Grundstücksangelegenheiten
und häufige SondernutzungenKauf, Verkauf, Tausch, Abtretung von unbebauten stadteigenen Grundstücken, Grundeinlösungen, Grundabtretungen und Grundkostenrückersätze, Mitwirkung bei Bauplatzerklärungen.
Verwaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Grundstücke der Gemeinde, Erteilung von zivilrechtlichen Genehmigungen; Abschluss von Verträgen, insbesondere auch Bestandsverträge, Baurechts- und Leibrentenverträge.
- Handhabung der Gebrauchsgebührenordnung (ausgenommen Verrechnung)
- Grundbuchssachen des Magistrates
- Führung der Pläne des Plänekatasters
- Wahrnehmung der Forst-, Jagd- und Fischereirechte der Gemeinde
- Verwaltung der Gemeinde-Stiftungen
Behördengänge
Die Stadt Salzburg bietet Behördengänge an, die online abgewickelt werden können. Jeder dieser Behördengänge enthält in einer Beschreibungsseite die wesentlichen Angaben die Sie benötigen und am Ende ein Formular.
- Grundbenützung - zivilrechtliche GenehmigungDie Nutzung von öffentlichen Plätzen / Grundflächen bedarf der Zustimmung der Stadtgemeinde Salzburg als Grundeigentümerineiner zB für Veranstaltungen, Geschäftsvorbauten, Schanigärten, etc.
- BaustellenbewilligungArbeiten auf oder neben der Straße müssen nach der StVO 1960, § 90 bewilligt werden.
- Gastgewerbe: Anzeige des Betriebes eines Gastgartensunter bestimmten Voraussetzungen können Gastgärten ohne Genehmigung betrieben werden und benötigen lediglich eine Anzeige
- StraßensondernutzungFür verkehrsfremde Nutzung wie zB Straßenfeste oder Verkaufs- und Informationsstände ist eine Bewilligung nach der StVO 1960 § 82 nötig.
Ankündigungstafeln & Ankündigungsständer
Dabei handelt es sich um „A– bzw. 3-Seit-Ständer“, die ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen aufgestellt werden.
Es wird dafür keine kommerzielle Werbung gefördert.
Wichtige Hinweise
- Die jeweilige kulturelle Veranstaltung muss im Stadtgebiet von Salzburg stattfinden!
- Die Anzahl der Ankündigungstafeln ist mit einem Höchstausmaß von 60 Stück pro Veranstaltung limitiert!
- Diese Ankündigungstafeln haben eine mögliche Aufstellungsdauer von längstens 14 Tagen!
A– bzw. 3-Seit-Ständer für kulturelle, aber nicht für kommerziellen, Veranstaltungen