Büro Behindertenbeauftragte(r)
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind Menschenrechte. Menschen mit Behinderungen sind jedoch in vielen Bereichen vom öffentlichen Leben noch ausgeschlossen und werden in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt.
Es ist eine staatliche Pflicht, diese Diskriminierungen zu beseitigen, die Inklusion voranzutreiben und die tatsächliche Gleichstellung zu garantieren.
Als Menschenrechtsstadt hat sich Salzburg verpflichtet, Diskriminierungen abzubauen und vor allem auch für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen zu schaffen.
Die Stadt hat das Ziel Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Der Behindertenbeauftragte und die Mitarbeiter*innen im Team Vielfalt wollen Menschen mit Beeinträchtigung stärken und Ihnen neue Möglichkeiten des Handelns eröffnen.
Wir informieren Sie gerne bei Fragen oder stehen beratend zur Seite wenn die Notwendigkeit von dringender Hilfe besteht. Wir bieten Beratung zum Thema Barrierefreiheit und helfen bei Förderungen und Beihilfen.
Themen
Unterstützung, Förderungen und Beihilfen
- Hilfeleistung nach dem Salzburger TeilhabegesetzZiel des Salzburger Teilhabegesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen durch verschiedene Hilfeleistungen, die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
- Behindertengerecht bauen - BeratungsserviceDurch überlegtes Planen und Bauen lassen sich künstliche Barrieren zu einem beachtlichen Teil vermeiden. Nutzen Sie den kostenfreien BeratungsService.
- BehindertenparkplatzDie Behörde kann auf Ansuchen einen Behindertenparkplatz an der Arbeitsstelle oder dem Wohnsitz verordnen. Auf solchen Parkplätzen dürfen ausschließlich Fahrzeuge mit Behindertenausweis halten.
- Behindertenpass - BehindertenausweisDer Behindertenpass des Sozialministeriumservice ist ein amtlicher Lichtbildausweis und dient als bundeseinheitlicher Nachweis einer Behinderung - unabhängig von der Art der Behinderung.
- Aktiv:KarteInformationen über die Voraussetzungen, Einkommensobergrenzen etc. sowie das Antrags-Formular für die Aktiv:Karte.
- Aktiv:KarteKIDSInformationen zur Aktiv:KarteKIDS für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und siebzehn Jahren sowie das Antrags-Formular.
- Aktiv:KartePLUSInformationen für Stadt SalzburgerInnen die Sozialunterstützung beziehen, sowie Ausgleichszulagenbezieher:innen bzw. Mindespensionist:innen sowie das Antrags-Formular.
- Parkausweis bei MobilitätseinschränkungSalzburger:innen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, die eine dauernd starke Gehbehinderung haben, können den 'Parkausweis für Behinderte gemäß § 29b StVO 1960' beantragen.
- Förderungsansuchen für Frauen, Menschen mit Behinderung, Integration, Jugend, Naturschutz, Raumplanung und Soziales.(Online-Formular des Bürgerportals der Stadt Salzburg)