Lockerung der Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen gefordert

22.06.2021
Lockerung in Pflegeeinrichtungen gefordert

Für 1. Juli hat die Bundesregierungen viele Öffnungsschritte und Erleichterungen in Hinblick auf die Pandemie verkündet. Auch eine Lockerung der Maskenpflicht steht im Raum. Nicht jedoch in den Seniorenwohnhäusern. Hier gilt weiterhin die Pflicht des Tragens einer FFP2 Maske.

Für genese und geimpfte Mitarbeiter*innen muss die Maskenpflicht fallen
Die Durchimpfungsrate bei den Bewohner*innen und Pflegepersonal ist sehr hoch. Hinzu kommt die derzeitige Hitzewelle, dass das Arbeiten mit FFP2 Maske für die Mitarbeiter*innen extrem erschwert und die Arbeitsbedingungen als unzumutbar gestaltet. Sozialstadträtin Hagenauer: „Gerade in Pflegeeinrichtungen ist daher eine Erleichterung für die Mitarbeiter*innen in Hinblick auf die Maskenpflicht dringend nötig. Durch die eiserne Disziplin der Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen in den Seniorenwohnhäusern während der Pandemie konnte das Virus gut in Schach gehalten werden“. Für nicht geimpfte Mitarbeiter*innen, die alle 7 Tage einen Antigen-, PCR-, oder Selbsttest nachweisen müssen, soll anstelle der FFP2 Maskenpflicht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglich sein.

Wo bleiben einheitliche Vorgaben von Land und Bund?
Hagenauer weiter: „Die Bundesregierung kündigt in vielen Bereichen Lockerungen an, dabei wird auf die Seniorenwohnhäuser vergessen. Besonders im Pflegebereich, wo körperlich anstrengende Arbeit geleistet wird, wäre eine Lockerung begrüßenswert. Es braucht hier dringend klare und einheitliche Regelungen von Land und Bund“.

Höfferer Jochen