Etappen-Plan 2018
Für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in der Stadt Salzuburg wurde der Etappen-Plan in enger Abstimmung mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung, mit SelbstvertreterInnen und mit interessierten Privat-Personen erarbeitet.
Selbstverständlich waren auch Organisationen beteiligt, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Als externe Fachleute wurden Personen eingeladen, die selbst zum Kreis der Menschen mit Behinderung gehören.
Dieser Etappen-Plan ist in einer einfachen und leicht verständlichen Sprache geschrieben.
Der Etappen-Plan konkret
- Querschnitts-Thema 1: Barriere-Freiheit
Worum geht es?
In der UN-Konvention steht: Für Menschen mit Behinderung soll es keine Hindernisse geben. Zum Beispiel sollen sie ohne zusätzliche Hilfe öffentliche Gebäude nutzen können. Auch bei Verkehrsmitteln wie Bussen soll es keine Barrieren geben. Es gibt viele Arten von Behinderungen.
Für blinde Menschen braucht es Blinden-Leitsysteme, damit sie sich besser orientieren können. Wer ein Hör-Gerät trägt, kann bei Veranstaltungen oft trotzdem nicht gut hören. Nur eine sogenannte Induktionsschleife macht es möglich, dass man die Signale von Tonanlagen ohne Störung empfangen kann. Zum Beispiel bei einem Vortrag.
Barriere-Freiheit betrifft aber ebenso den Zugang zu Informationen. Wichtig ist dabei die Schrift-Größe von Texten oder auf Hinweis-Schildern, weil viele Menschen nicht gut sehen können. Bei der Nutzung des Internets gibt es für Menschen mit Behinderung viele Hindernisse. Zum Beispiel wenn Schreiben von Behörden schwer verständlich geschrieben sind.
Barriere-Freiheit beginnt immer im Kopf. Für manche Menschen sind Sachen einfach.
Für andere Menschen sind diese Sachen aber nicht einfach, sie sind ein Hindernis.
Daran muss man immer denken. Nur dann kann man Barrieren abbauen.Ziele der Stadt
Die Amtsgebäude der Stadt sind so gestaltet, dass sie für alle Menschen einfach und selbständig nutzbar sind. Dasselbe gilt für alle Dienst-Leistungen oder Informationen.
Formulare können ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden. Bescheide oder Einladungen sind für alle gut verständlich geschrieben. Die Website der Stadt ist ebenfalls barriere-frei. Die MitarbeiterInnen im Magistrat kennen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung, und sie sind mit dem Thema Barriere-Freiheit vertraut. Sie nutzen zum Beispiel Hilfsmittel wie Bildschirmvergrößerungen oder Leseprogramme in ihrer täglichen Arbeit. Die MitarbeiterInnen kennen auch die Ansprechperson für Barriere-Freiheit im Magistrat.Was wird gemacht?
Barriere-Freiheit bei der Kommunikation
Information und Schulungen für alle MitarbeiterInnen
Über Rundschreiben erhalten alle Magistrats-MitarbeiterInnen Informationen zum Thema barriere-freie Kommunikation. Auch über das Intra-Net. Das Intranet ist ein Computer-Netzwerk innerhalb eines bestimmten Unternehmens. In diesem Fall ist das Unternehmen der Magistrat. Mit dem Intranet können Nachrichten an alle MitarbeiterInnen verschickt werden. Die MitarbeiterInnen machen sich in Schulungen mit dem Thema vertraut. Und sie lernen die nötigen Hilfsmittel kennen. Die MitarbeiterInnen verwenden in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung
zum Beispiel Vorlesefunktion, Vergrößerung oder QR-Codes. Die Schulungen sollen für alle MitarbeiterInnen Pflicht sein.
Wer ist verantwortlich: Personalentwicklung und Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: alle Abteilungen, Behindertenvertrauensperson, Menschen mit Behinderung als TrainerInnenund BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Barriere-freie Informationen
Einladungen, Veranstaltungsprogramme oder Preislisten werden barriere-frei gestaltet. Alle Texte sind für Menschen mit Behinderung gut lesbar und verständlich.
