Vaterschaft / Elternschaft
Kinder haben das Recht auf einen VaterDie gesetzliche Elternschaft ergibt sich aus der Ehe oder der eingetragenen Partnerschaft - unabhängig vom Geschlecht.
Vaterschaftsfeststellung
Bei einem außerehelich geborenen österreichischen Kind, ist die Vaterschaft zu klären, denn jedes Kind hat das Recht auf einen Vater.
Die Vaterschaft wird in diesem Fall entweder durch Vaterschafts- oder Elternschaftsanerkenntnis oder durch Gerichtsbeschluss festgestellt.
Solange die Vaterschaft nicht wirksam anerkannt wurde, kann der Vater nicht in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.
Zum Wohle des Kindes Feststellung der Vaterschaft - ob freiwillig oder gerichtlich festgestellt sehr wichtig. Sie ist Voraussetzung für den Unterhalt, das gesetzliche Erbrecht von Kindern deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.