Mobilität für ALLE
Das Recht auf Mobilität für Menschen mit Behinderungen ist ein Grundrecht auf selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, unabhängig von einer Behinderung.
Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen ungehindert zu ihrem Arbeitsplatz, zu Schulen, Arztpraxen und anderen Orten gelangen können.
Um dieses Ziel zu erreichen sind neben barrierefreier Infrastruktur insbesondere Unterstützungsangebote zur Förderung der Mobilität von Menschen mit Behinderungen.