Das heißt: Eine große Schrift und eine leicht verständliche Sprache werden verwendet. Informationen können aber auch über QR-Codes abgerufen werden. Alle diese Maßnahmen gelten außerdem für Eintrittskarten von öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel für Schwimmbäder. Einladungen und Programm werden frühzeitig verschickt. So haben Menschen mit Behinderung genügend Zeit zum Überlegen.
Wer ist verantwortlich: Abteilung Informations- und Kommunikations-Technologie
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, alle Abteilungen, Menschen mit Behinderung als RedakteurInnen und BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Bessere Telefon-Verständigung
Telefonische Auskünfte sind für Menschen mit Behinderung besonders wichtig. Hier sollen Hindernisse gezielt abgebaut werden. Zum Beispiel: Bei automatischen Telefon-Ansagen soll keine Hintergrundmusik laufen. Die Sprache über die Head-Sets soll gut verständlich sein. Die MitarbeiterInnen achten auf eine verständliche Sprache.
Wer ist verantwortlich: Bürgerservice
Wer macht mit: Telefonzentrale, alle Abteilungen, Menschen mit Behinderung als BeraterInnen und AnwenderInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Barriere-freie Formulare
Alle Formulare der Stadt werden barriere-frei gestaltet, damit sie für Menschen mit Behinderung nutzbar sind. Die barriere-freie Gestaltung betrifft sowohl Formulare in Papier-Form als auch Online-Formulare.
Wer ist verantwortlich: Abteilung Informations- und Kommunikations-Technologie
Wer macht mit: Menschen mit Behinderung als RedakteurInnen und BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Software für Barriere-Freiheit
Die Stadt installiert Computer-Programme, welche die Barriere-Freiheit unterstützen.
Dabei handelt es sich um Programme zum Vorlesen von Texten, für die Beschreibung von Bildern oder für automatisierte Gebärden-Sprache. Die Anwendung der Programme wird von MitarbeiterInnen des Magistrats und Menschen mit Behinderung in Schulungen begleitet und gemeinsam verbessert.
Wer ist verantwortlich: Abteilung Informations- und Kommunikations-Technologie
Wer macht mit: alle Abteilungen, Menschen mit Behinderung als BeraterInnen, Universitäten und Fachhochschulen als ExpertInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Höranlagen in SeniorInnen-Häusern
In den Senioren-Häusern der Stadt werden induktive Höranlagen eingebaut. Diese Anlagen ermöglichen in vielen Situationen ein besseres Hören mit Hörgeräten. Für PflegerInnen und MitBewohnerInnen in den Senioren-Häusern gibt es dazu Schulungen.
Wer ist verantwortlich: Senioren-Häuser
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, ExpertInnen für induktive Höranlagen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Zentrale Meldestelle für Barrieren
Das Bürgerservice ist die zentrale Meldestelle für alle Barrieren in der Stadt Salzburg.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Barrieren auf öffentlichen Plätzen und Straßen, im Verkehr oder bei Bussen. Diese Melde-Stelle soll mehr beworben werden. Der Kontakt zur Melde-Stelle kann persönlich oder telefonisch sein. Er kann auch online und über eine eigene App sein.
Wer ist verantwortlich: Bürgerservice und Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: Info-Z, alle Abteilungen, Menschen mit Behinderung und andere aufmerksame Menschen als InformantInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Barriere-Freiheit beim Zugang zu Gebäuden und im öffentlichen Raum
Der Etappen-Plan enthält viele Maßnahmen zur Verbesserung der Barriere-Freiheit bei Gebäuden, Plätzen und Straßen. Diese Maßnahmen sind in den folgenden Handlungsfeldern dargestellt:
- Handlungsfeld 1:Bildung und Wissen
- Handlungsfeld 4: Planen und Wohnen
- Handlungsfeld 6: Freizeit und Kultur
- Querschnitts-Thema 2: Teilhabe am öffentlichen Leben
Worum geht es?
In der UN-Konvention steht: Menschen mit Behinderung haben das Recht, dass sie am politischen und öffentlichen Leben teilnehmen. Sie müssen im öffentlichen Leben mitbestimmen dürfen. Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Menschen.
Was heißt das für Salzburg? Menschen mit Behinderung haben ein Recht, bei den Wahlen für den Gemeinderat anzutreten. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn sie MitarbeiterInnen im Magistrat sind.
