Neue Informationsbroschüre: Was in der Altstadt erlaubt ist – und was nicht
Planungsstadträtin Schiester: „Gute Gestaltung beginnt mit guter Information.“Wer ein Geschäft, eine Ordination oder ein Büro in der Salzburger Altstadt betreibt oder dort eine Veranstaltung plant, steht oft vor der Frage: Was darf ich anbringen – und was nicht? Eine neue Broschüre der Stadt Salzburg schafft nun Klarheit. Sie bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Vorschriften, die in den beiden Schutzzonen des Altstadtschutzgebiets gelten – von Werbeschildern und Leuchtkästen bis hin zu Markisen oder Außenbeleuchtung.
„Die historische Altstadt ist unser gemeinsames Aushängeschild – ihre Schönheit lebt auch von den vielen kleinen Details, die das Stadtbild prägen“, betont Planungsstadträtin Anna Schiester. „Uns ist wichtig, dass sich alle gut informieren können, bevor Maßnahmen gesetzt werden. Damit lassen sich unnötiger Verwaltungsaufwand und Missverständnisse vermeiden – und das hilft allen.“
Der Folder erklärt leicht verständlich, welche baurechtlichen, ortsbildschutzrechtlichen oder straßenpolizeilichen Genehmigungen erforderlich sind – je nach Art der Maßnahme. Er richtet sich gezielt an Geschäftstreibende, Veranstalter:innen und alle, die bauliche oder gestalterische Veränderungen im öffentlichen Raum der Altstadt-Schutzzone planen.
Ziel sei in erster Linie Information und Beratung - und nicht Kontrolle um der Kontrolle willen, so Schiester: „Es geht um Bewusstseinsbildung und Unterstützung. Denn wenn wir alle achtsam mit dem historischen Stadtbild umgehen, bleibt Salzburg auch für kommende Generationen so besonders, wie es heute ist.“
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