Salzburg startet Offensive gegen illegale Kurzzeitvermietungen

25.09.2024
Digitale Plattform ermöglicht anonyme Meldungen von zweckentfremdetem Wohnraum mit wenigen Klicks

Die Vermietung von Wohnraum für touristische Zwecke ist an strenge Vorgaben gebunden und im Regelfall nur nach behördlicher Genehmigung erlaubt. Insbesondere die unerlaubte Vermietung von Wohnraum über Buchungsplattformen wie beispielsweise Airbnb, Booking.com, Vrbo, Expedia oder ähnliche Anbieter, kann eine ernsthafte Rechtsverletzung darstellen. Die Stadt Salzburg hat es sich zum Ziel gesetzt, dieses Problem in den Griff zu bekommen, denn die zweckentfremdeten Wohnungen haben spürbare Konsequenzen für den lokalen Wohnungsmarkt. 

Durch diese Form der Vermietung wird ohnehin knapper Wohnraum weiter verringert, die Mietpreise steigen spürbar an und es wird für Bürger:innen noch schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Besonders Familien, Studierende und einkommensschwache Personen sind betroffen. Es handelt sich also um mehr als einen simplen Regelverstoß, denn auch das soziale Gefüge der Stadt wird negativ beeinträchtigt.

Die Stadt Salzburg stellt ein neues Instrument vor, um diesem ungewollten Trend entgegen zu wirken und den Wohnraumschutz zu stärken. 
Künftig können Bürger:innen Verdachtsfälle von zweckentfremdetem Wohnraum niederschwellig und bequem über das Digitale Amt online melden. Damit setzt die Stadt ein klares Zeichen im Kampf gegen illegale Vermietungen und für den Erhalt bezahlbaren Wohnraums. Die Bewohner:innen können sich durch das niederschwellige Angebot einfach Gehör verschaffen.

Hintergrund: Die Herausforderung durch Airbnb und Co.

Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Plattformen wie Airbnb ist für den Salzburger Wohnungsmarkt eine Herausforderung. Die meisten (75%) der dort zur Kurzzeitmiete angebotenen Objekte sind Wohnungen oder Häuser. Etwa die Hälfte dieser Wohnungen wird dem regulären Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen, mehr als die Hälfte aller Angebote stammt von gewerblichen Anbieter:innen. Das führt zu Verdrängungsprozessen, steigenden Mietpreisen und einer weiteren Verknappung des Wohnraums. Diese Entwicklung belastet nicht nur die Bewohner:innen, sondern gefährdet auch die soziale Struktur der betroffenen Bereiche.

Auswirkungen auf die Lebensqualität

Eine Studie, die im Dezember 2019 im Auftrag der Stadt Salzburg durchgeführt wurde, hat sich mit den Auswirkungen von Kurzzeitvermietung und Touristifizierung beschäftigt. Mit Hilfe von Haushaltsbefragungen, Interviews und der Auswertung von Immobilientransaktionen in zwei ausgewählten Stadtteilen (Kaiviertel und Auerspergviertel) wurde untersucht, welche Folgen Kurzzeitvermietung und zunehmender Tourismus für Bewohner:innen haben. So berichteten 93% der Befragten von einer spürbaren Zunahme der Angebote von Buchungsplattformen in ihrer Wohnumgebung. Diese Entwicklung hat einen prägenden Einfluss auf den Alltag der Anwohner:innen. Vor allem Lärm und Überfüllung machen den Anwohnenden zu schaffen. Auch steigende Wohnpreise und Lebenserhaltungskosten wurden als Folgen des Massentourismus und der Kurzzeitvermietung genannt.

„Die Zweckentfremdung von Wohnraum ist kein Kavaliersdelikt. Die Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte führt zu Lärm und Überfüllung und beeinträchtigt Wohnqualität der Anwohnerinnen und Anwohner. Jede zweckentfremdete Wohnung entzieht der Stadt zudem benötigten Wohnraum und trägt zu steigenden Mieten bei“, erklärt Bgm.-Stv. Kay-Michael Dankl die Wichtigkeit des Themas.

Eine weitere Ebene der Kritik richtete sich allerdings auch an die Stadtpolitik: Die Befragten fühlen sich in den Diskussionen um die Stadtentwicklung nicht ausreichend eingebunden und sehen ihre Bedürfnisse und Sorgen im Umgang mit der Touristifizierung kaum berücksichtigt. Hier kann das neue Online-Service der Stadt Salzburg nun Abhilfe schaffen. Es bietet den Bewohner:innen eine einfache Möglichkeit, Fälle von zweckentfremdetem Wohnraum direkt zu melden. So können die Anliegen und Beobachtungen der Bewohnerinnen und Bewohner direkt in die Maßnahmen der Stadt einfließen. 

Was man unter der „Zweckentfremdung“ von Wohnraum versteht

Im Salzburger Raumordnungsgesetz wird unter „Zweckentfremdung“ die Nutzung einer bestehenden Wohnung für touristische Beherbergungen bezeichnet. Eine Wohnung, die als dauerhafter Wohnraum vorgesehen ist, darf im Regelfall nur mit behördlicher Genehmigung als Ferienunterkunft vermietet werden. Diese Genehmigung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Es darf sich etwa nicht um Wohnungen handeln, für deren Errichtung Wohnbauförderungsmittel in Anspruch genommen wurden. Zudem darf sich die betreffende Wohnung nicht gut für die dauerhafte Wohnnutzung eignen. Wird eine Bewilligung zur touristischen Vermietung ausgestellt, ist sie zumeist auf höchstens zehn Jahre befristet.

Neues Online-Formular ermöglicht mehr Bürgerbeteiligung bei der Stadtentwicklung

Das neue Online-Formular im Digitalen Amt wird eingeführt, um eine einfache und effektive Möglichkeit zu bieten, potenzielle Fälle von widerrechtlicher Wohnraumnutzung zu erfassen. So können Bürger:innen schnell und unkompliziert Verdachtsfälle melden, was der Stadtverwaltung wiederum ermöglicht, rascher und gezielter gegen illegale Kurzzeitvermietungen vorzugehen. Wer eine potenziell zweckentfremdete Wohnung melden möchte, kann im Formular möglichst detaillierte Angaben zur betroffenen Wohnung sowie zu weiteren Beobachtungen zu machen. Auch das Hochladen von Bildern ist zulässig. Die Meldung kann unter Angabe von Kontaktdaten oder auch anonym erfolgen.

Weitere Schritte im Kampf gegen Zweckentfremdung folgen

Die neue Möglichkeit, Verdachtsfälle von Zweckentfremdung zu melden, ist nur ein Teil der umfassenderen Maßnahmen der Stadt. Geplant ist beispielsweise auch, auf Plattformen, die Wohnungen zur Kurzzeitmiete anbieten, gezielt und systematisch nach nicht registrierten Wohnungen zu suchen. Diese organisierte Überprüfung, bekannt als „Aktion scharf“, soll ebenfalls dabei helfen, konsequent gegen illegale Vermietungen vorgehen. Zusätzlich soll eine Kampagne zum Thema realisiert werden, um das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen. Für 2025 ist außerdem die Durchführung eine erneute Studie geplant, um die Wirkung der gesetzten Maßnahmen zur Bekämpfung der Zweckentfremdung zu evaluieren.

Tobias Neugebauer