Schwarzbau an der Alpenstraße: Keine Alternative zu Abriss

22.06.2015

Der Abriss eines Behelfsheims im Hellbrunner Wald nahe der Alpenstraße ist für den Magistrat Salzburg rechtlich ohne Alternative – das stellt die Stadt Salzburg nach einem entsprechenden Medienbericht fest. Jedes Nicht-Handeln würde den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen. Maßgeblich sind für die Baubehörde der Stadt folgende Fakten:
• Das Behelfsheim samt etlichen Nebengebäuden wurde vor Jahrzehnten ohne jede Baugenehmigung errichtet.
• Der Besitzer der Liegenschaft hat bisher eine Beseitigung verweigert, aber umgekehrt auch keine Rechtsmittel gegen Beseitigungsaufträge ergriffen.
• Basis für den aktuellen Vorgang ist ein Beseitigungsauftrag aus dem Jahr 2013, der den Abriss bis November 2013 befristet hatte. Diese Frist wurde nicht eingehalten.
• Es folgte daraufhin im Jahr 2014 die „Androhung der Ersatzvornahme“, sollte bis Oktober 2014 der Bau nicht beseitigt sein. Auch dagegen ergriff der Grundstückseigentümer keine Rechtsmittel, kam allerdings auch den Abriss-Auftrag erneut nicht nach.
• Vom Magistrat wurden daraufhin Kostenvoranschläge für die Beseitigung der Gebäude eingeholt.
• Diese Kosten wurden dem Eigentümer der Gebäude vorgeschrieben, er hat die Summe auch bereits bezahlt.
• Der nächste, nunmehr zwingende Schritt sind Räumung und Abriss der Gebäude.
• Mit der Nutzerin der Gebäude wurde seitens des Amts wiederholt Gespräche geführt und auch der Kontakt zum städtischen Wohnungsamt organisiert. Eine Lösung konnte bislang allerdings nicht erreicht werden, was auch an den Vorstellungen der Frau liegt.
• Eine weitere Verzögerung der Angelegenheit ist nach Auskunft der Baubehörde nicht mehr möglich und würde den Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllen.

Johannes Greifeneder