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Rechtsinformationen zur Geburt eines Kindes

Ein Überblick über familienrechtliche Beziehungen zwischen Eltern und Kind

Mit der Geburt eines Kindes entstehen zwischen Eltern und Kindern Beziehungen – emotional und rechtlich. Man erkennt die große Verantwortung der Eltern und auch die Mitverantwortung des Staates.

Es gilt das Kindeswohl als leitender Grundsatz wobei das Kindeswohl natürlich für jedes Kind unterschiedlich sein kann. Aber die grundsätzlichen Kriterien sind unumstritten:

  • die Sicherung der materiellen Bedürfnisse;
  • die immaterielle Förderung des Kindes;
  • der Schutz des Kindes vor Gewalt und Übergriffen. 

Die Obsorge, die Vaterschaft / Elternschaft und der Kindesunterhalt sind rechtlich geregelt als Grundlage in der Eltern-Kind Beziehung von Geburt an.