Menschen mit Behinderung können Stellungnahmen abgeben, wenn die Stadt große Bauten plant, etwa eine neue Wohnsiedlung oder neue Straßen. Sie sollen besonders dann mitreden, wenn neue Projekte in ihrem Stadtteilgeplant sind. Sie sollen sich auch an Nachbarschaftsprojekten beteiligen können. So wie alle anderen Menschen in der Stadt Salzburg.
Ziele der Stadt
Alle Ausschreibungen für offene Stellen im Magistrat sind auf Inklusion ausgerichtet.
Inklusion heißt: Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben - unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, Herkunft oder Religion. In einer inklusiven Gesellschaft gibt es keine festgelegte Normalität, die jedes Mitglied der Gesellschaft erfüllen soll.Alle Aufrufe zur Beteiligung von BürgerInnen werden von der Stadt inklusiv gestaltet, ebenso jede Einladung zu Stellungnahmen.
Damit sich Menschen mit Behinderung persönlich beteiligen können, werden entsprechende Mittel eingesetzt. Zum Beispiel Symbole auf Infoschreiben oder Induktionsschleifen bei Veranstaltungen.
An der Erarbeitung und Planung von Maßnahmen sind Menschen mit Behinderung in allen Phasen der Umsetzung aktiv beteiligt, und sie bestimmen auch mit.
Was wird gemacht?
Unterstützung für politische Ämter
Die Stadt unterstützt die Kandidatur von Menschen mit Behinderung für den Gemeinderat. Die Stadt organisiert Lehrgänge für Menschen mit Behinderung, die sich für ein politisches Amt interessieren. Solche Lehrgänge hat es zum Beispiel schon für Frauen gegeben. Die Stadt sorgt außerdem für umfassende Barriere-Freiheit bei politischen Veranstaltungen.
Wer ist verantwortlich: Stadt-Politik und Parteien im Gemeinderat
Wer macht mit: Behinderten-Beirat, Vereine, Menschen mit Behinderung als TrainerInnen, BeraterInnen und TeilnehmerInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Barriere-freie Infos über politische Arbeit
Der Magistrat sorgt dafür, dass alle BewohnerInnen der Stadt die Arbeit der Stadtregierung leicht beobachten können. Dies ist möglich als ZuhörerIn bei Sitzungen des Gemeinderates. Die Sitzungen können aber auch über einen Life- Stream im Internet verfolgt werden. Ziel ist die umfassende Barriere-Freiheit bei Sitzungen des Gemeinderates, des Stadtsenates oder bei Verhandlungen. Die Protokolle von Sitzungen sollen ebenfalls barriere-frei verfügbar sein.
Wer ist verantwortlich: Gemeinderats-Kanzlei
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, Menschen mit Behinderung als TrainerInnen und BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Unterstützung für aktive BürgerInnen
Die Stadt bietet Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung ihr Recht als aktive BürgerInnen nutzen. Sie sollen die Politik in der Stadt Salzburg mitgestalten können.
Auch die Arbeit von Menschen mit Behinderung in Vereinen, Gruppen oder Organisationen wird unterstützt. Die nötigen Informationen gestaltet der Magistrat barriere-frei, ebenso Einladungen und offizielle Schreiben. Bescheide und Formulare von Ämtern sind genauso barriere-frei.
Wer ist verantwortlich: Alle Abteilungen
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, Menschen mit Behinderung als BeraterInnen
Zeit-Horizont: immerBeteiligung bei neuen Gesetzen und Bauprojekten
Menschen mit Behinderung sollen bei großen Planungen der Stadt stärker mitreden.
Sie sollen zu solchen Vorhaben Stellungnahmen abgeben. Zum Beispiel bei Verkehrsprojekten oder bei Bauprojekten in den Stadtteilen. Dies gilt besonders dann, wenn jemand in der Nachbarschaft eines geplanten Projektes wohnt. Oder wenn jemand in einer Bürger-Initiative aktiv ist.
Menschen mit Behinderung sollen auch am Räumlichen Entwicklungs-Konzept der Stadt mitarbeiten können. In diesem Konzept wird zum Beispiel festgelegt, wo neue Wohnungen gebaut werden, wo Betriebe hinkommen oder welche Flächen nicht verbaut werden dürfen.
