Salzburg stärkt Vertrauen: Mehr Kontrolle. Mehr Teilhabe. Mehr Demokratie
Stadtrechnungshof, Stadtumfragen und Bürgerräte kommen
Salzburg geht voran: Mit der neuen Stadtrechtsnovelle wird ein mutiger Reformschritt Realität. Mehr Kontrolle über öffentliche Mittel, mehr Mitbestimmung für Bürger:innen, mehr Transparenz in der Stadtpolitik – das ist gelebte Demokratie im 21. Jahrhundert. Damit werden weitere zentrale Maßnahmen aus dem Arbeitsübereinkommen „Salzburg! Neu regieren. Salzburg neu verwalten.“ erfolgreich umgesetzt.
Ein gemeinsamer Nenner: Mehr Vertrauen in die Demokratie
„Salzburg! Neu regieren. Salzburg neu verwalten“ ist für uns kein Schlagwort, sondern Handlungsauftrag. Mit diesen Reformen stärken wir Demokratie, Kontrolle und Vertrauen – und zeigen, wie moderne Stadtpolitik heute geht. Dafür sage ich auch herzlich Danke an meine Kolleg:innen in der Stadtregierung. Mit mutigen Reformen bringen wir Demokratie und Kontrolle auf ein neues Niveau. Die Stadtverwaltung wird transparenter, der Umgang mit Steuermitteln strenger kontrolliert, und die Stimmen der Bürger:innen erhalten mehr Gewicht.“, so Bürgermeister Bernhard Auinger.
Neuer Stadtrechnungshof stärkt Kontrolle über öffentliche Mittel
Das Kontrollamt wird zum Stadtrechnungshof - damit einhergehen erweiterte Kompetenzen und eine gestärkte Unabhängigkeit.
Kernpunkte der Reform:
- Erweiterte Prüfungsbefugnisse: Der neue Stadtrechnungshof wird zukünftig Subbeteiligungen, Anstalten und Fonds prüfen können.
- Gestärkte Unabhängigkeit: Die Unabhängigkeit wird durch eine demokratisch legitimierte Bestellung der Prüfer:innen und die eigenständige Anmeldung von Budget- und Stellenbedarf sichergestellt.
Darüber hinaus ist der Stadtrechnungshof künftig verpflichtet, alle Prüfberichte am Tag ihrer Übermittlung an die städtischen Organe auch online auf der Website der Stadt Salzburg zu veröffentlichen. Der Gemeinderat muss zudem eine eigene Geschäftsordnung für den Stadtrechnungshof beschließen. Diese Reform zielt darauf ab, die Transparenz und Effizienz des finanziellen Mitteleinsatzes zu erhöhen.
Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen mit Stadtteilbezug
Bürgerbegehren und Bürgerbefragungen können für das ganze Stadtgebiet, oder wenn der Bürgermeister dies anordnet oder der Gemeinderat es beschließt und sich der Gegenstand ausschließlich auf einzelne oder mehrere Stadtteile bezieht, zukünftig auch nur für diese Stadtteile durchgeführt werden
Neue Vorgangsweise beim Sammeln von Unterstützungserklärungen
Als zusätzlichen Service im Sinne der Bürger:innen wird ein Musterfomular für das Sammeln von Unterstützungserklärungen aufgelegt und zudem ein Vorprüfungsverfahren ab 200 abgegebenen Unterstützungserklärungen eingeführt. Dieses Vorprüfungsverfahren soll Initiativen helfen, frühzeitig und ohne zu großen Aufwand den Antrag von der Hauptwahlbehörde formell prüfen zu lassen.
Stadtumfrage als neues Beteiligungsinstrument
Künftig kann der Stadtsenat repräsentative Stadtumfragen in Auftrag geben, um evidenzbasierte Meinungsbilder einzuholen. Damit werden Entscheidungen stärker auf die tatsächlichen Bedürfnisse und Einschätzungen der Bevölkerung abgestützt.
Bürger:innen-Räte für mehr Mitbestimmung
Durch per Losverfahren bestimmte Bürgerräte können sich Salzburger:innen aktiv in wichtige Zukunftsfragen einbringen. Die Empfehlungen dieser Gremien werden dem Gemeinderat zur weiteren Behandlung vorgelegt – ein Meilenstein für Mitbestimmung in der Stadt.
Gemeinsam für eine starke Stadt – Politik und Verwaltung ziehen an einem Strang
Besonders hervorzuheben ist auch der breit angelegte und partnerschaftliche Prozess, der dieser Novelle vorausging. Verwaltung und Politik haben eng zusammengearbeitet – ganz im Sinne des neuen Selbstverständnisses, das Magistratsdirektor Max Tischler für die Stadtverwaltung formuliert haben: gemeinsam gestalten – gemeinsam Verantwortung tragen. Diese enge Abstimmung war nicht nur mit viel Einsatz von Alexander Niedermoser und Martin Floss verbunden, sondern auch inhaltlich überaus fruchtbar und hat wesentlich zur Qualität der neuen Regelungen beigetragen. Die vom Landtag am 19. März 2025 beschlossenen Änderungen wurden, am 26. März 2025, kundgemacht und treten mit 1. April 2025 in Kraft.
„Diese Novelle ist ein Schritt in Richtung moderner Verwaltung. Sie stärkt nicht nur die Kontrolle, sondern auch die Beteiligung der Menschen in unserer Stadt. Als Stadtverwaltung setzen wir die notwendigen Anpassungen in den Organisationsvorschriften nun zügig um – etwa in GGO, MGO und GEM sowie bei der internen Bezeichnungssystematik“, sagt Magistratsdirektor Max Tischler.
Salzburg lebt Teilhabe
Für das zweite Halbjahr sind bereits erste Pilotprojekte im Bereich Stadtumfragen geplant. Sie sollen helfen, fundierte Meinungsbilder zu konkreten Themen der Stadtentwicklung zu erheben. Auch die Einführung von Bürger:innen-Räten ist vorgesehen – wo und wie diese genau eingesetzt werden, wird in naher Zukunft in der Stadtregierung beraten. Salzburg beweist damit einmal mehr: Teilhabe ist gelebte Praxis! Bereits am Dienstag startete die neue Stadt:Dialog-Tour, bei der die gesamte Stadtregierung gemeinsam mit den Menschen direkt ins Gespräch kommen. Und auch im Vorfeld der Abstimmung über den S-Link am 10. November 2024 ging Salzburg neue Wege: Erstmals wurde ein Abstimmungsbüchlein nach Schweizer Vorbild aufgelegt – kompakt, neutral und verständlich aufbereitet. Ein starkes Signal für eine demokratische Kultur auf Augenhöhe.
Höfferer Jochen MA