Planungsausschuss: Neues EDV-System für Flächenwidmungsplan

13.03.2014

Einstimmig beschloss heute Donnerstag, 13. März 2014, der Planungsausschuss unter Vorsitz von Gemeinderätin Hannelore Schmidt das Vorhaben der Stadtplanung, den Flächenwidmungsplan auf ein neues EDV-System umzustellen, um die verbesserten technischen Möglichkeiten zu nutzen und die steigenden Anforderungen zu erfüllen.

Gleichzeitig wird der Flächenwidmungsplan im gesamten Stadtgebiet einer Überprüfung unterzogen. Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan 1997 war Mitte der 90er Jahre händisch digitalisiert worden, und zwar auf der Grundlage eines damals ebenfalls noch nicht digitalen Katasters.

Die dadurch entstandenen geringfügigen Ungenauigkeiten in der Größenordnung der „Strichstärke“ werden jetzt entsprechend den heutigen technischen Möglichkeiten an die Grundgrenzen angepasst. Dies betrifft Flächen bis drei Meter Breite. Gleichzeitig werden die Kenntlichmachungen auf einen aktuellen Stand gebracht: Das sind z.B. die Landschaftsschutzgebiete, die Gefahren¬zonen, der Wald und vieles anderes.

Die exakt parzellenscharfe Festlegung betrifft 20.000 Klein- und Kleinstflächen und führt zu keiner Neuausweisung von Bauland im Sinn von eigenständig bebaubaren Flächen. Durch die Korrekturen reduziert sich das Bauland um ganze 771 Quadratmeter bei einer Gesamtfläche von 22,6 Quadratkilometern (22,6 Millionen Quadratmeter), die Verkehrsflächen nehmen bei fünf Quadratkilometern um 1.600 Quadratmeter zu, das Grünland verringert sich bei einer Gesamtgröße von 38,03 Quadratkilometern um 866 Quadratmeter.

„Durch den parzellenscharfen Flächenwidmungsplan wird eine hohe Rechtssicherheit für die künftige Planung und für Verordnungen und Bescheide erreicht, die auf dem Plan aufbauen“, erklärte Abteilungsvorstand Andreas Schmidbaur, „außerdem entsprechen wir damit auch den gestiegenen Anforderungen externer Planungsbetroffener und Institutionen an die Planqualität.“

Obwohl es sich bei den Änderungen des Flächenwidmungsplans nur um kleinere Korrekturen handelt, die auf den Mappenblättern im gesetzlich vorgeschriebenen Maßstab 1:5.000 großteils gar nicht erkennbar sind, wird im Sinne der ordnungsgemäßen und nach¬prüfbaren Verwaltung ein vollständiges Verordnungsverfahren durchgeführt.

Die öffentliche Auflage des Entwurfs der Flächenwidmungsplan-Änderung findet statt vom
1. April bis einschließlich 29. April 2014 in der MA 5/03 – Amt für Stadtplanung und Verkehr, Schwarzstraße 44, im 4. Stock.

Als zusätzliche Möglichkeit zur Information wird auf der Homepage der Stadt ein Link eingerichtet www.stadt-salzburg.at. Hier sind ebenfalls die geplanten Änderungen abrufbar. Während der öffentlichen Auflage können von Trägern öffentlicher Interessen und von Personen, die ein Interesse glaubhaft machen, schriftliche Einwendungen zum Entwurf eingebracht werden. Diese sind zu richten an die MA 5/03 - Amt für Stadtplanung und Verkehr, Schwarzstraße 44, 5020 Salzburg bzw. per E-Mail an: stadtplanung@stadt-salzburg.at.

Rückfragen, DI Stephan Kunze, stephan.kunze@stadt-salzburg.at, Tel. 0662/8072-2214,
Mag. Helene Bernroitner, helene.bernroitner@stadt-salzburg.at, Tel. 0662/8072-2614.


Außerdem heute beschlossen:
• In Liefering, uns zwar im Bereich zwischen der Saalachstraße und dem Rottweg, plant die Heimat Österreich den Bau einer Wohnanlage mit insgesamt 140 geförderten Mietwohnungen. Für die entsprechende Umwidmung und den Bebauungsplan gab es mehrheitlich grünes Licht, der Beschluss fiel gegen VP.

• In der Stabauergasse (Schallmoos) soll ein viergeschossiger Bau mit Anbau an ein Bestandsobjekt entstehen. Das Projekt wurde im Sinne des städtebaulichen Planungsziels einer geschlossenen Bebauung in diesem Bereich entwickelt; einstimmiger Beschluss des Bebauungsplanes.

• Die Bewohnerparkzone 25 in Aiglhof/Maxglan wird auf Wunsch der AnrainerInnen ausgeweitet; die Neuordnung der Parkflächen soll den Parkdruck vermindern und das „wilde“ Parken auch in Fahrverbotszonen verhindern. Einstimmig beschlossen.

Cay Bubendorfer