Bei Bauprojekten sorgen die zuständigen Abteilungen im Magistrat dafür, dass Menschen mit Behinderung ohne Einschränkungen teilnehmen können: Menschen mit Behinderung bekommen alle Informationen und Pläne. Sie dürfen ihre Meinung einbringen. Die Orte von Treffen oder Diskussionen müssen barriere-frei sein. Die Wortmeldungen müssen bei Bedarf übersetzt werden.
Wer ist verantwortlich: Stadtplanung und Verkehr, Stadt Salzburg Immobilien Gesellschaf, Stelle für barriere-freies Bauen und Wohnen
Wer macht mit: BewohnerInnen-Service, alle Abteilungen mit Verhandlungs-LeiterInnen und externen Büros, Behinderten-Beirat, Menschen mit Behinderung als BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Schulungen für Magistrats-MitarbeiterInnen
Alle MitarbeiterInnen im Magistrat, die mit Menschen mit Behinderung in Kontakt stehen, erhalten Schulungen. Die Inhalte der Schulungen werden gemeinsam mit dem Behinderten-Beirat entwickelt.
Wichtige Inhalte sind zum Beispiel: die Unterschiede zwischen bestimmten Beeinträchtigungen oder technische Hilfsmittel für die MitarbeiterInnen im Magistrat. Themen können aber auch leicht verständliche Sprache oder Kommunikation sein. Die Schulungen sind verpflichtend und haben als Ziel mehr Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderung.
Wer ist verantwortlich: Personalentwicklung und Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: Alle Abteilungen, Behinderten-Beirat als Berater, Menschen mit Behinderung als TrainerInnen und BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Bezahlte Mitarbeit
Menschen mit Behinderung, die als ExpertInnen an der Umsetzung des Etappen-Plans mitarbeiten, werden dafür bezahlt. Zum Beispiel sind Beratungen von Menschen mit Behinderung nicht ehrenamtlich, sondern sie werden honoriert.
Wer ist verantwortlich: Behindertenbeauftragte und alle Abteilungen
Wer macht mit: Menschen mit Behinderung als ExpertInnen, als TrainerInnen und BeraterInnen
Zeit-Horizont: ab sofortTeilhabe durch Arbeit
Ein wichtiger Punkt bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die Arbeit. Auch dafür sind im Etappen-Plan Maßnahmen vorgesehen. Diese Maßnahmen werden im Handlungsfeld 2 „Arbeit und Beschäftigung“ beschrieben.
Freizeit Sport und Kultur
Wichtig ist die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am kulturellen Leben und an Freizeit- und Sportaktivitäten. Diese Maßnahmen werden im Handlungsfeld 6 „Freizeit und Kultur“ genannt.
- Querschnitts-Thema 3: Bewusstseinsbildung
Worum geht es?
In der UN-Konvention steht:
- Wer mit Menschen mit Behinderung arbeitet, soll die Rechte von Menschen mit Behinderung kennen.
- Alle Menschen sollen informiert werden, dass Menschen mit Behinderung gleichberechtigte und wertvolle BürgerInnen sind. Alle sollen mehr über Menschen mit Behinderung wissen, damit es zu keinen Vorurteilen kommt.
Dieses Wissen ist für MitarbeiterInnen im Magistrat wichtig. Besonders bei der Beratung von Menschen mit Behinderung in den Ämtern. Sonst kann es leicht zu Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung kommen. In der täglichen Arbeit mit Menschen mit Behinderung geht es auch darum, ihre Fähigkeiten und Begabungen zu sehen.
Ziele der Stadt
Alle MitarbeiterInnen des Magistrats werden in Fortbildungen für die Inhalte der UN- Konvention sensibilisiert. Das gilt ebenso für MitarbeiterInnen von Betrieben, an denen die Stadt beteiligt ist. In den Fortbildungen geht es zum Beispiel um persönliche Fähigkeiten und um das gegenseitige Verstehen. Ein wichtiges Thema sind technische Hilfen. Sie unterstützen die Kommunikation. In den Abteilungen und Betrieben gibt es festgelegte Mindestanforderungen für die Kommunikation mit Menschen mit Behinderung. Die Schulungen und eigene Erfahrungen der MitarbeiterInnen in der Praxis bilden die Grundlage für eine barriere-freie Kommunikation. Die aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird so gefördert.
