Stadt Salzburg stellt Richtlinien für Wohnungsvergaben neu auf
Zwischen 500 und 600 geförderte Mietwohnungen im Jahr vergibt die Stadt Salzburg über das Wohnservice – der Bedarf wäre noch größer. Während eine Wohnbauoffensive diese Zahl steigern soll, hat eine von April 2024 bis Jänner 2025 durchgeführte Studie der Universität Salzburg die bisherigen Richtlinien für die städtische Wohnungsvergabe evaluiert. Die Ergebnisse nimmt die Stadt zum Anlass, um die sieben Jahre alten Richtlinien zu überarbeiten. „Wir öffnen den Zugang für Salzburger, die bisher knapp über den Einkommensgrenzen lagen, vereinfachen Abläufe und gehen stärker auf Notlagen und Bedürfnisse ein“, sagt Bürgermeister-Stellvertreter Kay-Michael Dankl. Nach mehreren parteiübergreifenden Besprechungen wird im Mai ein Amtsbericht zur Beschlussfassung vorgelegt.
Empfehlungen der Uni-Studie werden eingearbeitet
„Wir arbeiten daran, unsere qualitativ hochwertigen Vergaberichtlinien noch treffsicherer zu machen. Die Studie hat uns gute Hinweise gegeben und die Expert:innen des Wohnservice haben darauf aufbauend und mit ihrer Erfahrungen der letzten Jahre Vorschläge ausgearbeitet. Wir wollen die Effizienz steigern und die Arbeit für die Antragsteller:innen vereinfachen“, sagt Sozialabteilungsvorstand Patrick Pfeifenberger.
Neben inhaltlichen Änderungen bei den Vergabekriterien werden auch Empfehlungen zur Prozessoptimierung aus der Studie übernommen: „Nach sieben Jahren ziehen wir Bilanz: Die neuen Vergaberichtlinien der Stadt Salzburg sollen schlanker und weniger bürokratisch werden. Damit erleichtern wir nicht nur den Antragsteller:innen den Zugang, sondern entlasten auch die Verwaltung – ein Gewinn für alle Beteiligten“, sagt Dagmar Steiner, Leiterin des Wohnservice.
Einkommensgrenzen werden erhöht
Die erste Neuerung hat Dankl bereits zu Jahresbeginn angekündigt. Er betrifft die Einkommensgrenzen. Im Februar hat die Stadt diese für Antragsteller:innen an die Inflation angepasst. Ausgangspunkt war die überfällige Anpassung der Grenzwerte in der Landeswohnbauförderung. Nun geht die Stadt einen Schritt weiter. „Wir öffnen den Zugang für jene Salzburger, die bisher knapp an den Einkommensgrenzen gescheitert sind. Die alten Vergaberichtlinien liegen um 20 Prozent unter der Einkommensgrenze der Landeswohnbauförderung. Das schließt viele Berufstätige und junge Paare aus, die keine Chance auf eine positive Erledigung des Antrags haben. Diese Einschränkung heben wir auf. Denn die Wohnungskrise ist längst bei der Mittelschicht angekommen. Wer in eine Notlage gerät, soll Hilfe bekommen“, sagt Dankl: „Das langfristige Ziel ist, den gemeinnützigen Wohnbau zu einem Angebot für die breite Mehrheit zu machen. Das geht Schritt für Schritt, begleitend zur Wohnbauoffensive der neuen Stadtregierung.“ Diese sieht vor, Flächen für 12.000 neue geförderte Wohnungen bereitzustellen.
Bedürfnisse werden besser abgebildet
Zweitens will die Stadt stärker auf individuelle Lebenslagen eingehen. „Die Studie zeigt, wie sich die Lage am Salzburger Wohnungsmarkt seit 2019 verschärft hat. Auch Haushalte mit z.B. zwei Einkommen können durch einen Schicksalsschlag in eine Notlage geraten. Deshalb werden Lebensumstände wie drohende Obdachlosigkeit oder eine Trennung mit Kindern bei der Punktebewertung stärker berücksichtigt“, sagt Dankl.
Bürger:innen dürfen wieder Lagewunsch äußern
Neu ist, dass Bürger:innen wieder einen Lagewunsch äußern können. Denn es gibt gute Gründe, in einem bestimmten Stadtteil bleiben zu wollen, z.B. die Nähe zum Arbeitsplatz, das vertraute Umfeld oder Angehörige, die bei Pflege oder Kinderbetreuung helfen. Der Lagewunsch soll bei zumindest einem der drei Wohnungsangebote berücksichtigt werden. „Bürger haben oft gute Gründe für einen Lagewunsch. Das nehmen wir ernst. Wer im vertrauen sozialen Umfeld bleiben kann, mit Nachbarn, Freunden, Geschäften und Vereinen ist eher zufrieden und besser vor Vereinsamung geschützt“, sagt Dankl. Die Daten aus früheren Jahren zeigen, dass mit der Möglichkeit, Lagewünsche anzugeben, weniger Wohnungen abgelehnt werden. Das spart der Verwaltung Arbeit und erhöht die Zufriedenheit der Antragsteller:innen.
Abläufe vereinfachen
Drittens werden Abläufe vereinfacht und beschleunigt. Das soll den Antragsteller:innen das Leben erleichtern und den Verwaltungsaufwand senken. Beispielsweise kann, wenn man noch keinen Einkommensbescheid für das Vorjahr hat, bis April der Bescheid des vorangegangenen Jahres vorgelegt werden. Wenn durch einen Schicksalsschlag das Einkommen plötzlich sinkt, gilt auch ein aktueller Einkommensnachweis für die letzten drei Monate. „Wenn z.B. durch den Pensionsantritt oder Scheidung ein großer Teil des Einkommens dauerhaft wegbricht, aber auf dem Papier noch das frühere gute Einkommen steht, braucht es eine bürgerfreundliche Lösung. Deshalb zählt in solchen Fällen das tatsächliche aktuelle Einkommen“, sagt Dankl.
Zur Studie
Die Paris Lodron Universität Salzburg hat im Auftrag der Stadt Salzburg die Vergaberichtlinien für städtische Wohnungen im Projektzeitraum 1. April 2024 - 31. Jänner 2025 evaluiert. Die Studie basiert insbesondere auf 25 leitfadengestützten Interviews, Workshops und einer umfassenden Dokumentenanalyse. Sie gibt Empfehlungen zu sozialen Kriterien, Vereinfachung der Verfahren und künftigen Bedarfen.
Tobias Neugebauer