Ab 1. September gibt es nun die Bedarfsorientierte Mindestsicherung

31.08.2010

Mit der Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung am 1. September 2010 wird nun - beginnend mit Salzburg, Wien und Niederösterreich - das vertraute Instrument der ‚offenen’ Sozialhilfe in den Bundesländern abgelöst. Damit sollen die bisher mitunter deutlich voneinander abweichenden Sozialhilfe-Systeme der Bundesländer angeglichen werden, ohne diese gänzlich zu vereinheitlichen.

„Auch wenn nicht alle Ziele erreicht wurden, konnten hier einheitliche Mindeststandards für ganz Österreich geschaffen werden. Die im Gesetz nun verankerte Verknüpfung von Armutsbekämpfung und aktiver Arbeitsmarktpolitik sowie die Krankenversicherung für alle BezieherInnen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung sind für mich jedenfalls ein sozialpolitischer Meilenstein!“, sagt Salzburgs Sozialressortchef Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Martin Panosch.

Arbeitsfähige Bezieher der Salzburger Mindestsicherung werden nun vom AMS verstärkt beraten und betreut. „Einstieg oder Rückkehr ins Berufsleben sollen dadurch erleichtert werden. Auch werden in Salzburg Kinder betroffener Eltern besser versorgt als in anderen Bundesländern, da ihre Unterstützung 14 Mal und nicht 12 Mal jährlich vorgesehen ist. Und Schluss ist nun auch mit dem diskriminierenden, andersfärbigen Krankenschein für Sozialhilfe-BezieherInnen: wer die Salzburger Mindestsicherung erhält, bekommt nun auch die E-Card“, freut sich Panosch über die deutlichen Verbesserungen - „bei allen Schwierigkeiten, die es in der langen Diskussion gegeben hat“.

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung beruht auf einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, gemäß Art 15a B-VG vom März 2010. Für die Umsetzung der Mindestsicherung musste ein eigenes Landesgesetz geschaffen werden. Dieses "Salzburger Mindestsicherungsgesetz" wurde am 7. Juli 2010 im Salzburger Landtag beschlossen und tritt nun mit 1. September 2010 in Kraft.
Betroffen von der Neuerung ist nur die bisherige "Offene Sozialhilfe“, die Finanzierung von Heimkosten („Geschlossene Sozialhilfe“) bleibt unverändert.


Wechsel von Sozialhilfe in die Mindestsicherung ohne Zeitdruck

„Jeder Sozialhilfe-Bescheid beinhaltet ein Datum, bis zu dem er gültig ist“, informiert Sozialamtsleiterin Mag. Renate Szegedi-Staufer. „Damit müssen Sozialhilfe-BezieherInnen mit gültigem Bescheid nicht sofort zu uns ins Sozialamt kommen!“ Ein neuer Antrag seisinnvoller Weise erst 14 Tage vor Ablauf dieses Datums zu stellen. Es sei aber auch möglich, schon früher in die Mindestsicherung zu wechseln. „Ob dies den Betroffenen konkrete Vorteile bringt, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab!“, ergänzt Szegedi-Staufer.


Informations-Center Soziales im Kiesel für StadtbewohnerInnen

StadtbewohnerInnen können sich beim ICS (Informations-Center-Soziales) der Magistrats-Abteilung 3/Soziales informieren, ob eine vorgezogene Antragstellung (möglich bis 31. Dezember 2010) in ihrem Fall sinnvoll ist.

Beratung / Terminvereinbarung:
ICS, Kieselgebäude, 3. Stock, Tel. 8072-3230.
Öffnungszeiten: Mo 8-16 Uhr, Di bis Do 8-14 Uhr, Fr 8-12 Uhr
ics@stadt-salzburg.at
www.stadt-salzburg.at /soziales

Strobl-Schilcher, Gabriele, Dr. (11399)