Die Maßnahmen werden in drei Bereichen getroffen:- Sensibilisierung und Information von MagistratsmitarbeiterInnen
- Schulung und Trainings von MagistratsmitarbeiterInnen
- Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Bevölkerung
Was wird gemacht?
Schulungen im Magistrat
Das bestehende Trainings-Angebot „Aus anderer Sicht“ wird weitergeführt und verstärkt. Dieses Training informiert MitarbeiterInnen über alle Formen von Behinderungen. Außerdem geht es um Demenz und andere psychische Beeinträchtigungen. In den Kursen geht es auch um Selbsterfahrungen im Umgang mit Behinderungen.
Weitere Themen sind technische Hilfsmittel und Leichte Sprache. Die UN-Konvention ist ein Thema bei den Kursen für Fortbildung und bei den Kursen für die Dienst-Prüfung. MitarbeiterInnen bekommen über das Intranet oder über Broschüren schriftliche Informationen.
Wer ist verantwortlich: Personalentwicklung
Wer macht mit: alle Abteilungen, Menschen mit Behinderung als EntwicklerInnen von Schulungen und als TrainerInnen
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndInformation über Hörbeeinträchtigungen
Für Menschen mit Hör-Beeinträchtigungen gibt es für Veranstaltungen besondere Anforderungen. MitarbeiterInnen des Magistrats, die Veranstaltungen durchführen, werden über diese Anforderungen informiert. Außerdem werden Mindestanforderungen für inklusive Veranstaltungen entwickelt. Diese gehen von der Planung über die Bewerbung bis hin zu Ablauf und Dokumentation. Darüber hinaus
wird die Finanzierung der Gebärden-DolmetscherInnen gesichert.
Wer ist verantwortlich: Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: Menschen mit Hörbeeinträchtigung als ExpertInnen, alle Abteilungen als VeranstalterInnen
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndMenschen mit Behinderung als TrainerInnen
Menschen mit Behinderung werden als ExpertInnen in die Planung von Schulungen eingebunden. Sie sind auch als TrainerInnen aktiv. Wann immer Verbesserungen diskutiert werden, sind Menschen mit Behinderung selbstverständlich beteiligt. Sie erhalten von ihren Vorgesetzten genügend Zeit dafür.
Wer ist verantwortlich: alle Abteilungen
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, Menschen mit Behinderung, Behinderten-Beirat
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndTechnische Fortbildungen für MitarbeiterInnen
Die MitarbeiterInnen des Magistrats erhalten laufend Trainings-Angebote. Dabei geht es um technische Hilfsmittel in der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung.
Damit wird Wissen aufgebaut. Außerdem können einzelne Personen später ihre KollegInnen unterstützen. Und zwar bei der Kommunikation mit Menschen mit Behinderung.
Wer ist verantwortlich: Informations- und Kommunikations-Technologie
Wer macht mit: Alle Abteilungen, Menschen mit Behinderung als TrainerInnen und ExpertInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Menschen mit Behinderung als ExpertInnen
Die Stadt lädt Menschen mit Behinderung gezielt als ExpertInnen zu Veranstaltungen ein: als Vortragende, als Diskussions-TeilnehmerInnen oder als Moderator*innen.
Wichtig: Bei diesen Veranstaltungen geht es nicht um Behinderung, sondern um andere Themen.
Wer ist verantwortlich: alle Abteilungen
Wer macht mit: Menschen mit Behinderung als ExpertInnen, Behinderten-Beirat und Vereine unterstützen
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndAnti-Stigma-Kampagnen
Kampagnen in den Medien tragen zur Stärkung des Selbst-Bewusstseins von Menschen mit Behinderung bei. Und sie sorgen für gesellschaftliche Anerkennung von Menschen mit Behinderung. Bei solchen Kampagnen sind prominente Persönlichkeiten dabei. Es werden auch ganz neue Arten von Veranstaltungen oder Projekten angedacht. Beispiele sind „Der Monat der Vielfalt“ oder der Folder „Nobody is perfect“.
