Quelle: Gustav Helpferer

Gastgärten

Ein Gastgarten mit Besuchern in der Altstadt.
Gastgarten in der Altstadt

Ein Gastgarten ist eine mit einer Gaststätte unmittelbar in Verbindung stehende Erweiterung der Gasträumlichkeiten in geringen Dimensionen außerhalb von Gebäuden.Die Stadtgemeinde Salzburg stellt einen Teil der öffentlichen Straßenfläche zur Sondernutzung (gegen Gebühr) zur Verfügung.
Die Stadt empfiehlt, den Gastgarten behindertengerecht auszuführen.
Jeder Gastgarten wird individuell nach den gegebenen Platzverhältnissen von der Behörde beurteilt.

Öffnungszeiten von Gastgärten

Auf öffentlichem Grund
Die Gastgärten auf öffentlichem Grund oder an öffentliche Verkehrsflächen angrenzend, dürfen laut Verordnung der Stadt Salzburg jedenfalls
zwischen 1. März und 31. Oktober von 8 bis 24 Uhr, im reinem Wohngebiet bis 23 Uhr,
betrieben werden, sofern hier Speisen und Getränke nur konsumiert und nicht zubereitet werden.
Für den Winterbetrieb sind Sondergenehmigungen notwendig.
Auf deutlich sichtbaren Schildern sowie bei Bedarf auch vom Gastgewerbetreibenden selbst muss darauf hingewiesen werden, dass in diesen Gastgärten aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes lautes Sprechen, Singen und Musizieren untersagt ist.

Auf privatem Grund
Für jene, die sich auf privatem Grund befinden bzw. auf Grund, der nicht an öffentliche Verkehrsflächen angrenzt, gilt dies für die Zeit von 9 bis 22 Uhr.

Benützung der Straße für verkehrsfremde Nutzung wie Gastgärten

Bewilligungspflicht gem. § 82. der StVO 1960

Begrenzungs-Plaketten für Gastgärten

Messing-Plaketten mit Stadt Salzburg Gravur fuer die Begrenzungen von Gastgaerten
Messing-Plaketten mit Stadt-Salzburg-Gravur

Klarheit und faire Verhältnisse auf öffentlichem Grund
Messing-Plaketten mit Stadt-Salzburg-Gravur markieren die Grenzen von Schanigärten. Der Preis wird jeweils im Zweitraum März bis Ende Oktober verrechnet. Von November bis Februar kann die Schanigarten-Fläche ebenfalls genutzt werden, muss jedoch täglich nach Betriebsschluss frei gemacht werden. Der Preis für die Schanigarten-Nutzung von öffentlichem Grund ist für die Gastronomen in der Gebrauchsgebührenordnung geregelt:

  • Er beträgt derzeit 4,12 Euro pro m² und Monat im Bereich innerhalb der Altstadt links und rechts der Salzach,
  • außerhalb 2,12 Euro