Stadt Salzburg: Grünflächenzahl ab 1. März fix vorgeschrieben

Stadträtin Anna Schiester: "Haben damit wichtiges Instrument gegen Klimakrise in der Hand"
14.02.2025

Ab 1. März 2025 ist die Erreichung der Grünflächenzahl für Bauvorhaben (alle Neubauten, sowie Zu- und Aufbauten; ausgenommen Altstadt-Schutzzonen I und II) in der Stadt Salzburg verpflichtend vorgeschrieben. Salzburg wird damit zu einem Vorreiter gegen Bodenversiegelung.

Die Grünflächen – neben Wiesen, Sträuchern, Hecken und Bäumen auch begrünte Fassaden, Dächer, Biotope oder Teiche und Fließgewässer – müssen künftig in einem vordefinierten Verhältnis zur Gesamtfläche stehen. Die Berechnung hat bei der Baueinreichung zu erfolgen.

Klimakrise trifft Stadträume härter

„Wir wissen es alle: Gerade Stadträume sind, was die Auswirkungen der Klimakrise betrifft, besonders gefährdet. Daher ist es immens wichtig, Grün- und Freiflächen zu schützen und eine weitere Bodenversiegelung möglichst gering zu halten“, sagt Planungsstadträtin Anna Schiester.

Die Stadtplanung habe – noch unter ihrer Vorgängerin – mit dem Institut für Landschaftsplanung der Universität für Bodenkultur in Wien (Boku) eine Methodik entwickelt, um die Grün- und Freiflächenqualität im Bau wissenschaftlich festzulegen. „Kurz gesagt: Je hitzebelasteter eine Fläche ist, desto mehr Grün muss das Bauvorhaben aufweisen. Wird der errechnete Wert nicht erreicht, muss grün nachjustiert werden.“ Ansonsten ergehe ein Verbesserungsauftrag und es drohten Verwaltungsstrafen, betont Schiester.

Bei zu wenig Grün keine Baubewilligung

„Mit der nun verordneten Grünflächenzahl haben wir eine standardisierte Methode an der Hand, ein Mindestmaß an Begrünung einzufordern", freut sich die Planungsstadträtin. Ausgewiesen werden muss die Grünflächenzahl im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Karl Schupfer