Wer ist verantwortlich: Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: Menschen mit Behinderung als TrainerInnen und BeraterInnen, Vereine, mitwirkende Abteilungen
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndSchaffung von Begegnungszonen
Gegenseitiger Respekt und Rücksicht müssen oft erst gelernt werden. Zum Kennenlernen braucht es aber Gelegenheiten. Dann kommen Menschen ins Gespräch und können Hemmungen abbauen. Auch die Einrichtungen für Menschen mit Behinderung können zu bestimmten Zeiten für alle geöffnet werden.
Wer ist verantwortlich: Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: Menschen mit Behinderung als BeraterInnen, TrägerInnen, Vereine und deren Einrichtungen, UnternehmerInnen als GastgeberInnen u.a.
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndSensibilisierung von wichtigen Berufsgruppen
Manche Berufs-Gruppen sind für das Bewusstsein von Barriere-Freiheit und Inklusion besonders wichtig. Zum Beispiel ArchitektInnen oder das Lehrpersonal an der HTL.
Aber auch ÄrztInnen und Pflege-Personal von Menschen mit Behinderung können für die Umsetzung der UN-Konvention wichtig sein. Die Stadt setzt selbst Initiativen, um diese Berufsgruppen zu erreichen. Die Stadt stellt auf der Homepage und über andere Medien Informationen bereit.
Wer ist verantwortlich: Behindertenbeauftragte, HTL, Amt für Stadtplanungund Verkehr
Wer macht mit: Gesundheitsamt, Amt für Stadtplanung und Verkehr, Kammer für ArchitektInnen, Kammer für ÄrztInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Sensibilisierung in Kindergärten, Schulen und Horten
Inklusion von Menschen mit Behinderung ist ein langer Prozess. Das Bewusstsein dafür muss früh geweckt werden. Am besten schon in den Kindergärten, in den Pflicht-Schulen und in den Horten für die Nachmittags-Betreuung von Kindern. Das führt dann zu mehr Verständnis und Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.
Wer ist verantwortlich: Kindergartenamt
Wer macht mit: MitarbeiterInnen der Kindergärten, Horte und der Nachmittags-Betreuung, Menschen mit Behinderung und deren Angehörige als TrainerInnen und BeraterInnen
Zeit-Horizont: ab Anfang 2019 und dann dauernd - Querschnitts-Thema 4: Kinder und Frauen
Worum geht es?
Kinder und Jugendliche mit Behinderung verdienen besonderen Schutz. Ihre Rechte sind in zwei UN-Konventionen festgelegt: In der UN-Kinderrechtskonvention und in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dadurch sind mehrere Bereiche abgesichert und frei zugänglich. Zum Beispiel:
- Erziehung
- Ausbildung
- Vorbereitung auf das Berufsleben
- Gesundheits-Dienste
- Freizeit und Erholung
In Salzburg kümmern sich auch Einrichtungen der Kinder- und Jugendwohlfahrt um die Rechte von Kindern mit Behinderung. Diese Einrichtungen sorgen für Schutz vor Gewalt, vor Vernachlässigung oder vor Ausgrenzung. Haben Kinder eine Mutter oder einen Vater mit Behinderung, so müssen diese Kinder ebenfalls vor Benachteiligungen geschützt werden.
Mädchen und Frauen mit Behinderung werden oft mehrfach diskriminiert. Zum einen als Frauen, zum anderen als Menschen mit Behinderung. In der UN-Konvention steht deshalb:
Um die Rechte von Mädchen und Frauen mit Behinderung zu schützen, muss es spezielle Maßnahmen geben.
In der UN-Konvention steht auch: Menschen mit Behinderung haben das Recht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zu einem selbstbestimmten Leben gehören mehrere Dinge. Zum Beispiel:- Selbstbestimmte Sexualität
- Familienplanung
- Freie Wahl des Wohnortes
Ziele der Stadt Salzburg
Die MitarbeiterInnen im Magistrat wissen über die Rechte von Menschen mit Behinderung Bescheid. Und sie achten besonders darauf. Die MitarbeiterInnen kennen die Situation von Menschen mit Behinderung und können darauf eingehen.
Besondere Aufmerksamkeit gibt es für die Situation von Kindern und Frauen.
