Quelle: Jakob Knoll

Obsorge

Die Obsorge umfasst die gesetzliche Vertretung, die Pflege und Erziehung sowie die Vermögensverwaltung für das Kind.

Alleinige Obsorge
Wenn eine erwachsene Frau zum Zeitpunkt der Geburt Ihres Kindes nicht verheiratet ist, kommt ihr die Obsorge für Ihr Kind alleine zu.

Gemeinsame Obsorge
Das bedeutet: beide Elternteile sind mit der Obsorge betraut.

  • Für Kinder, die während einer aufrechten Ehe geboren werden gilt die gemeinsame Obsorge automatisch
  • Für Kinder deren Eltern nach der Geburt des Kindes heiraten gilt die gemeinsame Obsorge automatisch.
  • Durch eine gemeinsame Erklärung der Obsorge durch die Eltern beim Standesamt.
  • Wenn eine Vereinbarung über die gemeinsame Obsorge dem Gericht vorgelegt wurde.

Hinweis:
Jeder Elternteil kann beim zuständigen Bezirksgericht eine Neuregelung der Obsorge beantragen oder eine bereits bestehende Obsorgeregelung ändern.

Sie benötigen Hilfe bei der Klärung der Obsorge?

Die Kinder- und Jugendhilfe vertritt Ihr Kind in diesen Angelegenheiten und wir bemühen uns um einvernehmliche Lösungen.

Service und Kontakt

Kinder- und Jugendhilfe
Adresse: Saint-Julien-Straße 20, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3261
Fax: +43 662 8072 3208
E-Mail: kjh@stadt-salzburg.at