Heinz Schaden: Gegen „Revanchefouls“ in Ausschreibungs-Verfahren
Über Auftrag von Bürgermeister Heinz Schaden informierte die städtische Immobiliengesellschaft SIG in der jüngsten Sitzung des Salzburger Stadtsenats über den aktuellen Stand bei der Projekts-Entwicklung für das Paracelsusbad. Diese befindet sich derzeit wegen zweier Einsprüche in Vergabeverfahren (Projektmanagement und Generalplanervertrag) in einer juristischen „Zwangspause“ von sechs Wochen Dauer.
Nach den geltenden Regeln des Vergaberechts kann in einem Ausschreibungsverfahren ein unterlegener Anbieter binnen zehn Tagen nach einer Zuschlags-Entscheidung Einspruch beim Landesverwaltungsgericht erheben. Dieses hat sechs Wochen Zeit für eine Entscheidung, die Weiterarbeit an dem Projekt wird während dieser Zeit üblicherweise per einstweiliger Verfügung blockiert.
„Es entsteht mehr und mehr der Eindruck, dass solche Einsprüche vielfach aus purer Obstruktion, quasi als „Revanchefoul“ gegen erfolgreichere Konkurrenten und gegen missliebige Bauherrn erhoben werden“, macht Bürgermeister Heinz Schaden nach den geschilderten aktuellen Vorkommnissen aufmerksam. Neben der Projektverzögerung, die für sich schon Kosten verursacht, ist für das Verfahren beim Landesverwaltungsgericht auch eine (teure) anwaltliche Vertretung nötig. Auf den Kosten dafür bleibt der Auftraggeber auch dann sitzen, wenn der Einspruch (wie in den allermeisten Fällen) abgewiesen wird. Heinz Schaden: „Bei allem Verständnis für strenge Regeln in Vergabeverfahren: Es gilt, den Kollateralschaden von endlosen Projektverzögerungen und hohen Kosten für die öffentlichen Auftraggeber – und damit für die SteuerzahlerInnen – besser zu vermeiden.“ Schaden wird dafür auch in seiner Funktion als Städtebund-Vizepräsident eintreten: „Wir Kommunen werden in unserer Investitionstätigkeit behindert. Das schadet auch der Wirtschaft.“ Eine Möglichkeit wäre etwa, im Vergaberecht die Bestimmungen zur Verhinderung von „Mutwilligkeit“ von Einsprüchen zu verschärfen, schlägt Schaden vor.
Johannes Greifeneder