Damit es keine Mehrfach-Diskriminierungen gibt, prüfen alle Abteilungen Angebote oder Verträge. Zum Beispiel wird darauf geachtet: Frauen mit oder ohne Behinderung müssen gleich viel verdienen wie Männer.
Menschen mit Behinderungen planen als ExpertInnen Schulungen mit. Sie sind auch TrainerInnen. Immer wenn im Magistrat Verbesserungen diskutiert werden, sind Menschen mit Behinderung selbstverständlich mit dabei.Was wird gemacht?
Mehr Verständnis und Aufmerksamkeit im Magistrat
Die MitarbeiterInnen des Magistrats sind besonders aufmerksam für die Themen Geschlecht und Behinderung. Ebenso für das Thema Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Deshalb gibt es regelmäßig Schulungen. Frauen und Jugendliche sind im Magistrat als ExpertInnen in eigener Sache tätig. Sie sind an Veranstaltungen und Aktionen beteiligt. Ziele dabei sind die Vermittlung von Wissen und mehr Aufmerksamkeit. Es geht also um Sensibilisierung.
Die zuständigen Abteilungen erarbeiten gemeinsam mit Frauen und Jugendlichen Info-Materialien. Außerdem werden Schulungs-Programme und Videos erstellt.
Soweit es möglich ist, werden die Materialien über das Intranet im Magistrat verbreitet. Die Frauen-Beauftragte organisiert weiterhin Aktivitäten zum Thema „Geschlecht und Behinderung“.
Alle diese Maßnahmen wirken in zwei Richtungen:
Einmal geht es um Menschen mit Behinderung als ArbeitskollegInnen. Zum anderen geht es um Menschen mit Behinderung als KundInnen des Magistrats.
Wer ist verantwortlich: Frauenbeauftragte, Behindertenbeauftragte, Jugendbeauftragte
Wer macht mit: Behindertenvertrauensperson, Personalentwicklung, Frauen mit Behinderung als TrainerInnen, make it Büro für Mädchenförderung, Kinder- und Jugend-Anwaltschaft
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Barriere-freie Infos für Kinder und Jugendliche
Infos und Angebote der Stadt sind barriere-frei zugänglich. Dabei wird auf eine Sprache geachtet, die niemanden benachteiligt. Diese Infos sind grundsätzlich für alle Menschen mit Behinderung gedacht. Zielgruppe sind aber insbesondere Kinder und Jugendliche. Um sie besser zu erreichen, werden verschiedene Medien und Netzwerke genutzt.
Wer ist verantwortlich: Jugend-Beauftragte, Informationszentrum der Stadt
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, Kindergärten, Kinder und Jugendliche mit Behinderung als ExpertInnen, Vereine, Kinder- und Jugend-Anwaltschaft
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndBarriere-freie Infos für Mädchen und Frauen
Auch Mädchen und Frauen mit Behinderung sind eine Zielgruppe für barriere-freie Infos der Stadt. Zur Zielgruppe zählen ebenso ältere Frauen mit Behinderung. Zur Verbreitung werden verschiedene Medien und Netzwerke genutzt.
Wer ist verantwortlich: Frauen-Beauftragte, Informationszentrum der Stadt
Wer macht mit: Behindertenbeauftragte, Kindergärten, Integrations-Beauftragte, Kinder und Jugendliche, SeniorInnen, Menschen mit Behinderung als ExpertInnen, Vereine, make it Büro für Mädchen-Förderung
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndSchutz vor Gewalt
Zum Schutz vor Gewalt werden vorbeugende Maßnahmen gesetzt. Es geht darum, die Selbst-Kräfte und das Selbst-Vertrauen von Mädchen und Frauen mit Behinderung zu stärken. Dazu werden Seminare und Beratung angeboten. Themen sind zum Beispiel:
elbstbehauptung und Selbstverteidigung. Ebenso Gewalt in der Familie, Gewalt im Umfeld, aber auch Zwangsheirat.
Diese Kurse werden ebenso für alle Menschen mit Behinderung angeboten. Darüber hinaus gibt es Info-Broschüren und Online-Infos mit wichtigen Kontaktadressen. Die Informationen gibt es auch in Leichter Sprache.
