Quelle: Johannes Killer

Unterhalt

Rechtsvertretung Minderjähriger mit Wohnsitz in der Stadt Salzburg

Für die Festsetzung und Durchsetzung der Unterhaltsansprüche - Alimente - eines Kindes oder Jugendlichen kann die Hilfe die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch genommen werden.
Wenn die Eltern getrennt leben, kann bei der Kinder- und Jugendhilfe eine Vereinbarung (Vergleich) über die Unterhaltsbeträge geschlossen werden, die derjenige Elternteil zu leisten hat, der nicht mit dem Kind zusammen lebt.
Gelingt eine solche einvernehmliche Festsetzung nicht, leitet die Kinder- und Jugendhilfe im Namen des Kindes ein entsprechendes Gerichtsverfahren ein.
Kommt der zu Unterhaltszahlungen verpflichtete Elternteil dieser Pflicht nicht nach, kümmert sich die Kinder- und Jugendhilfe um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche, wenn nötig durch Zwangsvollstreckung im In- und Ausland.
Bei Zahlungssäumigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils wird bei Vorliegen der Voraussetzungen bei Gericht die Gewährung von Unterhaltsvorschuss beantragt.
Die Zuständigkeit der Sachbearbeiter*innen richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Kindes.

Fragen zum Unterhalt (Alimente) und zur Klärung der Vaterschaft ?

  • Sie haben Fragen zum Unterhalt für Ihr Kind?
  • Sie benötigen Hilfe bei der Klärung der Vaterschaft?

Wir vertreten Ihr Kind in diesen Angelegenheiten und bemühen uns um einvernehmliche Lösungen.
Gelingt das nicht, führen wir Gerichtsverfahren um die Vaterschaft zu klären, die Höhe des Unterhalts festzulegen, ausständige Unterhaltsgelder einzufordern oder Unterhaltsvorschuss zu erwirken.
Mit Kindesunterhalt ist grundsätzlich die Unterhaltsverpflichtung von Eltern gegenüber ihren Kindern gemeint. Dabei haben beide Elternteile ihren Kindern gegenüber gleiche Rechte und Pflichten.
Leben das Kind und ein Elternteil bzw. beide Eltern nicht im selben Haushalt (oder verletzt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht), so hat das Kind Anspruch auf den Unterhalt in Form von Geldleistungen. Die Höhe des Unterhaltsanspruches des Kindes ist abhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern

Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss (Alimentationsbevorschussung) dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen zur Zahlung nicht (oder nicht regelmäßig) nachkommt.
Der Unterhaltsvorschuss wird vom Staat auf Antrag gewährt.
Der Antrag muss von jenem Elternteil, der zur Vertretung des Kindes befugt ist, im Namen des Kindes bei Gericht gestellt werden.