)
* Gefährdungsabklärungen: 825
* Gefahr-im-Verzug-Maßnahmen: 15 (+6 für unbegleitete minderjährige Fremde)
* Unterstützung der Erziehung: 835
* In „Voller Erziehung“ befanden sich 343 Kinder und Jugendliche (davon 75 in Pflegefamilien)
* Es wurden 1.320 Beratungen durchgeführt – wobei hier die Kurzberatungen (d.s. weniger als drei Gespräche pro Fall) nicht gezählt wurden.
* An die Justiz wurden rd. 200 Stellungnahmen in familienrechtlichen Verfahren, sowie 120 Pflege- und Erziehungsberichte abgegeben.
Jennifer Pfister