Wer ist verantwortlich: Frauen-Beauftragte, Behindertenbeauftragte
Wer macht mit: Gewaltschutzzentrum, Kinder- und Jugend-Anwaltschaft, Frauen und Mädchen mit Behinderung als BeraterInnen und TrainerInnen, make it Büro für Mädchen-Förderung
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndBarriere-Freiheit und Inklusion in Jugendzentren
Die Treffpunkte für Jugendliche der Stadt machen ihre Räumlichkeiten barriere-frei.
Die Freizeit-Angebote sind stärker auf Inklusion ausgerichtet. Inklusion heißt: Jeder Mensch wird akzeptiert und kann gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben.
Unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Herkunft oder Religion. Es gibt keine festgelegte Form von Normalität, an der sich die Jugendlichen orientieren sollen.
Gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeiten die BetreiberInnen der Jugendzentren inklusive Angebote. Auch die BewohnerInnenservice-Stellen sind beteiligt. Für den Bereich Jugend wird ein „Inklusions-Entwicklungs-Plan“ erarbeitet und umgesetzt.
Wer ist verantwortlich: TrägerInnen der Jugend-Zentren
Wer macht mit: Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Eltern, BewohnerInnenservice, Verein Spektrum
Zeit-Horizont: Anfang 2019 bis 2021Inklusive Spielplätze
Die Spielplätze der Stadt können von allen Menschen genutzt werden. Also auch von
Kindern mit Behinderung. Oder von Eltern mit Behinderung. Die Angebote auf den Spielplätzen sind entsprechend gestaltet. Die Spielplätze sind mit barriere-freien WCs ausgestattet, oder es gibt ein barriere-freies WC in der Nähe.
Wer ist verantwortlich: Gartenamt
Wer macht mit: Schulen, Kindergärten, Straßen- und Brückenamt, Hochbauamt, Amt für Stadtplanung und Verkehr, SeniorInnen-Einrichtungen, Kinder und Erwachsene mit Behinderung als Co-PlanerInnen und IdeengeberInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 und dauerndGebärden-Dolmetsch in Kindergärten
Die Stadt finanziert DolmetscherInnen für Gebärdensprachein Kindergärten und ähnlichen Einrichtungen. Und das in ausreichendem Maße. Außerdem wird Fachpersonal für Kinder mit Behinderung bezahlt. All das ermöglicht eine bessere Verständigung zwischen den BetreuerInnen und den Kindern.
Wer ist verantwortlich: Kindergartenamt
Wer macht mit: Fachpersonal, interessierte Kinder und Eltern als DolmetscherInnen, Behindertenbeauftragte, Vereine, Kinder mit Behinderung als BeraterInnen
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndFerien-Betreuung für Kinder mit Behinderung
Die Ferienprogramme für Kinder mit Behinderung werden im Sommer durchgehend angeboten. Dies betrifft Kinder vom Kindergartenalter bis zum Alter von 14 Jahren.
Wer ist verantwortlich: Schulamt
Wer macht mit: Vereine, Kindergärten, Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Eltern als BeraterInnen
Zeit-Horizont: Anfang 2019 und dauerndPraktikums-Plätze für Jugendliche und Frauen
Der Magistrat lädt Jugendliche und Frauen mit Behinderung zur Arbeit als
PraktikantInnen ein. Die Stadt ist so Vorbild für andere Arbeitgeber*innen. Die PraktikantInnen wirken auch bei Schulungen mit.
Wer ist verantwortlich: Behindertenbeauftragte und Personalamt
Wer macht mit: alle Abteilungen, Vereine und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, AMS
Zeit-Horizont: ab sofort und dauerndAusbau der Elternassistenz
Die Elternassistenz ist umfassend ausgebaut. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte von der Stadt Salzburg und zur Hälfte vom Land. Deshalb gibt es zwischen den beiden eine gute Zusammenarbeit. Das Verbot der sogenannten „Doppelförderung“ ist
aufgehoben. Dies ermöglicht eine sinnvolle Förderung für Kinder und Eltern.
Wer ist verantwortlich: Sozialamt
Wer macht mit: Jugendamt, Land Salzburg, Kinder-und Jugend-Anwaltschaft, interessierte Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Zeit-Horizont: ab 2021