Quelle: Alexander Killer

Erklärung der Obsorge beim Standesamt

Kindeseltern können die gemeinsame Obsorge bei jedem Standesamt erklären - unabhängig vom Geburtsort ihres Kindes.

Sind die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, ist allein die Mutter mit der Obsorge betraut.

Wenn allerdings die Obsorge nocht nicht bereits rechtlich geregelt wurde und wenn die Beurkundung der Geburt erfolgt ist, können die Eltern gemeinsam die Obsorge erklären.
Die Gemeinsame Obsorge wird vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit erklärt und nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen wird dann einmalig bestimmt, dass beide Eltern mit der Obsorge betraut sind.

Diese vereinbarte Regelung kann ohne entsprechenden hoheitlichen (gerichtlichen) Akt nicht aufgehoben werden.
Hinweis: Jeder Elternteil kann bei Gericht eine Neuregelung der Obsorge beantragen. Für die Änderung einer geregelten Obsorge gilt dasselbe Verfahren.

Service und Kontakt

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Salzburg
Adresse: Mirabellplatz 4, 5020 Salzburg
Tel: +43 662 8072 3510
Fax: +43 662 8072 2060
E-Mail: standesamt@stadt-salzburg.at
Hubert Stadlbauer
Vaterschaftsanerkennungen - Standesbeamter - Obsorge