Neue Baumschutzverordnung mit sofortiger Wirkung in Kraft: Mehr Schutz für Stadtbäume und neue Maßnahmen für Klimaschutz

04.10.2024
In Zukunft sind Salzburgs Bäume besser geschützt.
(Symbolfoto)

Die Stadt Salzburg hat die Baumschutzverordnung von 1992 umfassend novelliert. Mit der neuen Verordnung, die ab sofort in Kraft tritt, sollen künftig mehr Bäume unter Schutz gestellt und auf den Klimawandel reagiert werden. Durch die Änderungen wird der Umgang mit geschützten Bäumen sowohl für Bürger:innen als auch für die Verwaltung vereinfacht.

Planungsstadträtin Anna Schiester sieht die Maßnahme als dringend: „Es ist höchste Zeit zu handeln! Der Schutz unserer Bäume ist unverzichtbar, um dem Klimawandel und den zunehmenden Hitzewellen entgegenzuwirken. Sie helfen, unsere Städte abzukühlen und tragen entscheidend dazu bei, die Auswirkungen extremer Temperaturen zu mildern. Mit der neuen Baumschutzverordnung setzen wir ein klares Signal für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stadtentwicklung.

Einheitlicher Schutzumfang für alle Baumarten
Eine der zentralen Neuerungen der Baumschutzverordnung betrifft den Stammumfang, ab dem Bäume unter Schutz gestellt werden. Bislang galten unterschiedliche Mindestumfänge je nach Baumart (z. B. Eibe ab 50 cm, Fichte ab 120 cm). Ab sofort wird einheitlich festgelegt, dass alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 55 cm geschützt sind. Dies gilt auch für mehrstämmige Bäume, wenn die Umfänge zusammen diesen Wert erreichen. Diese Vereinheitlichung soll für mehr Transparenz sorgen und den Schutz eines größeren Anteils des Baumbestands ermöglichen.

Klimafitte Bäume und ökologische Bauaufsicht
Die Novelle berücksichtigt verstärkt den Klimawandel. Künftig müssen bei Ersatzpflanzungen „klimafitte“ Baumarten wie Spitz-Ahorn oder Winter-Linde gepflanzt werden, die besser auf die zunehmende Erwärmung und Trockenheit reagieren können. Damit leistet die Stadt einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung.
Zudem kann die Naturschutzbehörde bei Eingriffen in den Wurzelraum eines geschützten Baumes eine ökologische Bauaufsicht anordnen. Diese soll sicherstellen, dass baumpflegerische Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden und die Bäume nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Die Bauaufsicht muss vor Beginn der Arbeiten schriftlich benannt werden.

Artenschutz und erhöhte Ersatzpflanzungen
Ein weiterer Punkt betrifft den Artenschutz. Die Behörde kann ab sofort Auflagen zum Schutz von Tieren und Pflanzen erlassen, wie beispielsweise das Verbot von Eingriffen in Bäume während der Vogelbrutzeit.
Die neue Verordnung erhöht zudem die Anforderungen an Ersatzpflanzungen. Wird ein Baum mit einem Stammumfang zwischen 55 und 200 cm gefällt, ist ein Ersatzbaum zu pflanzen. Bei größeren Bäumen, deren Stammumfang über 200 cm beträgt, sind nunmehr zwei Ersatzbäume erforderlich. Diese müssen nach Möglichkeit auf dem Grundstück des gefällten Baumes gepflanzt werden. Nur in Ausnahmefällen kann auf andere Grundstücke ausgewichen werden, wenn dies der Behörde begründet wird.

Höhere Ausgleichsabgaben und mehr Verwaltungsverfahren erwartet
Für unerlaubte Baumfällungen wurde die Ausgleichsabgabe an die aktuellen Preisindizes angepasst, um die Kosten für Neupflanzungen realistisch zu decken. Die Stadt Salzburg erwartet durch die Novelle auch eine deutliche Erhöhung der Verwaltungsverfahren, da künftig mehr Bäume unter den Schutz fallen. Die Kapazitäten der Naturschutzbehörde werden aufgestockt, um dieser zusätzlichen Herausforderung gerecht zu werden.

Salzburg setzt auf nachhaltigen Baumschutz
Mit der neuen Baumschutzverordnung, die jetzt in Kraft tritt, stärkt Salzburg seinen Einsatz für den Naturschutz in der Stadt. Durch die Maßnahmen werden nicht nur mehr Bäume geschützt, sondern auch der ökologische Wert des Baumbestands für das Stadtklima und die Lebensqualität der Bürger
gesteigert. Die neuen Regelungen sind Teil der fortwährenden Bemühungen der Stadt, eine grüne und klimafreundliche Umgebung zu schaffen.

Lapuch Laura BA