Grundstücksangelegenheiten

und häufige Sondernutzungen

Kauf, Verkauf, Tausch, Abtretung von unbebauten stadteigenen Grundstücken, Grundeinlösungen, Grundabtretungen und Grundkostenrückersätze, Mitwirkung bei Bauplatzerklärungen.
Verwaltung der unbebauten öffentlichen und privaten Grundstücke der Gemeinde, Erteilung von zivilrechtlichen Genehmigungen; Abschluss von Verträgen, insbesondere auch Bestandsverträge, Baurechts- und Leibrentenverträge.

  • Handhabung der Gebrauchsgebührenordnung (ausgenommen Verrechnung)
  • Grundbuchssachen des Magistrates
  • Führung der Pläne des Plänekatasters
  • Wahrnehmung der Forst-, Jagd- und Fischereirechte der Gemeinde
  • Verwaltung der Gemeinde-Stiftungen

Ankündigungstafeln & Ankündigungsständer

Dabei handelt es sich um „A– bzw. 3-Seit-Ständer“, die ausschließlich für kulturelle Veranstaltungen aufgestellt werden.
Es wird dafür keine kommerzielle Werbung gefördert
Wichtige Hinweise

  • Die jeweilige kulturelle Veranstaltung muss im Stadtgebiet von Salzburg stattfinden!
  • Die Anzahl der Ankündigungstafeln ist mit einem Höchstausmaß von 60 Stück pro Veranstaltung limitiert!
  • Diese Ankündigungstafeln haben eine mögliche Aufstellungsdauer von längstens 14 Tagen!